10.09.2025
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1596854.php
#Zuschlagsentscheidung der Länder getroffen – Verbindlicher #Zuschlag erst nach Beendigung des Nachprüfungsverfahrens
Zum Stand der #Ausschreibung teilt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit: Die Länder Berlin und Brandenburg hatten den am Verfahren beteiligten Bietern am 29. August mitgeteilt, wer in dem langjährigen Verfahren nunmehr im Ergebnis der Wertung den Zuschlag erhalten soll. Am 8. September ist ein #Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters gestellt worden. Die zuständige #Vergabekammer Berlin hat die Länder gestern über diesen Antrag informiert. Die Länder dürfen jetzt den Zuschlag vor der Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der #Beschwerdefrist gegen die Entscheidung der Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB nicht erteilen. Die auf den 11.09.2025 festgesetzte Bindefrist der Angebote wird mit Zustimmung der Bieter verlängert.
Die #Vergabeunterlagen sehen für diesen Fall folgende Regelung vor:
Die Zeitpunkte, zu denen die #Fahrzeugbereitstellungsleistungen bzw. die #Verkehrsleistungen für die einzelnen #Betriebsstufen aufzunehmen sind, verschieben sich je angefangene Woche, um die sich der Zuschlag verzögert, um eine Woche. Das Ende der #Bereitstellungsleistungen verschiebt sich parallel dazu ebenfalls je angefangene Woche, um die sich der Zuschlag verzögert, um eine Woche. Der verzögerte Zuschlag führt insofern zu keiner Verkürzung der #Vertragslaufzeit.
Zu den Inhalten des Nachprüfungsantrags kann keine Stellung genommen werden.