30.08.2024
Frage 1:
Bis wann sollen nach aktuellem #Planungsstand diejenigen U-Bahn-Stationen, die bisher nicht vollständig #barrierefrei über #Aufzüge erreichbar sind, jeweils vollständig barrierefrei über Aufzüge erreichbar sein (bitte um Angaben, aufgeteilt nach Bezirken in denen sich die Stationen befinden)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG arbeitet kontinuierlich an der Herstellung der vollständigen #Barrierefreiheit. Von den 175 U-Bahnhöfen der BVG sind aktuell 149 barrierefrei, davon 141 mit Aufzügen und 8 mit #Rampen ausgestattet.
Die folgende Aufstellung stellt die U-Bahnhöfe dar, die aktuell noch nicht vollständig mit Aufzügen ausgestattet sind, den aktuellen Status sowie das zum aktuellen Zeitpunkt geplante Jahr der Inbetriebnahme. Hinweis: Wann die Inbetriebnahmen tatsächlich stattfinden, hängt von einer Vielzahl externer Faktoren hab. Vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.
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Vsl. IBN | Linie | Aktueller Stand | |||
2024 | U7 | Altstadt Spandau | im Bau (IV. Quartal) | ||
U6 | Platz der Luftbrücke, Aufzug 2 | in Betrieb seit II. Quartal 2024 (25.06.2024) | |||
2025 | U2 | Kaiserdamm, Aufzug 1 (Süd) | Ausführungsplanung | ||
U7 | Gneisenaustraße | im Bau (IV. Quartal) | |||
U8 | Residenzstraße | im Bau (II.Quartal) | |||
U8 | Weinmeisterstraße | im Bau (II.Quartal) | |||
2026 | U6 | Seestraße (Bahnsteig I) | Ausführungsplanung (III. Quartal) | ||
U7 | Rohrdamm | Erstellung und Prüfung der Statik | |||
U8 | Pankstraße | im Bau (IV. Quartal) | |||
2027 | U1 / U3 | Görlitzer Bhf., Aufzug 1 Ri U | Ausführungsplanung Leistungsverzeichnis Erstellung | / | |
U1 / U3 | Görlitzer Bhf., Aufzug 2 Ri WA | Ausführungsplanung / Leistungsverzeichnis Erstellung | |||
U2 | Hausvogteiplatz | Ausführungsplanung | |||
U2 | Kaiserdamm, Aufzug 2 (Nord) | Vorbereitung Vergabe Bauleistung | |||
U6 | Borsigwerke | Vorbereitung Vergabe Bauleistung | |||
U6 | Holzhauser Straße | im Bau (im Zusammenhang U6 Nord) | |||
U7 | Konstanzer Straße, Aufzug 2 | Vorbereitung Baustelle | |||
U8 | Heinrich-Heine Straße | Ausführungsplanung | |||
U8 | Franz–Neumann–Platz | Ausführungsplanung | |||
2028 | U2 | Ernst-Reuter Platz 1 Ri RI | Ausführungsplanung | ||
U2 | Ernst-Reuter Platz 2 Ri PA | Ausführungsplanung | |||
U6 | Alt–Tempelhof | Ausführungsplanung / Leistungsverzeichnis Erstellung | |||
U6 | Westphalweg | Ausführungsplanung / Leistungsverzeichnis Erstellung | |||
U8 | Moritzplatz | Ausführungsplanung | |||
U9 | Güntzelstraße | im Bau | |||
2029 | U7 | Mierendorffplatz | Erfolgt im Zusammenhang Verlängerung der Tram | mit | |
2030ff. | U1 | Wittenbergplatz, Bst. Ri. WA | aufgrund der Lage des Bahnsteigs unter der Straße kein Einbau eines Aufzugs möglich. | ||
U1 / U3 | Prinzenstraße, Aufzug 2 | Erstellung Unterlagen | Planungsgenehmigungs- | ||
U1 / U3 | Möckernbrücke, Aufzug 1 Ri U | Anhörung 05.2018 | Plangenehmigung, seit | ||
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U1 / U3 | Möckernbrücke, Aufzug 2 Ri WA | Vorplanung | |
U2 | Deutsche Oper | Anhörung Plangenehmigung, seit 07.02.2019 | |
U2 | Neu-Westend | Ausführungsplanung | |
U2 | Alexanderplatz | Vorplanungsunterlagen eingereicht | |
U5 | Biesdorf–Süd | Senat plant Neubau eines Verkehrshalts DB | |
U5 | Elsterwerdaer Platz | Standortprüfung/Vorbereitung Vergabe Planung | |
U5 | Wuhletal | Standortprüfung/Vorbereitung Vergabe Planung | |
U5 | Kaulsdorf Nord | Standortprüfung/Vorbereitung Vergabe Planung | |
U5 | Cottbusser Platz | Standortprüfung/Vorbereitung Vergabe Planung | |
U5 | Hellersdorf | Standortprüfung | |
U5 | Louis–Lewin–Straße | Standortprüfung/Vorbereitung Vergabe Planung | |
U7 | Rathaus Spandau | Vorplanung | |
U7 | Paulsternstraße | Leistungsphase 3 | |
U7 | Möckernbrücke | Planverzicht | |
U8 | Schönleinstraße | Anhörung Plangenehmigung, seit 09.03.2018 | |
U8 | Alexanderplatz | Vorplanungsunterlagen eingereicht | |
U9 | Schloßstraße, Aufzug 2 | Erstellung neue Bauplanungsunterlagen wg. Denkmalschutz |
Abkürzungen:
PA Pankow
Ri Richtung
Rl Ruhleben
U Uhlandstraße
WA Warschauer Straße“
Anmerkungen zu der Tabelle:
- Für den U-Bahnhof Biesdorf–Süd kann die BVG derzeit keinen Zeitplan für den barrierefreien Umbau benennen, da dieser mit dem geplanten Neubau des S-Bahnhofs verbunden ist.
