26.05.2023
Frage 1:
Wieviel #zusätzliche Fahrten sind a) bei der #S-Bahn Berlin GmbH, b) bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG), c) im #Regionalverkehr der DB und d) im Regionalverkehr der #ODEG eingeführt worden oder geplant, um dem
erwartbar höheren #Fahrgastaufkommen zu begegnen, und wann werden die #Fahrpläne entsprechend angepasst und bereitgestellt?
Antwort zu 1:
Für Züge des Regionalverkehrs erfolgte eine Bestellung des erweiterten Verkehrsangebotes und der erhöhten #Fahrzeugkapazität seit dem Fahrplanwechsel Dezember 2022. Das Land Berlin hat außerdem gemeinsam mit den Ländern Brandenburg und MecklenburgVorpommern – neben den ohnehin jedes Jahr in der #Sommerzeit angebotenen, zusätzlichen
Zügen – weitere Fahrten zur #Entlastung bei der DB Regio AG bestellt:
· Ein zusätzliches Zugpaar verkehrt von Berlin Hbf – #Prenzlau – #Stralsund und zurück an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vom 6. Mai 2023 bis 5. November 2023.
· Der im Sommer ohnehin zusätzlich angebotene #Verstärkerzug zwischen Berlin Südkreuz und Prenzlau wird #verlängert und fährt weiter nach bzw. schon ab #Stralsund. Der verlängerte Zug wird vom 27. Mai 2023 bis 30. September 2023 angeboten.
· Ein #zusätzliches Zugpaar an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vom 27. Mai 2023 bis 30. September 2023 von Stralsund nach #Angermünde und zurück. In Angermünde fahren #Anschlüsse von und nach Berlin
Im Übrigen sind keine weiteren Leistungen bestellt, da die Kapazitäten ausreichend sind. Der Senat wird allerdings beobachten, ob sich auch auf weiteren Strecken eine höhere Nachfrage einstellt und bei daraus resultierenden nachhaltigen #Überlastungssituationen prüfen, ob
beispielsweise mit zusätzlichen Fahrten oder erhöhten Kapazitäten Abhilfe geschaffen werden kann.
Frage 2:
Wieviel zusätzliches #Sicherheitspersonal wurde a) bei der S-Bahn Berlin GmbH, b) bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG), c) im Regionalverkehr der DB und d) im Regionalverkehr der ODEG unter Vertrag
genommen, um die Sicherheit der Fahrgäste in Fahrzeugen und Bahnhöfen, einschließlich der Zugangsbauwerke,
zu gewährleisten?
Antwort zu 2:
Für die Sicherheit des Betriebes sind die Betreiber der Infrastruktur bzw. die Betreiber der
Verkehre verantwortlich. Zu den Infrastrukturbetreibern bestehen mit Ausnahme der Verkehre
mit der BVG keine direkten vertraglichen Beziehungen.
Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Personenanzahl Sicherheitspersonal bei den jeweiligen Unternehmen beschäftigt bzw. bei Nachunternehmern vertraglich
gebunden ist.
Frage 3:
Wieviel zusätzliches #Reinigungspersonal wurde a) bei der S-Bahn Berlin GmbH, b) bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG), c) im Regionalverkehr der DB und d) im Regionalverkehr der ODEG unter Vertrag
genommen, um die Sauberkeit von Fahrzeugen, Haltestellen, Bahnhöfen, einschließlich deren Zugangsbauwerke,
weiterhin und dauerhaft zu gewährleisten?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Anzahl Reinigungspersonal bei
den jeweiligen Unternehmen beschäftigt bzw. bei Nachunternehmern vertraglich gebunden ist.
Die Reinigung der Stationen und Fahrzeuge liegt in der Verantwortung der Betreiber der Infrastruktur bzw. der Betreiber der Verkehre. Zu den Infrastrukturbetreibern bestehen mit Ausnahme
der Verkehre mit der BVG keine direkten vertraglichen Beziehungen.
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Frage 4:
Welche zusätzlichen #Kosten entstehen dem #Steuerzahler durch die Bereitstellung der in den Fragen 1-3
angefragten Maßnahmen?
Antwort zu 4:
Die in der Beantwortung zu Frage 1 erwähnten zusätzlichen Züge werden mit den regulären
kilometrischen Vergütungssätzen der Verkehrsverträge vergütet. Weil diesen Kosten noch die
Einnahmen durch Fahrgelderlöse kostenmindernd gegenübergestellt werden müssen, diese
Einnahmen aber von der Nutzung abhängen, kann im Vorhinein die endgültige Belastung der
öffentlichen Haushalte nicht endgültig beziffert werden.
Frage 5:
Falls die Fragen 1-3 mit „keine“ beantwortet werden: Wie wollen die #Verkehrsbetriebe bei gleichbleibender
Leistung und höheren #Fahrgastzahlen ein komfortables und sicheres #Beförderungserlebnis gewährleisten und
welche Auffassung vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 5:
Der Senat davon aus, dass durch die Einführung des Deutschlandtickets die Sicherheit und der
Komfort für die Fahrgäste im ÖPNV nicht sinken wird.
Berlin, den 24.05.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de