zu Fuß mobil: Gesperrte Fußgängerbrücke über die Wuhle in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

12.01.2023

Frage 1:
Woran lag es, dass die #Brücke sich innerhalb von 2,5 Jahren in der #Beschaffenheit so verändert hat, dass nun eine #Sperrung vorliegt, obwohl das damalige Ergebnis der außerplanmäßigen #Prüfung ergab, dass eine akute Sperrung nicht drohe?
Antwort zu 1:
Bei der außerplanmäßigen #Bauwerksprüfung im Jahr 2020 wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Stand- und #Verkehrssicherheit beeinträchtigt sind und die #Dauerhaftigkeit des Bauwerkes nicht mehr gegeben ist. Gemäß Definition der ermittelten Zustandsnote von 3,0 (nicht ausreichender Zustand) kann die weitere #Schadensausbreitung dazu führen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Im Zusammenhang mit einer unterjährigen
#Bauwerksüberwachung wurde im Oktober 2022 eine Zunahme des Umfangs der relevanten Schäden, insbesondere am brückenoberseitigen #Gehbahndeckblech, festgestellt. Die Verkehrssicherheit ist daraufhin als nicht mehr gegeben bewertet und infolgedessen eine #Nutzungseinschränkung mittels Sperrung des Bauwerkes veranlasst worden.