- Auch für den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Hellersdorf ist derzeit keine genaue Zeitangabe möglich, da er mit Planungen des Senats zur Überbauung des Bahnhofs in Zusammenhang steht.
- Der Einbau des Aufzugs am U Mierendorffplatz erfolgt im Zusammenhang mit der Verlängerung der Tram bis Jungfernheide.
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Frage 2:
In welchem #Planungsstand befinden sich jeweils die für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit noch erforderlichen Aufzüge an U-Bahn-Stationen? Wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss der Planungen und #Plangenehmigungen jeweils zu rechnen? (Bitte für jeden U-Bahnhof mit fehlenden Aufzügen konkret benennen!)
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der barrierefreie Ausbau eines U-Bahnhofes erfordert in den meisten Fällen nicht nur den Einbau eines Aufzugs, sondern unter anderem auch die Höhenanpassung der Bahnsteigplatte, den Einbau von taktiler Leitsysteme oder audiovisueller Fahrgastinformationssysteme. Der Einbau eines Aufzugs stellt dementsprechend nur eine von vielen Maßnahmen dar, die zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit notwendig sind.
Die #Erstausstattung von allen U-Bahnhöfen der BVG mit Aufzügen hängt von der abschließenden Klärung aller technischen und städtebaulichen Randbedingungen (wie z. B. Denkmalschutz) ab und wird voraussichtlich in der ersten Hälfte der 2030er Jahre abgeschlossen sein.
Bezüglich der voraussichtlichen Inbetriebnahme und den aktuellen Planungsstand, siehe Antwort zu Frage 1.“
Frage 3:
Bei welchen U-Bahn-Stationen, die bisher nicht vollständig barrierefrei über Aufzüge erreichbar sind, ist es ausgehend von den ursprünglichen Planungen bereits zu #Verzögerungen beim Erreichen des Ziels der vollständigen barrierefreien Erreichbarkeit über Aufzüge gekommenen (bitte jeweils angeben, für wann die Inbetriebnahme ursprünglich geplant war und in welchem Umfang das Erreichen des Ziels nach aktuellem Stand sich, ausgehend von den ursprünglichen Planungen, verzögert hat und verzögern wird)? Was ist jeweils der Grund für die Verzögerungen?
Antwort zu 3:
Nach Auskunft der BVG war es aufgrund beschränkter Kapazitäten nicht möglich, die angefragte Aufstellung in der gesetzten Frist bereitzustellen. Die BVG teilt jedoch mit, dass es sich bei Aufzugseinbauten um Bahnanlagen, für die ein Planfeststellungsverfahren bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist, handelt. Hierzu sind in der Regel eine Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange (TöB) durch die Planfeststellungsbehörde anzuhören.
Es sind weiter verschiedene Verfahren und Abstimmungen nötig, bei welchen Verzögerungen immer wieder möglich sind. Diese umfassen Prüfungen der Förderanträge, ein europaweiten Vergabeverfahren, Abstimmungen mit betroffenen Leitungsbetrieben und Verkehrsbehörden sowie dem Umfang der statisch-konstruktiven Eingriffe in das Bestandsbauwerk. Die genannten
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Inbetriebnahmetermine stellen den aktuellen Planungsstand dar und können sich aufgrund der vielfältigen externen Einflussfaktoren im Einzelfall ggf. ändern.
Je nach Standort kann die planerische Vorbereitung, das #Genehmigungsverfahren selbst, sowie im Ergebnis notwendige Planungsänderungen einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren bis zum #Baubeginn in Anspruch nehmen.
