Regionalverkehr: RB 25 Taktverdichtung ohne Wirkung? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele und welche Bahnhöfe werden von dem für 2024 angekündigten #30-Minutentakt auf der Linie #RB25 profitieren?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat, dass nicht an allen Bahnhöfen entlang der Strecke der 30-Minutentakt angeboten
werden soll?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat begrüßt, dass trotz eingeschränkter infrastruktureller Möglichkeiten bereits ab
voraussichtlich Dezember 2024 für die Mehrzahl der Stationen, zu denen auch
aufkommensstarke Halte wie #Blumberg und #Werneuchen zählen, der 30-Minunten-Takt
umgesetzt werden kann.
Vom 30-Minuten-Takt werden durch die damit verbundene Bereitstellung von zusätzlichen
Kapazitäten alle Stationen auf der Linie RB 25 profitieren, wenn auch nicht in gleichem
Maße. Auch die Fahrgäste der Halte #Blumberg-Rehhahn, #Ahrensfelde Nord und
#Ahrensfelde Friedhof, an denen aufgrund infrastruktureller #Einschränkungen
voraussichtlich zunächst nicht im 30-Minuten-Takt gehalten werden kann, werden davon
mittelbar von der Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten profitieren. Die Züge, die an
den Stationen halten, werden dadurch entlastet, dass den Fahrgästen der weiteren
Bahnhöfe eine weitere #Fahrtmöglichkeit je Stunde zur Verfügung gestellt wird.
Generell auf die Einführung des 30-Minuten-Takts zu verzichten, weil die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen an einzelnen Stationen einen halbstündlichen Halt verhindern, lehnt
der Senat ab. Gleichwohl sieht der Senat in der Linie RB 25 eine hohe Bedeutung im
2
Stadt-Umland-Verkehr und es ist sein Ziel, auch für die übrigen Bahnhöfe einen 30-
Minuten-Takt zu ermöglichen und die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen
umzusetzen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18/24199
verwiesen.
Frage 3:
Welche baulichen Veränderungen auf der Strecke wären notwendig, um an allen Bahnhöfen einen 30-
Minutentakt anzubieten?
Antwort zu 3:
Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen.
Frage 4:
Wie wurden diese Maßnahmen im Rahmen der Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und im Rahmen
der Abstimmungen zum Programm #I2030 mit der DB durch den Senat eingebracht?
Antwort zu 4:
Die Strecke Berlin – Werneuchen bzw. die Linie RB 25 sind nicht Bestandteil des
Projektes i2030. Der Senat verfolgt auch bei den nicht in i2030 enthaltenen Strecken das
Ziel, die Infrastruktur weiterzuentwickeln und für die künftigen Anforderungen auszubauen.
Weil die Maßnahmen für die Strecke der Linie RB 25 ohne umfangreichere
Untersuchungen identifiziert werden können, ist eine Integration in i2030 nicht erforderlich.
Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage #18/24199 verwiesen.
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz