03.07.2026
Frage 1:
Was ist Stand der #Entwicklung von #MAX und zu welchem Zeitpunkt wird die #App für die Nutzer*innen zur Anwendung kommen? Bitte stellen Sie den #Zeitplan der Entwicklung und #Implementierung da.
Frage 4:
Im Juni 2025 wurde die Verfügbarkeit der MAX-App für die Nutzenden für das 2. Halbjahr 2026 angekündigt. Aus welchen Gründen kann diese Ankündigung nicht eingehalten werden?
Antwort zu 1 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 4 gemeinsam beantwortet.
Die BVG teilt mit, dass es derzeit noch Abstimmungs- und Klärungsbedarfe in Hamburg zwischen der Hamburger #Hochbahn und dem Hamburger #Verkehrsverbund (HVV) gibt, die abgewartet werden.
Die strategische Zielrichtung bleibt unabhängig davon unverändert. Die BVG hält an der #One-App-Strategie fest und arbeitet weiter an deren Umsetzung. Im Fokus stehen dabei derzeit insbesondere der Ausbau von #Echtzeitinformationen sowie die Weiterentwicklung digitaler #Services und #Vertriebsangebote für die Fahrgäste – mit der Perspektive, technische Lösungen künftig mit anderen Verkehrsunternehmen zu teilen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Sobald die genannten Abstimmungen abgeschlossen sind, wird der bisherige Fahrplan sowie die Leitplanken der vertraglichen Gestaltung überprüft und ggf. angepasst werden.
Frage 2:
Welche Ziele verfolgt die BVG mit der Entwicklung von MAX und welche Funktionen soll die App enthalten und welche Funktionen die Plattform?
Antwort zu 2:
Nach Auskunft der BVG ist die Idee hinter der MAX-App, für die deutschlandweit fragmentierten Vertriebs- und Informationssysteme im ÖPNV eine einheitliche, zukunftsfähige Plattform anzubieten. Die bereits bestehende #Jelbi-App bietet hierfür aus Sicht der BVG eine gute Grundlage – deren Funktionalitäten sollen in der MAX-App mit enthalten sein. Ziel der App ist aber nicht nur ein hoher #Funktionsumfang auf Kundenseite („Frontend“), sondern auch eine flexible und #einheitliche #Backend-Infrastruktur, die die Anforderungen der #ÖPNV-Unternehmen erfüllt.
Mit Einführung sollen zunächst Kundinnen und Kunden in Berlin und Hamburg das integrierte Mobilitätsangebot in einer App nutzen können. Dies beinhaltet die Fahrplanauskunft mit Echtzeitdaten, das Ticketing und neben ÖPNV auch Zugriff auf Sharing-Angebote.
Durch die gemeinsame Nutzung sowie über #Standardisierung und die gemeinsame Weiterent- wicklung des Systems sollen für die nutzenden Verkehrsunternehmen gleichzeitig zentrale Kostentreiber im Vertrieb, Kundenservice und #Vertriebs-IT gezielt reduziert werden. Die BVG verspricht sich daher von der App einen wichtigen Beitrag zur Kostensenkung und Standardisierung im ÖPNV; sowohl für sich als auch als Angebot an die Branche. Kurzfristig erwartet sie dabei einen gewissen Investitionsbedarf in den Aufbau des neuen Systems, längerfristig soll über Skaleneffekte eine Kostensenkung erreicht werden.
Frage 3:
Mit welchen Mobilitätsanbietern und Verkehrsunternehmen bestehen bereits Vereinbarungen, die die Nutzung der jeweiligen Mobilitätsangebote über die App ermöglichen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt mit, dass bei der MAX-App auf den bestehenden Partnerschaften mit Mobilitätsanbietern in Berlin und Hamburg aufgebaut werden soll (Jelbi-App in Berlin bzw. #Switch-App in Hamburg). Zwischen BVG, Hochbahn, #MVG und #Rheinbahn wurden bisher Grundsatzvereinbarungen (Memorandum of Understanding, #MoU) geschlossen.
Frage 5:
Welcher Name und welche Rechtsform soll für die Gesellschaft/das Unternehmen, die die MAX-App entwickelt und betreiben soll, gewählt und welche Eigentümer bzw. Teilhaber sind an dieser Gesellschaft zu welchen Teilen beteiligt? Welche Investitionen seitens der BVG oder des Landes sind für die Gründung nötig?
