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Frage 1:
Wie werden die Interessen der Menschen mit Behinderung beim Ausbau der #Dresdener Bahn, z.B. beim
Umbau der Bahnhofstraße #Lichtenrade, berücksichtigt?
Frage 2:
Wer wurde dazu ab wann in die #Bauvorbereitung einbezogen?
Frage 3:
Welche Personen haben insbesondere bei Bahn, BVG; Land, Bezirk und AZ Lichtenrade die Belange der
Menschen mit Behinderungen in die jeweilige Arbeit eingebracht?
Frage 4:
Wann wurde in welcher Form die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einbezogen und
welche ihrer Hinweise wurden warum nicht beachtet?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern während der
Baumaßnahme vorgenommen?
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Frage 6:
Wie sind insbesondere umfassende Barrierefreiheit und visuelle Kontraste während der Baumaßnahmen
gewährleistet?
Antwort zu 1 bis 6:
Im Rahmen des rd. 20 Jahre andauernden #Planfeststellungsverfahrens wurden die #Träger
öffentlicher Belange mehrfach beteiligt und in den Abwägungsprozess des #Eisenbahn-
Bundesamtes einbezogen. Zudem finden turnusmäßige Besprechungen mit allen
Projektverantwortlichen im Bereich der Bahnhofstraße statt. Ebenso wurden persönliche
Gespräche mit den Interessenvertretern der #mobilitätseingeschränkten Personen u.a. im
Infopunkt auf dem Bahnsteig in Lichtenrade geführt.
Die Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen wurden während der
Planung durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des
Senats und des Bezirks entwickelt und planfestgestellt. Während der Sperrung des
Bahnübergangs Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr wird eine bauzeitliche, barrierefreie
#Querungsmöglichkeit durch die Errichtung eines bauzeitlichen Bahnübergangs ermöglicht.
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von #Behindertenvertretern für den künftigen
Zustand ergriffen?
Antwort zu 7:
Alle #Rampenbauwerke werden mit #Ruhepodesten errichtet. Ebenso erfolgt die Erneuerung
der bereits barrierefreien Verkehrsstationen unter Berücksichtigung der spezifischen
Planungsanforderungen zur Herstellung von barrierefreien Infrastrukturlösungen.
Frage 8:
Welche Steigung weist die Unterfahrung der Bahntrasse in der Bahnhofstraße auf und ist sie damit für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderung ohne Probleme nutzbar?
Antwort zu 8:
Die Gehwege verlaufen behindertengerecht mit 6 m langen Rampenabschnitten mit
maximaler Steigung von 6 % und Zwischenrampenabschnitten mit maximal 2 % in der –
0,5-Ebene.
Berlin, den 08.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz