Fahrplan: Alle Jahre wieder Vieles ist anders in diesem Jahr, auf eines ist aber Verlass: Rund 3500 Beschäftigte der BVG sind an Heiligabend … , aus BVG

Vieles ist anders in diesem Jahr, auf eines ist aber Verlass: Rund 3500 Beschäftigte der #BVG sind an #Heiligabend für Berlin und seine Menschen im Einsatz. Auf Fahrersitzen, in den Leitstellen, bei der Sicherheit und Infrastruktur und vielen anderen Bereichen sorgen sie dafür, dass der Rest der Stadt ein paar unbeschwerte Stunden genießen kann. Auch an den #Weihnachtsfeiertagen und zum #Jahreswechsel sind jeweils mehrere Tausend BVGer*innen im Dienst.

Die BVG bietet dabei – trotz der beschlossenen Corona-Beschränkungen – das volle Platzangebot und die dichten Takte, wie sie im regulären Ferienfahrplan vorgesehen sind. An Heiligabend fahren alle Busse und Bahnen nach den Samstagsfahrplänen. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag gelten die Sonntagsfahrpläne.

Weitere Informationen zu Bus und Bahn im Detail finden sich wie immer im BVG #Navi sowie in der App BVG #Fahrinfo Berlin. Die BVG wünscht allen Berlinerinnen und Berlinern ein frohes Fest und einen guten und vor allem gesunden Start ins neue Jahr!

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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barrierefrei: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung an den Feiertagen im Dezember 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den #Weihnachtsfeiertagen 2014 und zum #Jahreswechsel 2014/15 (bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2014 bzw. 01.01.2015)? 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den oben genannten Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach #Solo- und #Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den oben genannten Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum Fahrten Beförderungen davon mit Treppenhilfe Vertragsbusse Zusatzbusse DB* SB** DB* SB** 24.12.2014 1.161 1.234 549 27 27 22 26 25.12.2014 853 921 340 27 27 22 22 26.12.2014 551 592 228 27 27 5 5 31.12.2014/ 01.01.2015 133 135 24 27 27 0 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Mit dem zum 01.06.2013 neu geschlossenen Vertrag sind u. a. auch durch die Anhebung des Mindestlohnes auf 8,50 € Kostensteigerungen zu verzeichnen, die sich in 2014 erstmalig auf das gesamte Haushaltsjahr auswirkten. Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt zudem von folgenden Faktoren ab:  Vertraglich vereinbart sind die Grundpreise für die Beförderungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus), für die gefahrenen Kilometer sowie die Preise für zweite und sogenannte „reine“ Treppenhilfen und die Regiekosten pro Fahrt.  Die tatsächlichen Regie- und Beförderungskosten hängen jedoch vom Umfang der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beförderungsmittel und – leistungen und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Beförderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten. Einbindungen sind jedoch nicht zugelassen, wenn die dadurch bedingten Umwege mehr als fünf Kilometer betragen oder nicht möglich, wenn die gewünschten Abfahrtszeiten der Nutzerinnen und Nutzer – auch bei räumlicher Nähe – voneinander abweichen. Bei dem Sonderfahrdienst handelt es sich um Bedarfsverkehr, dessen Inanspruchnahme nach Art und Umfang nicht gesteuert wird. Die Planung der Bedarfe orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)