Woher kommt das Geld für die U8 Verlängerung?, aus Senat

09.10.2024

Frage 1:

Am 29. August 2024 hat die BVG die #Ausschreibung für die #Generalplanungsleistungen zur Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel veröffentlicht. Bis zum 18. September 2024 können sich Planungsbüros bewerben. Mit welchen Kosten wird für die Generalplanungsleistung gerechnet?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG kann im laufenden Vergabeverfahren keine Schätzkosten oder verfügbare Budgets veröffentlichen.“

Frage 2:

In der Pressemitteilung der BVG vom 29. August 2024 heißt es, es gebe eine #Finanzierungsvereinbarung mit dem Berliner Senat für die ersten Planungsschritte. Aus welchem #Haushaltsposten des Doppelhaushalts 2024/2025 wird die Generalplanungsleistung gedeckt und welche Mittel sind hier eingeplant?

Antwort zu 2:

Ausgaben für Planungsleistungen in Höhe von bis zu 1,06 Mio. € sind im Haushaltsjahr 2025 bei Kapitel 0730, Titel 68253 veranschlagt.

Frage 3:

Falls die Finanzierungsvereinbarung darin besteht, dass die BVG Planungen aus Eigenmitteln bestreiten soll – aus welchen Mitteln erfolgen diese Ausgaben? Die Finanzierung welcher Projekte der BVG müssen zur Kompensation gekürzt werden oder entfallen?

Antwort zu 3: Entfällt.

Frage 4:

Wie sieht der #Zeitplan für den Ausbau der U8 Verlängerung aus? (Bitte voraussichtlichen Abschluss der einzelnen Leistungsphasen mit Monat und Jahr angeben)

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Ausschreibungsunterlagen sehen zum derzeitigen Zeitpunkt folgende Zeitschiene vor:

  • Abschluss Leistungsphase 1 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Ende 2025
  • Abschluss Leistungsphase 2 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) 3. Quartal 2026
  • Abschluss Leistungsphase 3 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) 3. Quartal 2027
  • Einreichung #Genehmigungsplanung Ende 2027.“

Frage 5:

Der Vorstandsvorsitzende der BVG, Henrik Falk, kündigte einen ersten Spatenstich für 2026 an. Wofür genau sollen zu diesem Zeitpunkt Bauarbeiten starten?

Die BVG teilt hierzu mit:

„Bei einem #Spatenstich könnten bauvorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden.“

Frage 6:

Welche #Streckenführungen(en) wird/werden untersucht?

Antwort zu 6:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Rahmen der #Grundlagenermittlung werden die in der #Machbarkeitsuntersuchung von 2019 betrachteten #Trassenvarianten geprüft und bewertet. Dabei wird zusätzlich untersucht, ob wesentliche, bisher möglicherweise übersehene Trassen, die eine bessere Anbindung und Erschließung ermöglichen, vorhanden sind und gegebenenfalls in die Bewertung aufgenommen werden sollten.“

Frage 7:

Eine einzige U-Bahn-Linie ins Märkische Viertel kann aufgrund der Größe eine flächige Erschließung des Quartiers nicht leisten. Berücksichtigt die Planung die gesamte Erschließung des Quartiers? Werden zusätzlich oder alternativ zur U-Bahn auch weitere Möglichkeiten der Erschließung betrachtet (z.B. #Großraumbusse,  #Straßenbahn)?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Ja, im Rahmen der Planung wird die #ganzheitliche Erschließung des Quartiers mit dem ÖPNV betrachtet. Zusätzlich erfolgt im Zuge der Grundlagenuntersuchung auch ein #Verkehrsmittelvergleich, bei dem weitere Optionen wie Busse oder Straßenbahnen berücksichtigt werden.“

Frage 8:

Wie werden der Anschluss an die #Heidekrautbahn auf der einen Seite und Anschluss an die geplante #Straßenbahntrasse zum #Kurt-Schumacher-Platz und zur #Jungfernheide berücksichtigt, um eine gute Anbindung des Märkischen Viertels in alle Richtungen und insbesondere auch an die entstehenden Arbeitsplätze in der #Urban Tech Republic sicherzustellen?

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Planungen zur #Straßenbahntrasse zum Kurt-Schumacher-Platz und zur Jungfernheide erfolgen unabhängig und stehen somit nicht im direkten Zusammenhang mit der Grundlagenuntersuchung der U8-Verlängerung ins Märkische Viertel.“

Aus Sicht des Senats ist darauf hinzuweisen, dass die erwähnten Vorhaben (Neubau der Straßenbahnstrecke Jungfernheide – Urban Tech Republic – Schumacher Quartier, Neu- und Ausbaustrecke der Heidekrautbahn/Nordbahn) Bestandteil des #Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr 2030 sowie des #ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des #Nahverkehrsplan 2019- 2023 sind. Inwiefern sie damit gemäß der Verfahrensvorschriften der Methode der Standardisierten Bewertung bei den Untersuchungen zur U 8 ggf. in Null- oder Planfall zu unterstellen sein werden, ist zu gegebener Zeit durch die Dienstleister der BVG zu bewerten.

Frage 9:

Wann ist mit einem Ergebnis der Kostenrahmenschätzung auf Basis der Grundlagenermittlung zu rechnen?

Antwort zu 9:

Die BVG teilt hierzu mit: „Ende 2025“

Berlin, den 07.10.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung  für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de