Radverkehr + zu Fuß mobil: Die Sanierung der „Schneckenbrücke“ – Eine unendliche Geschichte (IV), aus Senat

06.01.2023

Frage 1:
In welchem Umfang sind dem Senat Unfälle zwischen #Fußgängern und #Radfahrern oder Nutzern von motorisierten Rädern auf der “#Schneckenbrücke” bekannt?
a. Werden diese Unfälle statistisch erfasst? Wenn ja, bitte die Anzahl und Art der Unfälle mit Jahreszahlen tabellarisch auflisten.
b. Wurden darunter auch Unfälle erfasst, an denen Kinder beteiligt waren? Bitte Anzahl und Jahr nennen.

Antwort zu 1:
Dem Senat sind keine Unfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden oder Nutzenden
von motorisierten Rädern auf dem Ernststraßensteg (ugs. „Schneckenbrücke“) bekannt. Eine
statistische Erfassung erfolgt nicht. Kenntnisse über Unfälle mit beteiligten Kindern auf dem
Ernststraßensteg liegen dem Senat ebenso nicht vor.
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Frage 2:
Wie gedenkt der Senat, die “Schneckenbrücke” im Zuge der #Sanierung für Fußgänger sicherer zu gestalten?
a. Sind schon konkrete Pläne vorhanden? Wenn ja, wie sehen diese aus?
b. Welche alternativen Maßnahmen zur Einrichtung von Umlaufsperren, die wiederum die Barrierefreiheit
beeinträchtigen würden, werden zur Erhöhung der Sicherheit auf der Brücke geplant?
Antwort zu 2 und 2a:
Im Zuge der #Instandsetzungsarbeiten ist die Erneuerung des Dünnschichtbelages im Bereich der
#Rampen und des #Überbaus sowie die Instandsetzung der #Beleuchtung vorgesehen. Die in 2023
geplanten Maßnahmen dienen der #Wiederherstellung und Verbesserung der #Verkehrssicherheit
des bestehenden Bauwerkes.
Antwort zu 2b:
Es sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf der Brücke geplant,
da bauliche Veränderungen die #Barrierefreiheit einschränken würden. Ein Befahren des
Bauwerkes durch Radfahrende ist per Beschilderung nicht zulässig.
Frage 3:
Gibt es bereits konkrete Pläne für einen #Neubau der “Schneckenbrücke”?
a. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus und wann soll der Neubau beginnen?
b. Werden die Bürger in die Planung mit einbezogen und wenn ja, wie soll die Beteiligung aussehen?
c. Wie gedenkt der Senat, die Brücke, die sich im Radvorrangnetz des Landes Berlin befindet, auch für Fußgänger
sicher nutzbar zu machen?
d. Wird das markante Aussehen der Schneckenbrücke, die zu einem Wahrzeichen Borsigwaldes geworden ist, beim
Neubau berücksichtigt?
Antwort zu 3:
Der Ernststraßensteg gehört zum Radvorrangnetz des Landes Berlin. Die geometrischen und
konstruktiven Gegebenheiten lassen eine regelwerkskonforme Nutzung für Radfahrende derzeit
nicht zu, so dass mittelfristig von einem Neubau des Bauwerkes ausgegangen werden kann.
Aktuell gibt es keine konkreten Pläne.
Frage 4:
Werden bei den Sanierungsarbeiten oder Neubaumaßnahmen auch Maßnahmen für den Lärmschutz mitgeplant,
die später im Zuge des S25 Ausbaus nötig werden?
a. Inwiefern sind hier Planungen bereits vorhanden?
b. Wurden bereits Messungen bezüglich des Lärmpegels durchgeführt?
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Antwort zu 4:
Mit der geplanten Instandsetzung des Ernststraßensteges im Bestand sind keine Maßnahmen für
den Lärmschutz verbunden.

Berlin, den 05.01.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de