Frage 6:
Welche Beteiligungsstrukturen liegen der geplanten Gesellschaft zu Grunde und welches Mitspracherecht haben das Land Berlin und die BVG bei der Entwicklung von MAX?
Frage 7:
Welche #Haftungsrisiken ergeben sich für die BVG und das Land Berlin aus einer Beteiligung an der Gesellschaft?
Frage 8:
Welche Kosten sind der BVG und dem Land Berlin im Zusammenhang mit MAX und den zugrundeliegenden technischen Entwicklungen bislang entstanden? Bitte nach Jahren seit Projektbeginn aufschlüsseln.
Frage 9:
Mit welchen Gesamtkosten rechnen die BVG und das Land Berlin für die Entwicklung und Implementierung der App? Welche Anteile davon tragen jeweils BVG, das Land Berlin, die Hamburger Hochbahn und die Hansestadt Hamburg?
Frage 10:
Welche laufenden jährlichen Kosten werden der BVG und dem Land Berlin bei Implementierung der App entstehen?
Antwort zu 5 bis 10:
Die Fragen 5-10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ob und wie sich die BVG zur Erreichung ihrer Unternehmensziele und zur Erfüllung ihres Verkehrsvertrages aufstellt, sich Dienstleistern bedient, sich an Unternehmen beteiligt oder Tochterunternehmen gründet, liegt grundsätzlich in der unternehmerischen Verantwortung der BVG.
Auch die Fragestellungen zur Beteiligung werden erst nach der Entscheidung über die geplante Beteiligungsstruktur beantwortet werden können. Soweit rechtlich und vertraglich geboten und insbesondere hinsichtlich der Unternehmensbeteiligung wird das Land Berlin durch die BVG in die weiteren Prozesse eingebunden werden.
Die BVG teilt mit, dass die konkrete Ausgestaltung der Beteiligungsstrukturen, einschließlich der Namensgebung, Eigentumsverhältnisse und Anteile, als auch die Frage nach Investitions- bedarfen, Kosten und Risiken noch Gegenstand der laufenden Abstimmungen sind. Sie werden – nach Klärung noch offener Fragen zwischen Hochbahn und HVV (siehe Beantwortung Frage 1– im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des Geschäfts- und Betreibermodells entschieden werden. Insofern können die gewünschten Aussagen zu Kosten im Zusammenhang mit der App erst beantwortet werden, wenn die noch offenen Grundsatzfragen geklärt sind.
Frage 11:
Welche anderen Möglichkeiten zur Entwicklung einer neuen Mobilitäts-App hat der Senat geprüft und aus welchen Gründen fiel die Entscheidung einer Beteiligung an MAX?
Frage 12:
Hat der Senat die Nutzung des DB Navigators als Software-Grundlage geprüft? Falls nein, warum nicht? Falls ja, aus welchen Gründen wurde dies ausgeschlossen?
Antwort zu 11 und 12:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet.
Auch die Ausgestaltung des Vertriebs liegt in der unternehmerischen Verantwortung der BVG im Rahmen der Vorgaben aus dem Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin und dem Kooperations- vertrag des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Über Veränderungen bei Vertriebs- kanälen und ihre Digitalisierungsstrategie hat die BVG das Land als Vertragspartner grundsätzlich lediglich zu unterrichten.
Insofern liegt die Entscheidung zur konkreten Umsetzung von Angeboten wie der MAX-App innerhalb einzelner Vertriebskanäle sowie zu vorgelagerten fachlichen Erwägungen, Prüfung von Alternativen oder den Vergaben und der Beauftragung von Dienstleistern bei der BVG AöR und nicht beim Senat.
Die Software „DB #Navigator“ der DB #Fernverkehr AG ist nach Kenntnis des Senats nicht #mandantenfähig und würde daher schon rein technisch nicht als Vertriebslösung von anderen Verkehrsunternehmen als der Deutschen Bahn genutzt werden können.
Frage 13:
Welche Schnittstellen / APIs soll MAX haben, um auch Dritten wie beispielsweise dem DB Navigator, der #Öffi App oder anderen Europäischen Anbietern die Möglichkeit zu geben, die BVG-Angebote (#Fahrinfo und #Ticketing) kundenfreundlich zu integrieren?
