BVG: 3G im Nahverkehr: BVG führt Vertragsstrafe ein, aus BVG

Wer bei einer #3G-Kontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) keinen gültigen Nachweis vorzeigen kann, muss künftig mit einer #Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro rechnen. Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen passt seine #Nutzungsordnung am Montag, den 13. Dezember 2021, dahingehend an. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel kann dann vom geschulten Sicherheits- und #Kontrollpersonal der BVG ebenso mit einer Vertragsstrafe geahndet werden wie bisher bereits Verstöße gegen die #Maskenpflicht. Wer weder Maske trägt noch einen #3G-Nachweis hat, riskiert somit Vertragsstrafen in Höhe von insgesamt 100 Euro. Diese Vertragsstrafen sind zu unterscheiden von behördlichen Bußgeldern, die von Polizei und Ordnungsämtern zusätzlich verhängt werden können.

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BVG kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht, aus BVG

Seit dem 27. April 2020 gilt in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen einer #Mund-Nasen-Bedeckung. Seitdem weist die #BVG ihre Fahrgäste über sämtliche Informationskanäle sowie im persönlichen Gespräch kontinuierlich auf diese wichtige Maßnahme hin. Zuletzt hinzugekommen sind Aufkleber für alle Türen von Bussen und Bahnen.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“

In Absprache mit dem Senat wird daher der #Sicherheitsdienst der Berliner Verkehrsbetriebe Verstöße gegen die #Maskenpflicht ab sofort mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro ahnden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Fahrgästen und Personal.

Daher wird die Mund- und Nasen-Bedeckungspflicht nunmehr in die #Nutzungsordnung der BVG aufgenommen und durch eine #Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro untermauert. Diese neue Regelung wird ab sofort unter anderem auf www.BVG.de und durch Aushänge, Anzeigen und Ansagen bekanntgegeben. Vorsorglich weist die BVG darauf hin, dass Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen bleiben.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Ahndung auf Basis der Nutzungsordnung nicht das Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Landes Berlin zur Einhaltung der Maskenpflicht ersetzt, welches durch die Polizei- und Ordnungsbehörden unabhängig von der BVG erhoben werden kann. Alle Informationen dazu unter www.berlin.de/corona.

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Mit freundlichen Grüßen

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