Frage 4:
Kann der Senat zusagen, dass alle für die vollständige Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe notwendigen Investitionen und eingeplanten Mittel nicht von den Sparzwängen des Haushaltes betroffen sind?
Antwort zu 4:
Die nötigen Mittel für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe sind im Haushalt veranschlagt bzw. in der Mittelfristplanung berücksichtigt. Die letztendliche Entscheidung über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel trifft das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber, so dass der Senat diese Zusage nicht geben kann.
Frage 5:
Bei welchen aktuellen Baumaßnahmen der BVG an U-Bahnhöfen ist durch diese die Barrierefreiheit in welcher Weise eingeschränkt, wie lange dauern diese Baumaßnahmen bereits an und wann ist der jeweilige Abschluss und die Wiederherstellung der vollständigen Barrierefreiheit geplant?
Antwort zu 5:
Aktuell laufen an verschiedenen U-Bahnhöfen Baumaßnahmen, die die Barrierefreiheit einschränken. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: www.bvg.de/de/verbindungen/stoerungsmeldungen
Dort findet sich die gesamte Liste, der aktuell #gesperrten Aufzüge, inklusive der voraussichtlichen Sperrdauer. Darüber hinaus wird die Barrierefreiheit jedoch über den BVG Muva Aufzugersatz auch im Sperrfall sichergestellt.
Frage 6:
Wie oft und wie lange war in 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 die Barrierefreiheit von U-Bahnhöfen aufgrund von Ausfällen, beispielsweise durch technische Störungen oder Vandalismus, eingeschränkt (bitte jeweils für die einzelnen Bahnhöfe nach Monaten und unter Angabe der Gründe aufschlüsseln)?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Pauschale Aussagen sind schwer zu treffen, denn jeder Ausfall ist individuell. Die genaue Aufschlüsselung nach Bahnhöfen, Ursache und exakter Dauer des Ausfalls für die Zeiträume 2023 und erstes Halbjahr 2024 ist den angehängten Tabellen (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen. Die Gründe für die Ausfälle variieren abhängig vom Standort des Aufzugs. Die meisten Ausfälle ergeben sich aufgrund technischer Störungen, an bestimmten Standorten werden Aufzüge auffällig oft durch Vandalismus außer Betrieb gesetzt.“
Frage 7:
Wie lange sind die Aufzugsanlagen bis zur #Reparatur durchschnittlich außer Betrieb?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Jeder Aufzug der BVG wird generell so schnell wie möglich entstört.
Im überwiegenden Teil der Fälle wird eine Störung in weniger als drei Tagen beseitigt.
Die beauftragte #Wartungsfirma ist verpflichtet, innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt einer Störmeldung die infragestehende Aufzuganlage zu begutachten. In manchen Fällen reicht bereits ein Handgriff zum Entstören, in anderen Fällen müssen jedoch einzelne Komponenten ersetzt und entsprechend bestellt werden. Die Dauer der Lieferzeiten für nötige Ersatzmaterialien ist nicht immer vorhersehbar und einzelne Reparaturen verursachen einen größeren Aufwand und benötigt mehr Zeit, als andere, daher ist eine generelle Zeitangabe nicht möglich.“
Frage 8:
Wie oft wurde der #Muva-Aufzugsersatz jeweils pro Monat seit Bestehen genutzt?
Antwort zu 8:
Seit Bestehen wurde jeweils die folgende Anzahl von Fahrten mit dem #MUVA Aufzugersatz abgeschlossen. Jede abgeschlossene Fahrt wird dabei einfach gezählt, unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste. Daten für Juli 2024 lagen dem Senat bis Redaktionsschluss der Anfrage noch nicht vor.
Sep 22 | 30 |
Okt 22 | 98 |
Nov 22 | 60 |
Dez 22 | 39 |
Jan 23 | 65 |
Feb 23 | 39 |
Mrz 23 | 71 |
Apr 23 | 45 |
Mai 23 | 64 |
6
Jun 23 | 67 |
Jul 23 | 86 |
Aug 23 | 67 |
Sep 23 | 74 |
Okt 23 | 56 |
Nov 23 | 68 |
Dez 23 | 28 |
Jan 24 | 69 |
Feb 24 | 106 |
Mrz 24 | 71 |
Apr 24 | 67 |
Mai 24 | 66 |
Jun 24 | 127 |
Frage 9:
In welchen Schritten wird der Muva-Aufzugsersatz auf das ganze Stadtgebiet erweitert?
Antwort zu 9:
Mit der BVG ist die Ausweitung der Alternativen Barrierefreien Beförderung (Muva-Aufzugersatz) auf das gesamte Stadtgebiet für den Zeitraum zwischen dem 01.10.2024 und 01.11.2024 vertraglich vereinbart.
Berlin, den 29.08.2024 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de