Antwort zu 13:
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sind Informationen zum Verkehrsangebot und zu den Stationen bereits jetzt über eine API und als GTFS-Download öffentlich verfügbar („VBB- Datendrehscheibe“). Alle Verkehrsunternehmen im VBB, auch die BVG, stellen hierzu dem VBB kontinuierlich eine Vielzahl von Datensätzen zur Verfügung. Insofern besteht keine Notwendigkeit, auf diese Daten über den Umweg der MAX-App zuzugreifen.
Ziel der BVG und ihrer Partner ist es, mit der MAX-App der hohen Zahl an spezialisierten, isolierten Branchenlösungen eine leistungsfähige, anpassbare Branchenlösung für lokale bzw. regionale Mobilität gegenüberzustellen, welche den DB Navigator als Angebot für den Fernverkehr gut ergänzt. Mit einem breiten Angebot, guten Informationen, klarer Nutzerführung und geringer Komplexität soll die App dabei helfen, die Zugangshürde zum ÖPNV zu senken.
Aus Sicht der BVG berührt jede Öffnung der App für Dritte Fragen der Erlössicherung und Datenhoheit. Deshalb muss jede Öffnung im Einzelfall geprüft und wirtschaftlich tragfähig für BVG und Land Berlin sein.
Der Vertrieb von Fahrscheinen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist durch bestehende Regelungen und Verträge beschränkt auf VBB-Verbundunternehmen oder von diesen beauftragte Stellen. Inwiefern bei VBB-Verkehrsunternehmen jenseits bestehender Vertriebslösungen darüber hinaus Bedarf besteht und die MAX-App auch diesen zur Verfügung gestellt werden kann, ist ebenfalls noch Gegenstand laufender Überlegungen.
Frage 14:
Welche #Bezahlmöglichkeiten wird es über die MAX-App geben?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt mit, dass die Entscheidung hierüber noch nicht endgültig getroffen ist, es aber geplant ist – wie auch bei den bereits bestehenden digitalen Vertriebsangeboten – alle gängigen Bezahlarten anzubieten.
Frage 15:
Welche Überlegungen gibt es die #Girocard als kundenfreundlichen #Ticketträger zu etablieren und damit eine digital souveräne Lösung im Vergleich zum Einsatz von VISA in anderen Städten zu realisieren?
Antwort zu 15:
Die Frage, ob künftig auch Bezahl- oder andere Karten in Ergänzung zur VBB-Fahrcard oder Papierfahrscheinen im VBB genutzt werden können sollen, stellt sich unabhängig von der Umsetzung der MAX-App.
Innerhalb des VBB gibt es u. a. Überlegungen zwischen den VBB-Verkehrsunternehmen, dem VBB und auch den Aufgabenträgern, ob ihm Rahmen einer künftigen Vertriebsstrategie auch ein sogenanntes „Open-Loop“-System, ggf. im Zuge von „Account-Based Ticketing“, eine geeignete Lösung sein könnte. Dabei werden keine speziellen Karten wie die VBB-FahrCard mehr als Fahrschein benötigt, sondern es können grundsätzlich eine Vielzahl von digital per NFC auslesbaren Karten als Identifikation und zur Verknüpfung mit dem online hinterlegten Fahrschein genutzt werden. Dabei stehen Zahlkarten im Vordergrund. Es besteht aber auch die Möglichkeit, hierfür etwa Führerscheine oder Personalausweise nutzen zu können. Die girocard ist wichtiger Baustein dieser Überlegungen.
Entscheidungen über einen künftigen gemeinsamen Vertriebsrahmen oder eine Vertriebsstrategie innerhalb des VBB sind bislang noch nicht getroffen worden.
Frage 16:
Welche weiteren Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde haben Ihre Beteiligung an MAX verbindlich erklärt?
Antwort zu 16:
Nach Auskunft der BVG haben diese und die Hamburger Hochbahn mit der MVG (#München) und der Rheinbahn (#Düsseldorf) ein Memorandum of Understanding geschlossen.
Frage 17:
Welche Abstimmungen zu welchen Aspekten bezüglich der Entwicklung von MAX gab es zwischen der BVG und dem VBB, der S-Bahn-Berlin und ggf. weiteren Verkehrsunternehmen aus Berlin und/oder Brandenburg?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Gespräche zum Austausch mit dem VBB zu allen wichtigen Aspekten der geplanten Max-App stattfanden und weiter stattfinden.
Berlin, den 02.07.2026 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26392.pdf