Welche Eckpunkte umfasst der im Juni 2024 vom Bezirksamt Lichtenberg erteilte #Bauvorbescheid nach § 75 BauO für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Am Tierpark 82 in Friedrichsfelde und wurde durch diesen Vorbescheid die planungsrechtliche #Zulässigkeit für das Vorhaben erteilt?
Frage 1: Welches sind die weiteren Planungsschritte mit welcher #Zeitplanung für die #Verlängerung der Tram #M10 von der #Warschauer Straße zum #Herrmannplatz? Antwort zu 1: Hierzu wird auf Antwort 8 der Schriftlichen Anfrage 18/27246 verwiesen, die weiterhin den aktuellen Erkenntnisstand darstellt. Frage 2: Wann und in welcher Form war der Bezirk in die #Entscheidungsfindung zur Vorzugsvariante eingebunden? Antwort zu 2: Mitarbeitende des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg haben an den sechs Sitzungen des projektbegleitenden Arbeitskreises zum Projekt in den Jahren 2018 und 2019 teilgenommen. Mitarbeitende des Bezirksamts Neukölln haben im genannten Zeitraum an vier der sechs Termine teilgenommen. Diese Sitzungen dienten der Diskussion der Arbeiten und der Zwischen- und Endergebnisse für die Untersuchungsbestandteile Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Entscheidungsfindung zur planerisch zu bevorzugenden Variante, die in den Senatsbeschluss eingeflossen ist, wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dieser Teil der Untersuchung wurde in Sitzungen am 19. Oktober 2018 sowie am 20. Dezember 2018 vorgestellt und diskutiert. 2 Frage 3: Welche Stellungnahmen wurden wann seitens des Bezirksamtes vorgebracht? Antwort zu 3: Folgende Stellungnahmen wurden im Rahmen der Sitzungen des projektbegleitenden Arbeitskreises abgegeben: · Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat auf Straßensanierungsmaßnahmen in der Regie des Bezirks hingewiesen. · Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat berichtet, dass auf einer im Dezember 2017 stattgefundenen informellen Bürgerinformationsveranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern neben Vorbehalten gegen das System Straßenbahn auch das Interesse an der Maßnahme bekundet wurde. · Das Bezirksamt Neukölln betonte die Bedeutung einer angemessenen Straßenraumgestaltung auch im Hinblick auf die Vermeidung von Schleichverkehr im Bereich Reuterstraße. Frage 4: Welche Öffentlichkeitsbeteiligungen fanden außer der Informationsveranstaltung vom 15.11.2018 bislang statt? Antwort zu 4: · 19.12.2017: MultiplikatorInnengespräch im „Kiezanker 36“ auf Anregung der Vernetzungsrunde zur Tramverlängerung M10 unter Teilnahme des damaligen Staatssekretärs (StS) Kirchner und Projektbearbeiterinnen und Projektbearbeitern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. · 15.03.2018: Informationsveranstaltung im Foyer der Quartiershalle auf dem Campus Rütli unter Teilnahme von StS Kirchner und Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung. · 30.10.2018: Akteursrunde zur Einbindung lokaler Multiplikatoren, Interessenvertreterinnen und -vertretern von Verbänden sowie Expertinnen und Experten aus dem „Einzugsgebiet“ des Straßenbahnneubauvorhabens. · 16.04.2019: Informationsveranstaltung zum Thema „Verkehrsprojekte in Neukölln“. Frage 5: Welche weiteren Beteiligungen sind wann geplant? Antwort zu 5: Im Rahmen der Vorplanung wird es weitere Beteiligungsformate geben, die im Laufe der Planung noch zu konkretisieren sind. Es wird rechtzeitig öffentlich darüber informiert werden. Frage 6: Ist Bestandteil der weiteren Beteiligung auch die Diskussion möglicher Trassenalternativen? 3 Frage 7: Wie und wann wird der Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vom 24. Februar 2021 berücksichtigt, in dem eine variantenoffene Beteiligung gefordert wird in der Weise, dass „vor einer endgültigen Entscheidung über den weiteren Verlauf der M10 die geprüften Varianten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen (…) vorgestellt, visualisiert und mit den Interessengruppen wie Verbänden, Anwohner*innen und Initiativen diskutiert werden“ (DS/1889/V)? Antwort zu 6 und 7: Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bereits im Rahmen der #Grundlagenuntersuchung wurden mehrere Streckenvarianten diskutiert und nach einer berlinweit einheitlichen Methodik geprüft und bewertet. Diese Phase diente der Findung einer planerisch zu bevorzugenden Trassenvariante, die in den nächsten Planungsschritten vertieft ausgearbeitet wird. In den erfolgten Öffentlichkeitsveranstaltungen wurden die Trassenvarianten vorgestellt und diskutiert. Die Hinweise, Wünsche oder kritischen Aspekten der Bürgerinnen und Bürger wurden gesichtet und sind in den Abwägungsprozess mit eingeflossen Mit dem Senatsbeschluss vom 13.04.2021 wurde die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante durch den Berliner Senat bestätigt. In weiteren Planungsschritten wird die Öffentlichkeit ebenfalls eingebunden sein und weitere Hinweise können für die Gestaltung der zu bevorzugenden Trassenvariante mit einfließen. Bei der Diskussion der verschiedenen Trassen war der Bezirk im Planungsprozess involviert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die bereits durchgeführten und hier in den Antworten zu den Fragen 2 bis 5 aufgeführten Beteiligungsverfahren verwiesen. Der endgültige Beschluss über den #Trassenverlauf wird mit dem #Planfeststellungsbeschluss erfolgen.
