Schienenersatzverkehr durch die Landjägerstraße – Belastung in den späten Abendstunden, aus Senat

12.06.2025

Frage 1:

Wie häufig verkehren aktuell die #Busse des Schienenersatzverkehrs (#SEV) durch die #Landjägerstraße in #Berlin- Köpenick nach #22.00 Uhr? (Bitte stundenweise und nach Wochentagen aufschlüsseln.)

Antwort zu 1:

Der Schienenersatzverkehr (SEV) verkehrt auf dem kurzen Abschnitt zwischen Kietzer Graben/ Alter Markt und Amtstraße im Abendverkehr ab 22 Uhr im #5-Minuten-Takt (#12 Fahrten/ Stunde).

Frage 2:

Wie viele #Fahrgäste nutzen durchschnittlich pro Stunde zwischen 22.00 Uhr und Betriebsschluss den SEV in der Landjägerstraße? (Bitte, soweit möglich, nach Wochentagen differenzieren.)

Nach Angaben der BVG wird der SEV

  • Montag bis Freitag von durchschnittlich 120 Fahrgästen pro Stunde,
  • Samstag von durchschnittlich 192 Fahrgästen pro Stunde und
  • Sonntag von durchschnittlich 72 Fahrgäste pro Stunde genutzt.

Frage 3:

Welche konkreten Gründe nennt der Senat bzw. die BVG für die Beibehaltung der bisherigen Taktung in den späten Abendstunden durch eine schmale Wohnstraße wie die Landjägerstraße?

Frage 9:

Welche Rolle spielen Aspekte wie Sicherheit, Anschlussbeziehungen und Versorgungspflicht bei der Entscheidung über die Beibehaltung der engen Taktung des SEV nach 22.00 Uhr?

Antwort zu 3 und 9:

Die Fragen 3 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu teilt die BVG mit:

„ Die Bedienung durch die Landjägerstraße im Abschnitt zwischen Kietzer Graben/ Alter Markt und Amtstraße ist unabdingbar, da mit den bestehenden Bauarbeiten in der Altstadt Köpenick und der einhergehenden Sperrung der Straße “ Alt-Köpenick” nur zwei Straßenzüge für durchgehende Verkehre zur Verfügung stehen:

  • zum einen der Straßenzug Kietzer Straße bzw. Kirchstraße,
  • zum anderen der Straßenzug Lüdersstraße bzw. Alter Markt bzw. Landjägerstraße. Dabei ersetzt diese Ersatzverkehrslinie regulär die sechs Straßenbahn-Linien 27, 61, 62, 63, 67 und 68 in diesem Abschnitt:

Da die #Ersatzverkehrslinie an mehreren Punkten (Kietzer Straße bzw. Schlossplatz, Bahnhofstraße/ Lindenstraße und S Köpenick) Anschlüsse an ersetzte Straßenbahnlinien, weitere Buslinien und/ oder die S-Bahn sicherstellt und die Fahrten nicht vertaktet zu unterschiedlichen Zeiten ankommen und abfahren, wurde im Sinne der Minimierung der Umsteige- und Wartezeiten von/ zu anderen Linien der dichte Takt des Ersatzverkehrs den ganzen Tag über durchgeführt.“

Frage 4:

Wie viele Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Lärmbelastung, Erschütterungen oder anderen Beeinträchtigungen durch den SEV in der Landjägerstraße liegen dem Senat vor?

Die BVG teilt mit:

„ Seit Beginn der Baumaßnahmen am 17. Februar 2025 liegen der BVG insgesamt 12 Beschwerden von Anwohnenden im Zusammenhang mit dem #Schienenersatzverkehr (SEV) in der Landjägerstraße vor.“

Dem Senat liegen keine Beschwerden vor.

Frage 5:

Wurden für die Landjägerstraße schalltechnische, verkehrliche oder gesundheitsbezogene Auswirkungen des SEV insbesondere in den Abend- und Nachtstunden untersucht oder dokumentiert?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt mit:

„ Die BVG hat vor Beginn der Baumaßnahme auf eigene Kosten #schallschutztechnische Maßnahmen in der Altstadt Köpenick, insbesondere in der Lüdersstraße bzw. Landjägerstraße, umgesetzt, um die schalltechnischen und verkehrlichen Auswirkungen des Ersatzverkehrs für die Anwohnenden auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In der Lüdersstraße bzw. Landjägerstraße wurden unter anderem Hindernisse abgebaut und das Kopfsteinpflaster mit Asphalt überzogen. Diese Maßnahme dient der Lärmminderung, da Asphalt im Vergleich zu Kopfsteinpflaster den Rollgeräuschpegel von Fahrzeugen deutlich reduziert.

Der Asphaltbelag ist temporär und bleibt bis zum Ende der Baumaßnahme bestehen. Danach ist ein Rückbau des Asphalts vorgesehen, wodurch das ursprüngliche Kopfsteinpflaster freigelegt und das historische Ensemble wiederhergestellt werden.“

Frage 6:

Teilt der Senat die Einschätzung, dass die enge Taktung des Ersatzverkehrs nach 22.00 Uhr im Verhältnis zur tatsächlichen Nachfrage überdimensioniert ist?

Antwort zu 6:

Bei der Dimensionierung eines SEV ist nicht alleinig die Nachfrage das Entscheidungskriterium. Wie bereits bei der Beantwortung der Fragen 3 und 9 von der BVG benannt, spielen auch Themen wie #Anschlusssicherung und #Wartezeiten beim Umstieg eine wichtige Rolle. Ziel ist dabei, die durch den SEV bereits verlängerte Reisezeit zu begrenzen.

Frage 7:

Gibt es Planungen oder Überlegungen der BVG oder des Senats, die #Taktung des SEV in den Abendstunden (ab 22.00 Uhr) in der Landjägerstraße auf einen 10- oder 20-Minuten-Takt zu reduzieren?

Falls ja, ab wann könnte eine entsprechende Änderung der Taktung in den späten Abendstunden konkret umgesetzt werden?

Antwort zu 7 und 8:

Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt mit:

„ Es ist derzeit nicht vorgesehen, die Taktung des Ersatzverkehrs gesondert in den Abendstunden zu reduzieren.“

Frage 10:

Wann ist nach aktuellem Stand der Bauplanung frühestens damit zu rechnen, dass der SEV den Bereich der Landjägerstraße nicht mehr befahren muss?

Antwort zu 10: Die BVG teilt mit:

„ Die Befahrung der Landjägerstraße zwischen Kietzer Graben/ Alter Markt und Amtstraße durch Ersatzverkehrsbusse wird bis zum Abschluss der Baumaßnahme in der Altstadt Köpenick notwendig sein.

Nach Beendigung des Ersatzverkehrs wird die Landjägerstraße für den Rückbau der Asphaltierung gesperrt.“

Derzeit geht die BVG von einem Ende aller Arbeiten in der Altstadt Köpenick im Jahr 2027 aus.

Berlin, den 10.06.2025

In Vertretung Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de