Straßenverkehr: Senat beschließt Grundsätze der Planung für die Ostumfahrung Bahnhofstraße, aus Senat

18.03.2025

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1542057.php

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, und Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die Grundsätze der #Planung für die #Ostumfahrung #Bahnhofstraße im Bezirk Treptow-Köpenick beschlossen.

Die Ostumfahrung Bahnhofstraße ist im #Flächennutzungsplan von Berlin als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt und zusammen mit der #Westumfahrung Bahnhofstraße Teil der noch fehlenden nördlichen tangentialen Verbindung des Tangentenvierecks um die Köpenicker #Altstadt / #Dammvorstadt.

Die Ostumfahrung Bahnhofstraße ist als neue #Straßenverbindung im Landesstraßenplan enthalten und wegen ihrer Bedeutung für die Erschließung des neuen Stadtquartiers „ehemaliger #Güterbahnhof #Köpenick“ im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) verankert.
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Ostumfahrung Bahnhofstraße soll das Subzentrum Bahnhofstraße vom übergeordneten Durchgangsverkehr entlasten, was eine wichtige Voraussetzung für die Bevorrechtigung der ÖPNV-Trasse in der Bahnhofstraße ist. Durch die Entlastung kann die Bahnhofstraße nachhaltig umgestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.“

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick entsteht ein Neues Stadtquartier mit 1800 Wohneinheiten und einer vielseitigen Infrastruktur. Das bedeutet ein neues Zuhause für viele Menschen. Im Zuge dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme braucht es eine verkehrliche Erschließung, wobei es bereits eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gibt. Die neue Ostumfahrung Bahnhofstraße ist dabei planerisch ein integraler Bestandteil, damit zukünftig eine gute Mobilität für alle gewährleistet werden kann.“

Die Ostumfahrung Bahnhofstraße wird wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktionen für das neue Stadtquartier nördlich und südlich der Bahnanlagen erfüllen. Nach dem heutigen Senatsbeschluss zu den Grundsätzen der Planung sollen die weiteren notwendigen Planungs- und Umsetzungsschritte durchgeführt werden. Für das Straßenbauwerk soll ein Bebauungsplanverfahren mit planfeststellungsersetzenden Inhalten eingeleitet werden, für das Kreuzungsbauwerk unterhalb der Bahntrasse wird ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Beide Bauwerke sollen durch das Land Berlin hergestellt werden.

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