Berlin, den 25.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Nach welchen Kriterien wurde der bisherige Entwurf des Trassenverlaufs der #Verlängerung der #U7 zum #BER
erarbeitet?
Frage 2:
Was sind die Gründe für die geplanten Haltestellen #Liselotte-Berger-Platz und #Schönefeld Nord?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ein konkreter #Trassenverlauf wurde durch den Senat bisher nicht erarbeitet.
Eine mögliche #Trassenführung für den Abschnitt im Land Berlin und einen U-Bahnhof am
Liselotte-Berger-Platz ergibt sich aus der #Trassenfreihaltung, welche im #Flächennutzungsplan vorgesehen ist.
Ein möglicher Trassenverlauf im Gebiet des Landes Brandenburg sowie die Einrichtung
weiterer U-Bahnhöfe und deren genaue Lage auf dem Gebiet des Landes Brandenburg
wäre durch die dort örtlich zuständigen Behörden zu entscheiden bzw. planfestzustellen.
Frage 3:
Wäre anstelle der beiden genannten Stationen aus Frage 2 nicht eine weiter nördlich gelegene Station (z.B.
Waltersdorfer Chaussee / Ostburger Weg) und die geplante Station Bhf Schönefeld ausreichend, um den
2
Bereich Frauenviertel verkehrlich zu erschließen? Könnte somit nicht noch einen Bogen Richtung
Altglienicke geschlagen werden?
Frage 4:
Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg leben im Frauenviertel in Rudow ca. 4000, im
Kosmosviertel ca. 5800 Menschen. Die verkehrliche Anbindung dieses Bereiches von Altglienicke ist heute
schon als suboptimal zu bezeichnen. Welche Gründe sprechen unter diesem Aspekt für den derzeitig
geplanten Streckenverlauf der U7 südlich der Autobahn?
Frage 5:
Wurde überhaupt über einen anderen Trassenverlauf nachgedacht, der das Kosmosviertel (z.B. mit einer
Haltestelle Schönefelder Chaussee) an die geplante Strecke anschließen würde? Wenn ja, aus welchen
Gründen wurde diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt?
Frage 6:
Wie hoch würde die preisliche Differenz der Baukosten der jetzt geplanten Streckenführung gegenüber
einem Verlauf über das Kosmosviertel sein?
Frage 7:
Wurden in die jetzige Trassenplanung auch die zukünftigen bzw. gerade stattfindenden Wohnungs-
Bautätigkeiten und der damit einhergehende starke Bewohnerzuwachs in Altglienicke berücksichtigt?
Frage 8:
Gab es im Zuge der Trassenplanung Gespräche mit Vertretern des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zu
einem potentiellen Streckenverlauf nach Altglienicke und somit durch den Bezirk Treptow-Köpenick?
Antwort zu 3 bis zu 8:
Die Fragen 3 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Lage und Anzahl der U-Bahnhöfe, der Verlauf der Trasse sowie Baukosten und
Einwohnerentwicklungen wären weiteren Untersuchungen vorbehalten, in deren Rahmen
auch verschiedene Varianten entwickelt und vergleichend bewertet werden würden.
Eine Festlegung dazu ist bisher nicht erfolgt und würde erst in späteren Planungschritten
im Rahmen einer Grundlagenermittlung möglich sein.
Im Zusammenhang weiterer Untersuchungen würde auch die Erschließung berücksichtigt
werden und eine Beteiligung der betroffenen Bezirke vorgenommen werden.
Frage 9:
Gab es von Seiten des BA T-K, das ja durch seinen Bürgermeister im DIALOGFORUM Airport Berlin-
Brandenburg vertreten ist, Forderungen oder Wünsche nach einem Anschluss des Kosmosviertels /
Altglienicke an die U7?
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Antwort zu 9:
An den Senat gerichtete Forderungen oder Wünsche seitens des Bezirksamtes Treptow-
Köpenick, die U-Bahn-Linie 7 über das Gebiet des Bezirkes Treptow-Köpenick zu führen,
sind dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 16.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz