Straßenbahn: Die Erneuerung der Tram-Endhaltestelle am S+U Lichtenberg: Wie kommt die Wahl der BVG zu Stande?, aus Senat

18.04.2023

Frage 1:
Aktuell befindet sich das #Bauvorhaben in der #Planungsphase. Die #Öffentlichkeit wurde über die Website „meinetram.de“ im Zeitraum vom 21.04.2022 bis 21.05.2022 daran beteiligt und aufgefordert, Fragen, Anregungen
und Meinungen zu den Entwürfen abzugeben. Aus den drei verschiedenen #Vorschlägen, u.a. vom FAN-Beirat, entschied sich die BVG für die von ihr von Beginn an favorisierte Option. Das teilte sie Anfang Juni 2022 mit. Es
wird eine #Kehranlage mit Haltestelle westlich der Siegfriedstraße in der (alten) Frankfurter Allee geben. Als Grund für die Entscheidung wurden die kurzen Wege für Umsteiger, die #Barrierefreiheit und die Ausstattung der
Haltestelle angeführt.
a. Was konkret versteht die BVG unter Barrierefreiheit bei Tramhaltestellen? Was genau kann die BVG an Barrierefreiheit dort gewährleisten? An wie vielen Türen wird der Einstieg mit dem Rollstuhl möglich sein?
b. Inwiefern unterscheidet sich die mögliche Barrierefreiheit an der Kehranlage zur Barrierefreiheit an einer barrierefreien Kaphaltestelle (wie sie durch den FAN-Beirat vorgeschlagen wurde)?

Antwort zu 1a:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG versteht unter einer barrierefreien Haltestelle die Möglichkeit der uneingeschränkten
Nutzung für alle Fahrgäste, mindestens auf einer Länge von 12 m. Sofern es die Örtlichkeiten
zulassen, wird eine Barrierefreiheit auf gesamter Tram-Länge bzw. Bahnsteiglänge angestrebt.
Die Barrierefreiheit definiert sich über die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) für geh-, seh- oder gehöreingeschränkte Fahrgäste. Zu einem
barrierefreien Umfeld gehören neben den Haltestellen auch das öffentliche Wegenetz und die
dadurch resultierenden Umsteigewege zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln.
Dementsprechend wird die Haltestelle in der (alten) Frankfurter Allee so konzipiert, dass alle
Türen der Straßenbahn barrierefrei zu erreichen sind. Zusätzlich werden akustische Signale
sowie Blindenleitstreifen installiert und die Umsteigewege zu den unterschiedlichen
Verkehrsmitteln barrierefrei hergestellt.“
Antwort zu 1b:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Konstruktiv unterscheiden sich die beiden Haltestellenvarianten nicht. Der Vorschlag des FANBeirates
hätte jedoch eine längere Umsteigebeziehung zum R+U+S-Bahnhof Lichtenberg
bedeutet.“
Frage 2:
Laut der Website „meinetram.de“ wird „den Hinweisen aus der FAN-Konferenz vom 11.11.2021 sowie aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung umfänglich nachgegangen und Untervarianten – hinsichtlich der Ein- bzw.
Zweigleisigkeit in der Siegfriedstraße und im Haltestellenbereich sowie der Kap-Haltestelle in der Siegfriedstraße
– werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nochmals geprüft und in die Abwägungen einbezogen.“
Führen Sie bitte – unter Berücksichtigung, dass Kaphaltestellen die sicherste Bauform für ein- und aussteigende
Fahrgäste darstellen – aus, welche Argumente gegen eine Zweigleisigkeit in der Siegfriedstraße sowie gegen zwei
kombinierte Kaphaltestellen für Straßenbahn und Bus sprechen?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Bei einer Kaphaltestelle wird der Fußweg bis an die Gleise vorgezogen. Diese Bauform stellt
die sicherste Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für alle Fahrgäste dar. Eine Kombination von Busund
Straßenbahnhaltestelle ist aus Platzgründen (Haltestellenlänge) in der (alten) Frankfurter
Allee nicht möglich. Die Bushaltestelle wird daher in die Gudrunstraße vorgezogen, um die
Umsteigebeziehungen zu verbessern.
Die Zweigleisigkeit bei Zweirichtungsverkehr ist in der Verordnung über den Bau und Betrieb
der Straßenbahnen (BOStrab) §15 (5) verankert und daher verpflichtend für die BVG. Diese

Zweigleisigkeit wird hier jetzt umgesetzt. Auf kombinierte Straßenbahn- und Bushaltestellen wird
allerdings verzichtet, da die kürzeren Umsteigewege zur U- und S- Bahn Vorrang haben.“
Frage 3:
Die Planfeststellungsunterlage, die das Bauvorhaben dann verbindlich macht, sollte im zweiten Halbjahr 2022
vorliegen. Wie ist der Stand der Dinge und wird sie veröffentlicht?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Im Zuge der Planung wurden neue betriebliche Maßgaben eingearbeitet. Unter anderem
wurden die Haltestellenlängen von 42 m auf jetzt 62 m verlängert, um die Haltestelle für die
neuen längeren Straßenbahnen zukünftig nutzbar zu machen. Aufgrund der neuen
Planungsansätze hat sich die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen verzögert. Die
Unterlagen befinden sich derzeit Abstimmung mit der zuständigen Behörde und werden vsl. im 4. Quartal 2023 öffentlich ausgelegt und digital einzusehen sein.“
Frage 4:
Laut der Website „meinetram.de“ informiert die zuständige Behörde über den Beginn des Planfeststellungsverfahrens
sowie zu Details der öffentlichen Auslegung der Unterlagen und den Möglichkeiten der Beteiligung. Um
welche Behörde handelt es sich in diesem Fall?
Antwort zu 4:
Es handelt sich um die „Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Straßen-/U-Bahnen,
Seilbahnen sowie nicht bundeseigene Eisenbahnen“ im Hause der für Mobilität zuständigen
Senatsverwaltung.
Frage 5:
Weiß die BVG, dass es aus der Nachbarschaft eine starke Unterstützung dafür gibt, den Vorplatz am S+U
Lichtenberg umzugestalten und als öffentlichen Raum nutzbar zu machen? Welche konkreten Pläne hat die BVG
zur Vorplatzgestaltung und wie berücksichtigt sie diese?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Im Zuge der Neugestaltung der Gleisanlagen ist es erforderlich, neben den betrieblichen
Angelegenheiten auch die neuen Geh- und Radverkehrsanlagen, die Lieferzonen und
Stellflächen für den ruhenden Verkehr sowie die neuen Baumstandorte zu beplanen. Die BVG

steht im engen Kontakt mit dem Bezirk Lichtenberg, um eine adäquate und abgestimmte
Planung des Vorplatzes auch über die Planungsgrenzen hinaus zu gewährleisten.“

Berlin, den 17.04.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de