SicherheitsvorkehrungenU-Bahnhöfe, aus Senat

13.03.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Am 18.01.25 ereignete sich am #U-Bahnhof #Brandenburger Tor ein tödlicher #Unfall, bei dem ein Mann, der einen Rollstuhl nutzte, von einer anfahrenden U-Bahn erst mehrere Meter weit mitgeschleift wurde, anschließend mit einer #Absperrung kollidiert ist und in das #Gleisbett gestürzt ist. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Hergang dieses Unfalls sowie auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für #Sicherheitsvorkehrungen an U-Bahnhöfen.

Frage 1:

Was ist bisher zu den technischen #Ursachen des Unfalls bekannt? Frage 1.1:

Welcher #Baureihe und welchem Baujahr entstammt das am Unfall beteiligte Fahrzeug?

Frage 1.2:

Weicht das beteiligte #Fahrzeug hinsichtlich der für die automatische #Zugabfertigung relevanten technischen Spezifikationen von den allgemeinen Spezifikationen der Baureihe ab?

Frage 1.3:

Entspricht das Fahrzeug dem heute gängigen Standard? Wenn nein, inwiefern weicht es ab?

Frage 1.4:

Gab es zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens technische #Störungen am Fahrzeug, die einer sicheren automatischen Zugabfertigung im Wege standen?

Frage 1.5:

Gab es zum Zeitpunkt des Unfalls Störungen der technischen #Ausstattung des U-Bahnhofs Brandenburger Tor, die eine sichere automatische Zugabfertigung verhinderten?

Frage 1.6:

Gab es zum Zeitpunkt des Unfalls Probleme mit der #Signaltechnik oder mit dem Sichtspiegel? Frage 1.7:

War zum Zeitpunkt des Unfalls #Sicherheitspersonal am Bahnhof anwesend?

Antwort zu 1 bis 1.7:

Die Fragen 1 bis 1.7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die  staatsanwaltlichen  #Ermittlungen  zu  dem  Vorfall  dauern  noch  an.  Um  diesen  nicht vorwegzugreifen, können hierzu zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

Frage 2.1:

Welche Maßnahmen verhindern aktuell grundsätzlich, dass Personen beim Schließen der Türen oder beim Anfahren des Zuges verletzt werden?

Frage 2.2:

Welche Sicherheitstechnologien werden dafür eingesetzt (Kameras, Sensoren, Laserschranken etc.)?

Antwort zu 2.1 und 2.2:

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.   Die Fahrgasttüren der U-Bahnen der neuere U-Bahnfahrzeuge sind mit mehreren Warn- und Schutzfunktionen   ausgestattet.     Bei    den     Türschließvorgängen     und    den    anschließenden Anfahrprozessen sind die folgenden Funktionen relevant und aktiv:

  1. Optische und akustische Warnungen (vor und beim #Türschließvorgang) b)  Einklemmschutz (bei Türbewegung)
  2. #Fingerschutzprofile (Gummileisten zwischen den Türkanten)
  3. #Überwachung aller Türen im Zug auf Ihre geschlossene und verriegelte Endlage
  4. #Mitschleiferkennung (nach Beendigung des Türschließvorganges)

Der #Einklemmschutz wird durch eine  sogenannte #Motorstromüberwachung des Türantriebes realisiert. Wird ein Hindernis erkannt, wird die betroffene Fahrgastraumtür wieder selbstständig geöffnet. Das Anfahren eines U-Bahnzuges ist nur mit vollständig geschlossenen Türen möglich, andernfalls wirkt eine sogenannte Anfahrsperre.

Die Mitschleiferkennung wird durch eine sogenannte „ fühlende Türkante“ realisiert. Bei kleinen Gegenständen (z.B. Hundeleine) ist es möglich, dass aufgrund der Gummidichtungen und ihrem flexiblen Verhalten eine Tür ihre geschlossen und verriegelte Endlage erreicht. Eine Krafteinwirkung auf diese „ fühlende Türkante“ , nach dem  Türschließvorgang und für einen definierten Zeitraum der Anfahrt, bewirkt eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Zuges.

Frage 2.3:

Welche Sicherheitstechnologien sollen dafür in Zukunft eingesetzt werden (bitte mit Kosten und Zeitplan der Umsetzung angeben)?

Antwort zu 2.3:

Die Fahrzeuge entsprechen dem Stand der Technik. Derzeit sind keine neuen Sicherheitstechnologien vorgesehen.

Frage 3.1:

Das an Berliner U-Bahnhöfen übliche technikbasierte Abfertigungsverfahren kann derzeit oftmals nicht eingesetzt werden, weil veraltete Züge ohne automatische Türen verwendet werden. Wie bewertet der Senat das sich hieraus ergebende Sicherheitsrisiko?

Frage 3.2:

Inwiefern entsteht für den Senat hieraus die Notwendigkeit, die Beschaffung neuer Züge finanziell sowie prozedural zu priorisieren?

Antwort zu 3.1 und 3.2:

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle im regulären #Fahrgastbetrieb eingesetzten U-Bahnfahrzeuge verfügen über zentral schließende Türen und unterliegen dem gleichen Abfertigungsverfahren (Zugfahrerselbst-abfertigung). Die Notwendigkeit der Beschaffung neuer  Fahrzeuge aufgrund der Fragestellung besteht  nicht. Gleichwohl werden derzeit neue U-Bahnfahrzeuge durch die BVG beschafft.

Frage 3.3:

Gibt es im U-Bahnnetz aktuell Bahnhöfe, in denen der Senat die #automatische Zugabfertigung als problematisch erachtet? Wenn ja, bei welchen Bahnhöfen ist dies der Fall und aus welchen Gründen?

Antwort zu 3.3: Nein.

Hinweis: Die Berliner U-Bahn verfügt über keine automatische Zugabfertigung.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat für einzelne oder alle Bahnhöfe des U-Bahnnetzes die Möglichkeit, mithilfe von Laser- Lichtschranken die Sicherheit an Bahnsteigen während des Ein- und Anfahrens der Züge zu verbessern?

Frage 4.1:

Bei welchen Bahnhöfen hält der Senat diese Maßnahme geeignet und warum? Frage 4.2:

Bei welchen Bahnhöfen hält der Senat diese Maßnahme für ungeeignet und warum? Frage 4.3:

Welche Kosten entstehen durch diese Maßnahme und wie bewertet der Senat das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Frage 5:

Welche weiteren Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten?

Antwort zu 4, 4.1 bis 4.3 und 5:

Die  Fragen  4,  4.1  bis  4.3  und  5  werden  wegen  ihres  Sachzusammenhangs  gemeinsam beantwortet.

Alle betrieblichen, technischen und rechtlichen Anforderungen an die Fahrzeuge und Betriebsanlagen der Berliner U-Bahn werden mit dem derzeitigen #Abfertigungsverfahren (#Zugfahrerselbstabfertigung) im hinreichenden Maße erfüllt.

Berlin, den 12.03.2025

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21733.pdf