U-Bahn: Fährt die U9 nach Pankow?, aus Senat

05.12.2022

Frage 1:
In der Berliner Zeitung vom 15.11.2022 wird mit Verweis auf den BVG-Betriebsvorstand berichtet, eine #Verlängerung der #U9 von der U-Bahnstation #Osloer Straße nach #Pankow-Bahnhof oder P#ankow-Heinersdorf rücke wieder in den Fokus. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bzw. Untersuchungen für eine Verlängerung der U9 von der U-Bahnstation Osloer Straße nach Pankow-Bahnhof oder Pankow-Heinersdorf und welche Schritte sind bis wann als nächstes geplant?
Frage 2:
Welche Untersuchungen, Analysen, Berichte u.ä. existieren dazu beim Senat oder der BVG bereits aus den letzten zehn Jahren?
Frage 3:
Welche Streckenverläufe mit welchen Haltepunkten wurden in den letzten zehn Jahren erwogen und welches Fahrgastpotenzial wurde jeweils erwartet?

Frage 4:
Laufen aktuell Untersuchungen im Auftrag des Senats oder der BVG zu einer Verlängerung der U9 über die Osloer Straße hinaus und wenn ja, was wird im Einzelnen untersucht und bis wann sollen die Untersuchungen jeweils
abgeschlossen sein?
Frage 5:
Wird eine Verlängerung der U9 über die Osloer Straße im Rahmen der laufenden Aktualisierung des Nahverkehrsplans erwogen und wenn ja, welche Gründe für bzw. gegen eine Verlängerung spielen dabei eine Rolle?
Frage 6:
Steht eine Verlängerung der U9 über die Osloer Straße Richtung Pankow in Konkurrenz zu einer #Straßenbahnverbindung zwischen Pankow und der U-Bahnstation Osloer Straße?
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bzw. Untersuchung einer Straßenbahnverbindung zwischen Pankow und der U-Bahnstation Osloer Straße und welche Varianten für eine Streckenführung werden betrachtet?
Frage 8:
Wann stehen welche nächsten Schritte für die Untersuchung einer Straßenbahnverbindung zwischen Pankow und der U-Bahnstation Osloer Straße an und bis wann sollen welche Schritte abgeschlossen sein?
Antwort zu 1 bis 8:
Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundlage des Senatshandelns ist der Senatsbeschluss zum #Nahverkehrsplan 2019-2023, dort ist die Verlängerung der U9 als Alternative zur Straßenbahnstrecke #Turmstraße#Wollankstraße#Pankow ausgewiesen. Die Realisierung der Strecken als Straßenbahn oder U-Bahn ist
entsprechend in Abhängigkeit der verkehrlichen Bewertungen und weiteren Untersuchungen zu entscheiden. Die dortigen Einschätzungen basieren auf den Arbeiten zum ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023, die Betrachtungen sind in ebd. Dokument veröffentlicht. Im Zuge der Senatsneubildung wurde in den „Leitlinien der Regierungspolitik“ vom Senat
darüber hinaus beschlossen, dass folgende U-Bahn-Verlängerungen perspektivisch betrachtet werden sollen: U2 nach Pankow Kirche (Ossietzkystraße), #U3 nach #Mexikoplatz und Anschluss zur
S-Bahn, #U7 zum Flughafen „Willy Brandt“ (#BER), U7 bis #Heerstraße Nord und #U8 in das #Märkische Viertel. Hieraus wurde verabredet, dass zunächst die Strecken U3 nach Mexikoplatz und die U7 zum BER näher untersucht werden, die weiteren Strecken würden nach Verfügbarkeit von
Personalressourcen und Finanzmitteln sukzessive in die weiteren Planungen aufgenommen.
Hierzu teilt die BVG mit:
„Seitens der BVG wurden im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Erstellung des
Nahverkehrsplans Überlegungen zu möglichen Verlängerungen der Linien U2 bzw. U9 im
Pankower Raum erstellt. Diese basieren auf dem 200 km Plan des Senats aus den 1960er
Jahren.“
Aktuell wird der Nahverkehrsplan fortgeschrieben. In diesem Zuge werden vor dem Hintergrund
der aktuellen Entwicklungserwartungen alle noch nicht begonnenen und weiterhin vorstellbaren
Maßnahmen hinsichtlich ihres Bedarfs bewertet. Diese Arbeiten laufen, so dass zum heutigen
Zeitpunkt keine Aussagen zum Ausgang dieser Prüfungen für die konkrete Strecke gemacht
werden können.
Aktuelle Planungen oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurden vor diesem Hintergrund weder
für eine U-Bahn noch für eine Straßenbahn aufgenommen. Da an diesen Stellen mit dem
Bestandsnetz schienenseitige Verbindungen – wenn auch Umsteigenotwendigkeit – bestehen,
wurden für die aktuellen Straßenbahnvorhaben, die Prioritäten auf Vorhaben mit
Wohnungsbaubezug bzw. für Räume mit niedriger schienenseitiger Erschließung gelegt.
Frage 9:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
relevant sind?
Antwort zu 9:
Entfällt.

Berlin, den 26.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de