15.09.2026
Frage 1:
Welche Planungen zum #barrierefreien #Ausbau des #U-Bahnhofs #Gneisenaustraße liegen dem Senat vor?
- Welchen #Zeitplan gibt es dafür?
- Welche Kriterien der #Barrierefreiheit werden zu welchen Zeitpunkt erfüllt?
- Liegen dem Senat bereits konkrete #Planungen darüber vor, an welcher Stelle die #Aufzüge zum U-Bahnhof Gneisenaustraße installiert werden sollen? Wenn ja: Wo sind diese einsehbar?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Vorgesehen sind der Einbau einer Aufzugsanlage, die Ausstattung der Bahnsteighalle mit einem #Blindenleitsystem (#BLS), die Anpassung der Bahnsteigkanten sowie der Einbau eines neuen Granitbelags. Darüber hinaus ist der Bau eines neuen #Zugangs geplant. Der barrierefreie Ausbau soll nach den aktuell gültigen Standards für den barrierefreien Ausbau Berliner U-Bahnhöfe erfolgen.“
Zu Frage 1.1:
„Aufzug (1. Teil des barrierefreien Ausbaus): Baubeginn 02.03.2023, geplante Inbetriebnahme
IV. Quartal 2028.
Neuer Zugang: geplanter Baubeginn II. Quartal 2027, Bauzeit ca. 2 Jahre.
BLS und Bahnsteigkantenanpassung (2. Teil des barrierefreien Ausbaus): geplanter Baubeginn
IV. Quartal 2028, Bauzeit ca. 3 Jahre.“
Zu Frage 1.2:
„Der Aufzug soll im IV. Quartal 2028 in Betrieb gehen. Die übrigen Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus beginnen im Rahmen der weiteren Grundinstandsetzung auf aktuellem Stand erst im IV. Quartal 2028.“
Zu Frage 1.3:
Gemäß Plangenehmigungsbeschluss wird der Aufzug auf der Mittelinsel der Gneisenaustraße errichtet. Der Standortplan sowie die Skizze des Bauquerschnittes können unter https://www.bvg.de/de/unternehmen/herzensprojekte/u-gneisenaustrasse online angesehen werden.
Frage 2:
Inwieweit wird der geplante Aufzug am U-Bahnhof Gneisenaustraße gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet? Welche Kommunikationsmöglichkeiten für den Notfall sind vorgesehen, die dem Zwei-Sinne-Prinzip entsprechen? Bitte Kommunikationsmöglichkeiten detailliert ausführen.
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Aufzüge der BVG werden nach DIN EN 81-70 ausgestattet und verfügen seit 2026 über eine sog. „Hilfe-kommt“-Anzeige. Die Anzeige zeigt den Status des Notrufs mit Piktogrammen visuell an. Menschen, die nicht per Sprache kommunizieren können, erhalten so eine Auskunft über den Status des Notrufs. Derzeit ist es noch nicht möglich in den Aufzügen der BVG nonverbal zu kommunizieren. Im Falle eines Notrufs wird in jedem Fall aber die sich im Aufzug befindliche Kamera aktiv geschaltet, sodass Personen in Not gesehen werden und Hilfe entsandt werden kann.“
Frage 3:
Welche angemessenen Vorkehrungen zur Überbrückung der Zeit bis zur Inbetriebnahme eines Fahrstuhls werden nach Kenntnis des Senats von der BVG besonders für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen mit Kinderwägen bereitgestellt?
Antwort zu 3:
Seit Jahresbeginn 2026 steht berlinweit zur Überbrückung von Lücken in der barrierefreien ÖPNV-Reisekette der Barrierefreie Alternativ-Verkehr zur Verfügung, der vom VBB organisiert wird (VBB-BAV). Fahrgäste, die auf einen Aufzug angewiesen sind, können während der gesamten Betriebszeiten der U-Bahn im BAV-Kundencenter anrufen und ihren Bedarf melden. Durch die Mitarbeitenden des BAV-Kundencenters wird zunächst geprüft, ob das gewünschte Fahrtziel auch mit einem anderen ÖPNV-Verkehrsmittel, über eine zumutbare Route erreicht werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, wird vom BAV-Kundencenter ein Taxi, bei Bedarf ein barrierefreies Taxi, bestellt. Hierdurch entstehen für den Fahrgast keine zusätzlichen Kosten.
Das (barrierefreie) Taxi übernimmt die Beförderung zu einer geeigneten barrierefreien Haltestelle, von der aus das Ziel mit dem Nahverkehr barrierefrei erreicht werden kann. Weitere Information zum VBB-BAV sind zu finden unter: https://www.vbb.de/barrierefrei- unterwegs/bav/faq-bav/ .
