zu Fuß mobil: Gesperrte Fußgängerbrücke über die Wuhle in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

12.01.2023

Frage 1:
Woran lag es, dass die #Brücke sich innerhalb von 2,5 Jahren in der #Beschaffenheit so verändert hat, dass nun eine #Sperrung vorliegt, obwohl das damalige Ergebnis der außerplanmäßigen #Prüfung ergab, dass eine akute Sperrung nicht drohe?
Antwort zu 1:
Bei der außerplanmäßigen #Bauwerksprüfung im Jahr 2020 wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Stand- und #Verkehrssicherheit beeinträchtigt sind und die #Dauerhaftigkeit des Bauwerkes nicht mehr gegeben ist. Gemäß Definition der ermittelten Zustandsnote von 3,0 (nicht ausreichender Zustand) kann die weitere #Schadensausbreitung dazu führen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Im Zusammenhang mit einer unterjährigen
#Bauwerksüberwachung wurde im Oktober 2022 eine Zunahme des Umfangs der relevanten Schäden, insbesondere am brückenoberseitigen #Gehbahndeckblech, festgestellt. Die Verkehrssicherheit ist daraufhin als nicht mehr gegeben bewertet und infolgedessen eine #Nutzungseinschränkung mittels Sperrung des Bauwerkes veranlasst worden.

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