Flughäfen: Der BER 2021 – die Probleme gehen weiter, aus Senat

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  1. Fehlen in den #Gangways und #Fluggastbrücken am #BER #Heizung bzw. #Klimatisierung? Stellt dies aus
    Sicht der #FBB ein Problem dar?
    Zu 1.: Die Gangways bzw. Fluggastbrücken am Flughafen Berlin Brandenburg „#Willy
    Brandt“ (BER) verfügen über statische Heizkörper.
  2. Laut Presseberichterstattung treten am BER #Fehlalarme der Brandmeldeanlage auf. Wie häufig passiert dies? Kann die FBB nachvollziehen, warum diese Probleme auftreten? Welche Konsequenzen
    wurden hieraus gezogen?
    Zu 2.: Gelegentlich treten sogenannte #Falschalarme der #Brandmeldeanlage im
    Terminal 1 auf. Auslöser können unterschiedliche Situationen, insbesondere spezifische Sonnenstände, sein, die die Anlage fälschlicherweise als Brand erkennt. In allen
    Fällen konnten die Auslöser durch die FBB im Nachgang identifiziert werden. Die FBB
    arbeitet gegenwärtig an der Behebung dieser Unregelmäßigkeiten.
  3. Gab es in Reaktion auf Fehlalarme Evakuierungen des Flughafens?
    Zu 3.: In vereinzelten Fällen sind in Folge von Falschalarmen einzelne Bereiche vorschriftsgemäß geräumt worden.
  4. Ist als #Sicherheitsrisiko bekannt, dass sich die Türen zum Vorfeld des Flughafens im Brand- bzw.
    Übungsfall nur schwer oder nicht öffnen lassen?
    2/2
    Zu 4.: Es besteht kein Sicherheitsrisiko. Sämtliche Türen am Flughafen BER werden
    regelmäßig sowohl einer Sachkundigenprüfung unterzogen als auch inspiziert und gewartet. Die Türen sind voll funktionsfähig.
  5. Ist der FBB bekannt, dass es am T1 des BER reinregnet? Handelt es sich hierbei um ein strukturelles
    Problem des Bauwerks? Welche Maßnahmen werden hier ergriffen?
    Zu 5.: Punktuell sind Undichtigkeiten in der #Horizontalverglasung des Daches festgestellt worden, die zeitnah beseitigt werden.
  6. Hat die FBB Kenntnisse über #Sicherheitsmängel an den #Sicherheitskontrollen? Können die geltenden
    Hygienemaßnahmen durchweg eingehalten werden?
    Zu 6.: Die Durchführung der Sicherheitskontrollen am #Flughafen ist hoheitliche Aufgabe der #Bundespolizei. Es wird demnach auf die Bundespolizei bzw. das #Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verwiesen. Die geltenden #Hygienevorschriften werden im gesamten Bereich des Flughafens BER eingehalten.
  7. Gewährleistet der räumliche Aufbau von #Check-in-Schaltern und Sicherheitsbereich aus Sicht der
    FBB ausreichend Kapazität für längere Schlangen, gerade im Hinblick auf zu haltenden #Sicherheitsabstand?
    Zu 7.: Grundsätzlich ja. Zusätzlich wird auf § 1 Absatz 2 der Siebten #SARS-CoV-2-
    Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg verwiesen, wonach das Abstandsgebot in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von Verkehrsflughäfen nicht gilt, sofern die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs anderweitig nicht gewährleistet werden kann. Punktuelle Schlangenbildungen können mit
    aufwachsendem Passagierverkehr nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
  8. Funktioniert aus der Sicht der FBB die #Passkontrolle reibungslos?
    Zu 8.: Die grenzpolizeiliche Kontrolle ist hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei. Es
    wird demnach auf die Bundespolizei bzw. das Bundesministerium des Innern, für Bau
    und Heimat verwiesen. Im Übrigen befindet sich die FBB im ständigen Austausch mit
    der Bundespolizei u. a. auch hinsichtlich einer bedarfsgerechten Besetzung der Sicherheits- und Grenzkontrollen für die voraussichtlich zu erwartenden #Passagiermengen. Ein optimierter operativer Prozessablauf wird somit sichergestellt.

    Berlin, den 07. Juni 2021
    In Vertretung
    Vera Junker
    Senatsverwaltung für Finanzen

zu Fuß mobil: Fußgängerlobby empfiehlt: Rücksicht nehmen – auf die Fahrbahn gehen, aus Fuss eV

Dürfen #Fußgänger auf der #Fahrbahn gehen, wenn sie auf
schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen #Sicherheitsabstand
einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.: „Fußgänger
sollen einerseits #Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen
aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe
zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.
Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark
befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern
leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“

Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig
und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann
beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg
anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur
für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und
nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs
seien. FUSS e.V. empfiehlt:  „Hier sollte man auch nur auf der
linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.
Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“

„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und
chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und
Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur
rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des
Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar
demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen
zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508
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