01.07.2026
Frage 1:
Wie ist der Stand der #Planungen für einen #zweiten #Ausgang am #S-Bahnhof #Eichborndamm zur Siedlung „Im #Hufenschlag“ bzw. zur #General-Barby-Straße und wie genau sehen diese Planungen aus?
Antwort zu 1:
Nach Aussage der DB AG werden die Planungen für einen zweiten Zugang am S-Bahnhof Eichborndamm derzeit konkret vorangetrieben. Bereits am 21.11.2025 wurde der Realisierungs- und #Finanzierungsvertrag für die Infrastrukturmaßnahme „#Neubau zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Eichborndamm“ zwischen dem Land Berlin und der DB InfraGO AG unterzeichnet und damit die Voraussetzung für den Beginn der #Ausführungsplanung geschaffen.
Geplant ist der Neubau eines zusätzlichen, vollständig #barrierefreien Zugangs östlich des bestehenden S-Bahnsteigs. Zentrales Element ist eine #Personenunterführung, die künftig die nördlich gelegene Straße Im Hufenschlag mit der südlich gelegenen General-Barby-Straße verbindet. Über diese #Unterführung wird zugleich ein zweiter Zugang zum Bahnsteig hergestellt.
Der geplante Zugang auf der Nordseite von der Straße Im Hufenschlag zur Personenunterführung kann aufgrund eines nur sehr geringen Höhenunterschieds barrierefrei ohne zusätzliche Bauwerke geschaffen werden.
Auf der Südseite besteht zwischen dem Zugang von der General-Barby-Straße und der Laufebene der Personenunterführung dagegen ein Höhenunterschied von ca. 1,30 m. Um diesen Höhenversatz zu überwinden und die barrierefreie Zugänglichkeit sicherzustellen, wird als Ergänzung zur #Zugangstreppe parallel zur Böschung ein #Rampenbauwerk errichtet werden. Zur Verbesserung des Fahrgastkomforts erfolgt eine komplette Überdachung der Rampen- und Treppenanlage des südlichen Zugangsbauwerks.
Der Aufgang von der Personenunterführung zum S-Bahnsteig erfolgt mittels eines überdachten Treppenbauwerks sowie eines parallel angeordneten Aufzugs.
Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wird der S-Bahnhof Eichborndamm künftig über zwei gleichwertige Zugänge verfügen. Dadurch wird insbesondere der Zugang für die angrenzenden Wohngebiete nördlich und südlich der Bahntrasse deutlich verbessert und der Einzugsbereich des Bahnhofs spürbar erweitert.
Frage 2:
Ist die Planung mit entsprechend angepasstem Vordach zur Einhaltung des Denkmalschutzes weiterverfolgt worden?
Antwort zu 2:
Gemäß Mitteilung der für das Vorhaben zuständigen DB InfraGO AG wurden im Rahmen der #TöB-Beteiligungen die #Denkmalschutzbehörden intensiv in den Planungsprozess einbezogen und die planfestgestellte Lösung letztlich mit ihnen abgestimmt. Entsprechend den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses ist auch die Ausführungsplanung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Reinickendorf von Berlin abzustimmen.
Frage 3:
Welche Variante zur Lage des Tunnels wird favorisiert?
Antwort zu 3:
Um eine möglichst direkte Verbindung der beiden Straßen Im Hufenschlag im Norden und der General-Barby-Straße im Süden herzustellen, wird gemäß der planfestgestellten Lösung die Personenunterführung zur Bestandsgleichachse der S-Bahn um 10° gedreht angeordnet. Damit kann sowohl eine möglichst kurze Länge der kostenintensiven Unterführung wie auch eine nahezu direkte Erreichbarkeit des S-Bahnsteigs aus den beiden genannten Straßen erzielt werden. Weiterhin ermöglicht diese nur geringe #Drehung der Unterführung zur #Gleisachse eine gute Anordnung des Treppenaufgangs und des Aufzugs zum Bahnsteig.
Frage 4:
Wie ist der Stand des zweiten Planfeststellungsverfahrens, das nach Beendigung des ersten Anlaufs gestartet worden ist?
Antwort zu 4:
Der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben „S-Bf. Berlin Eichborndamm: 2. Zugang – Personenunterführung“ in dem Bezirk Reinickendorf des Bundeslandes Berlin, Bahn-km 8,300 bis 8,400 der Strecke 6183 Bln-Schönholz – Kremmen wurde am 30.12.2025 durch das zuständige Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, erlassen. Die #Bestandskraft ist mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 30.03.2026 eingetreten.
Berlin, den 26.06.2026 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26382.pdf