Frage 2:
Welche konkreten Schäden wurden an der Fußgängerbrücke über die Wuhle durch den Senat festgestellt? Es wird
um eine detaillierte Darstellung der #Schäden und des Zeitpunkts der Untersuchungen seit 2016 gebeten?
Antwort zu 2:
Im Jahr 2020 wurde erstmals eine #Hauptprüfung nach DIN 1076 für das Bauwerk durch den
Senat veranlasst. Als signifikant und maßgebend für die Zustandsbewertung hinsichtlich der
Stand- und Verkehrssicherheit sowie der Dauerhaftigkeit sind #Korrosionsschäden mit
#Querschnittsminderungen, #Blattrost- und #Narbenbildung und insbesondere mehrfachen
#Durchrostungen am Deckblech dokumentiert. Die Verkehrssicherheit wird zusätzlich durch ein zu
niedriges #Geländer, eine zu geringe #Durchgangsbreite und eine unvollständige, teilweise
fehlende #Beschichtung der stählernen Gehbahn beeinträchtigt, was insbesondere bei Kälte und
Nässe eine extreme #Rutschgefahr birgt. Untersuchungen zum Zustand vor dem Jahr 2020 liegen
dem Senat nicht vor.
Frage 3:
Welche Kosten würden für die Behebung dieser Schäden entstehen bzw. aus welchem Grund ist die Brücke nach
Auskunft des Bezirksamts irreparabel?
Antwort zu 3:
Die Durchrostungen des Deckbleches lassen auf eine fortgeschrittene Korrosion im Inneren des
Hauptträgers schließen. Eine Ertüchtigung des Überbaus würde die Beseitigung aller
Korrosionsschäden, insbesondere im Hauptträger und am Deckblech erfordern. Die technische
Umsetzung wird allerdings als nicht durchführbar bewertet. Aufgrund des fortgeschrittenen
Schadensbild müssten alle tragenden Bauwerksteile der Brücke erneuert werden. Des Weiteren
entspricht das Bauwerk mit einer nutzbaren Breite von 1,0 m nicht den aktuellen Anforderungen
und auch nicht den technischen Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung. Eine Gründung ist nicht
ersichtlich. Der Überbau ist auf provisorisch angeordneten Fertigteilplatten abgelegt. Insofern
sind die Voraussetzungen für eine normenkonforme und wirtschaftliche Ertüchtigung des
Bestandsbauwerkes nicht gegeben. Somit liegt auch keine Grundlage für eine Kostenschätzung
zur Instandsetzung vor.
Frage 4:
Welche Kommunikation fand seit 2021 zwischen Senat und Bezirksamt konkret und mit welchem Inhalt statt?
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Antwort zu 4:
Mit Schreiben der Senatsverwaltung vom 02.12.2021 wurde gegenüber dem Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf das Ergebnis der durchgeführten Bauwerksprüfung mitgeteilt. Da die
Brücke bisher nicht im Bauwerksbestand der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz geführt wurde, wurde das Bezirksamt um Mitteilung gebeten, ob
vom Bezirk weiterhin das aus Unterlagen von 2004 hervorgehende Ziel verfolgt werde, im
Rahmen der Wuhlerenaturierung die Brücke zurückzubauen. Weiter enthält das Schreiben die
Feststellung, dass eine Übergabe von Bauwerksunterlagen durch den Bezirk nach der AZGZuständigkeitsänderung für Brückenbauwerke in Grün- und Erholungsanlagen zur
Hauptverwaltung nicht erfolgt ist.
Mit Schreiben vom 24.10.2022 wurde das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf über die
fortgeschrittene Schädigung unterrichtet und die kurzfristige Sperrung des Bauwerkes sowie der
mittelfristige, ersatzlose Rückbau angekündigt.
Mit Schreiben vom 25.11.2022 meldet das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes MarzahnHellersdorf den Bedarf eines Ersatzneubaus und gegebenenfalls die kurzfristige Schaffung eines
Provisoriums an.
Frage 5:
Ist dem Senat bekannt, dass diese Brücke ein Teil des wichtigen und kurzen Verbindungswegs für Fußgänger zum
Unfallkrankenhaus Berlin sowie den weiteren Gesundheitsangeboten in dessen Umfeld für die überwiegend ältere
Bevölkerung auf der anderen Seite der Wuhle ist?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen keine konkreten Daten zu Art und Umfang der Nutzung vor. Durch Mitteilung
des Bezirksamtes, Anfragen der Politik und aus lokalen Medien ist die allgemeine lokale
Bedeutung bekannt.
Frage 6:
Aus welchem Grund wurde die Sperrung dieser wichtigen Brücke für die Fußgänger bislang nicht ausgeschildert?
Wer trägt insoweit die Verantwortung?
Antwort zu 6:
An der Brücke selbst wird darauf hingewiesen, dass die Brücke aufgrund von Stand- und
Verkehrssicherheitsgründen gesperrt werden musste.
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Frage 7:
Aus welchen Unterlagen ist dem Senat bekannt, dass die Brücke aus Teilen einer militärischen Behelfsbrücke
errichtet wurde? Welche weiteren Unterlagen liegen beim Senat oder dem Bezirk vor?
Antwort zu 7:
Dem Senat liegen keinerlei Bestandsunterlagen zum Bauwerk vor. Die Zuordnung zu Teilen einer
militärischen Behelfsbrücke erfolgt ausschließlich anhand der konstruktiven Ausbildung des
Bestandes vor Ort.
Frage 8:
Mit welchen Kosten ist für einen Ersatzbau der Brücke zu rechnen und in welchem Zeitraum wäre eine solche Lösung
umsetzbar?
Antwort zu 8:
Bei einer überschläglichen Annahme ist mit Kosten von etwa 450.000 Euro zu rechnen. Als
realistischer Zeitraum für die Errichtung einer Fußgängerbrücke beginnend mit der Planung ist
von etwa 3 Jahren auszugehen.
Frage 9:
Welche konkreten Schritte müssten zum Neubau der Brücke durch wen umgesetzt werden?
Antwort zu 9:
Planungsrechtlich müssten in diesem Fall zunächst das Einvernehmen mit der Wasserbehörde,
dem Straßen- und Grünflächenamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirkes
hergestellt werden. Parallel ist eine Anmeldung in der Investitionsplanung des Landes Berlin zur
Finanzierung vorzunehmen. Mit der Sicherstellung der Finanzierung kann ein extern zu
beauftragendes Ingenieurbüro die Vorplanungen bis zur Entwurfsplanung aufstellen und ein
Vergabeverfahren für ein Bodengutachten über die Gründung des neuen Bauwerkes
durchgeführt werden.
Anschließend könnten die Ausführungsplanung und die Ausführung der Bauleistungen vergeben
werden. Hiernach schließt sich die eigentliche Bauausführung an.
Das Vorhaben würde vollständig durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherund Klimaschutz in Abhängigkeit freier Personalkapazitäten und Änderungen in der Priorisierung
anderer Projekte durchgeführt werden.
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Frage 10:
Welche Kosten würde eine temporäre Brückenlösung verursachen und in welchem Zeitraum wäre eine solche Lösung
umsetzbar?
Frage 11:
Welche konkreten Schritte müssten zur Schaffung einer solchen temporären Lösung durch wen umgesetzt werden?
Frage 12:
Muss bei einer Behelfsbrücke auch das Einvernehmen mit der Wasserbehörde und dem Natur- und Umweltschutz
hergestellt werden? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Wenn nein, hätte eine
Behelfsbrücke dann eine zeitliche Begrenzung?
Antwort zu 10, 11 und 12:
Es ist von einem vergleichbaren Kosten- und Zeitansatz, sowie einem ähnlichen Planungs- und
Vergabeprocedere wie für einen regulären Brückenneubau auszugehen, soweit keine passende
Behelfsbrücke als Lagerbestand vorrätig ist. Im Land Berlin ist keine entsprechende Konstruktion
vorhanden. Erschwerend kommt in diesem Fall dazu, dass keine vorhandenen
Gründungselemente verwendbar sind.
Frage 13:
Welche Schritte wurden insoweit für eine dieser Varianten bislang durch den Bezirk mit dem Senat abgestimmt bzw.
angeschoben und wie ist der weitere Abstimmungsprozess und Zeitplan?
Antwort zu 13:
Durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf ist erst vor Kurzem
der Bedarf eines Ersatzneubaus und gegebenenfalls die kurzfristige Schaffung eines Provisoriums
angemeldet worden, sodass ein konkreter Zeitplan noch nicht besteht.

Berlin, den 10.01.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de