Frage 4:
Aus welchen Gründen wurde der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Gneisenaustraße nicht in die Planungen der gemeinsamen Baumaßnahme von BVG, BWB und Netzgesellschaft einbezogen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Gneisenaustraße ist Teil der koordinierten Infrastrukturmaßnahmen von BVG, BWB und NBB. Der Umfang der Gesamtmaßnahme sowie erforderliche Umsetzungsschritte von Seiten der BVG sind unter https://www.bvg.de/de/unternehmen/herzensprojekte/u-gneisenaustrasse nachlesbar.“
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Bautenstand der Aufzugsanlage am U-Bahnhof Gneisenaustraße, und trifft es zu, dass der Aufzugsschacht bereits errichtet und der Einbau der Aufzugstechnik weit fortgeschritten oder abgeschlossen ist?
Frage 6:
Falls die Aufzugsanlage baulich bereits fertiggestellt oder nahezu fertiggestellt ist: Aus welchen konkreten technischen, bau- oder betriebsrechtlichen Gründen kann sie nicht in Betrieb genommen werden, und welche Arbeitsschritte fehlen dafür im Einzelnen?
Frage 7:
Wurde geprüft, den Aufzug vor Fertigstellung des neuen zusätzlichen Zugangs in einen vorläufigen Betrieb zu nehmen, etwa über eine provisorische Zuwegung, und mit welchem Ergebnis? Falls dies nicht geprüft wurde, warum nicht?
Frage 8:
Welche baulichen, brandschutz- oder genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit der Aufzug unabhängig von der Fertigstellung des neuen Zugangs abgenommen und freigegeben werden kann, und mit welchem Zeit- und Kostenaufwand wäre dies verbunden?
Frage 9:
Falls die Aufzugsanlage noch nicht fertiggestellt ist: Welche Arbeiten wurden bisher ausgeführt, welche stehen noch aus, und in welchem Bauabschnitt ist die Fertigstellung vorgesehen?
Antwort zu 5 bis 9:
Aufgrund ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 5 bis 9 gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Aufzugsschacht wurde bereits errichtet. Der abschließende Einbau der Aufzugstechnik ist aus Platzgründen an die Fertigstellung des neu zu errichtenden Ausgangs gebunden. Der Aufzugstechnikraum wird unter der Treppe des neuen Zugangs errichtet. Ohne Zugang zum Technikraum kann ein Aufzug weder in Betrieb gehen noch sicher betrieben werden. Der Neubau des zusätzlichen Ausgangs erfolgt im nächsten Schritt, sodass der Aufzug anschließend fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann.“
Frage 10:
Warum soll die Aufzugstechnik am neuen zusätzlichen Zugang und nicht an anderer Stelle des Bahnhofs verbaut werden? Welche alternativen Standorte wurden mit welchem Ergebnis geprüft, und wann fiel diese Entscheidung?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Standortbestimmung neuer Aufzüge ist aufwendig und erfolgt nach eingehender und sorgfältiger Abwägung unter Einbeziehung sämtlicher beteiligter Stellen. Es müssen Faktoren wie die Platzverhältnisse im jeweiligen U-Bahnhof, die Statik des Bauwerks und der Verlauf und die Positionierung von Leitungen berücksichtigt werden. Alternative Standorte für den U- Bahnhof Gneisenaustraße wurden gut begründet verworfen.“
Frage 11:
Zu welchem Zeitpunkt war absehbar, dass die Inbetriebnahme des Aufzugs damit von der Fertigstellung des neuen Zugangs abhängt, und wurde diese Abhängigkeit bei der Standortentscheidung berücksichtigt?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Standort des Aufzugs ergibt sich aus den Platzverhältnissen auf dem Bahnsteig. Der Bau des neuen Zugangs ergibt sich aus aktualisierten Vorgaben zur Evakuierung, welche die BVG umsetzt, um jederzeit und insbesondere während der gesamten Bauzeit eine ausreichende Zahl verfügbarer Flucht- und Rettungswege gewährleisten zu können.“
Frage 12:
Nach welchen Kriterien wurde die Reihenfolge der Bauabschnitte am U-Bahnhof Gneisenaustraße festgelegt, und wer hat darüber entschieden?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Reihenfolge der Bauabschnitte wurde von Seiten der BVG fachlich ausgearbeitet und anhand der aktualisierten Vorgaben zur Evakuierung angepasst. Die Fertigstellung des Aufzugs wird dabei nach Möglichkeit priorisiert.“
Frage 13:
Warum wurde die Inbetriebnahme des Aufzugs nicht vorrangig behandelt, obwohl der barrierefreie Ausbau dieses Bahnhofs seit 2017 wiederholt angekündigt wurde? Wie bewertet der Senat, dass mobilitätseingeschränkte Anwohnende dadurch voraussichtlich bis Ende 2028 auf den Bahnhof verzichten müssen?
Frage 14:
Hat der Senat gegenüber der BVG auf eine Vorziehung der Inbetriebnahme des Aufzugs hingewirkt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 13 und 14:
Aufgrund ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Bau und die Inbetriebnahme des Aufzugs werden entsprechend der gegebenen Möglichkeiten vorrangig behandelt.“
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 5 bis 9 verwiesen, aufgrund der Abhängigkeiten zum Bau des Zuganges konnte die Inbetriebnahme des Aufzuges nicht vorgezogen werden.
Berlin, den 11.09.2026
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-27015.pdf