Senat contra Berliner Mittelstand

Senat contra Berliner Mittelstand

Ereignis

Im April 1997 nahm der Berliner Senat zu Vorwürfen über die Vergabe, Finanzierung und Herstellung von BVG-Wartehallen sowie zur Beteiligung Berliner mittelständischer Unternehmen Stellung. Die BVG verwies auf eine beschränkte Ausschreibung, die Beauftragung einer Berliner Firma und für sie kostenfreie Investitionen und Unterhaltung; zugleich wurden die Vertragsbedingungen und Werbeeinnahmen eines konkurrierenden Unternehmens sowie eine Prüfung durch den Rechnungshof thematisiert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1925.

Kleine Anfrage Nr. 13/1925
der Abgeordneten Dagmar Gloatz (CDU)

über Senat contra Berliner Mittelstand

Ich frage den Senat:

  1. Aus welchen Gründen erfolgte für die Herstellung der BVG-Wartehäuschen keine öffentliche Ausschreibung, obwohl es Senats- und Parlamentsbeschlüsse gibt, verstärkt öffentliche Aufträge an Berliner Firmen zu vergeben?

  2. In welcher Höhe sind Vorabinvestitionen zur Schaffung der Voraussetzungen zum Bau der Wartehäuschen angefallen?

  3. Wie viele Ausbildungsplätze wurden geschaffen?

  4. Welche Kosten werden für die laufende Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung der Wartehäuschen erwartet?

  5. Welche Kosten entstehen für die Akquisition potentieller Werbekunden?

  6. Warum verzichtet die BVG bewußt auf die Serviceleistungen der mittelständischen Fa. W. in Berlin, obwohl diese Fa. schon jetzt Wartehäuschen kostenlos für die Stadt aufstellt, kostenlos wartet, laufend neue Arbeits- und Ausbildungsplätze einrichtet und zusätzlich hohe Millionenbeträge aus Werbeeinnahmen an die BVG abführt?

  7. Sind mit der Fa. W. Verhandlungen geführt worden, daß bei Neueinstellungen verstärkt freiwerdende Mitarbeiter aus der BVG-Werkstatt Uferstraße berücksichtigt werden?

  8. Warum hält es der Senat in der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftssituation für alle Unternehmen der Stadt für gerechtfertigt,

    a) daß er selbst über die BVG in Konkurrenz zum mittelständischen Unternehmen Fa. W. tritt, um damit seinen laufenden Beteuerungen zu widersprechen, sich für den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze der Berliner Unternehmnen einzusetzen,

    b) die mittelständischen Unternehmen zu verstärkten Bemühungen zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen aufzufordern, während er selbst zustimmt, daß ein derartiges ausbaufähiges und damit arbeitsplatzsicherndes Unternehmen von der BVG ausgegrenzt wird,

    c) daß die BVG bewußt zusätzliche Steuermittel verbraucht, indem sie auf dem Eigenbau der Wartehäuschen beharrt, obwohl die Fa. W. angeboten hat, die Häuschen pro Stück um DM 4 500 billiger für die BVG herzustellen und somit der BVG eine Ersparnis in Millionenhöhe erbracht hätte,

    d) daß die BVG in Kauf nimmt, durch ihr Handeln das einheitliche Bild dieser Straßenmöbel zu zerstören, anstatt nach dem Sprichwort zu handeln „Schuster bleib bei deinen Leisten“ und selbst die notwendigen Serviceleistungen von außen heranzuziehen?

  9. Sollte es nicht Motto des Senats sein, „das Beste ist gerade gut genug für die Hauptstadt“, und nach Wegen zu suchen, was davon von Berliner Unternehmen zu günstigsten Konditionen geliefert werden kann?

  10. Kann es der Senat gegenüber den Steuerzahlern vertreten, daß die BVG auf kostenlose Errichtung und Betreibung von Straßenmöbeln sowie steigende Millioneneinnahmen verzichtet, dafür aber den Fahrgästen bei schlechtem Service immer tiefer in die Tasche greift?

Berlin, den 17. März 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1925

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben zu den Fragen folgendes mitgeteilt:

Zu 1.:

Die Vergabe erfolgte im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an die Firma P., die eine Berliner Firma ist.

Zu 2.:

Für die BVG keine, da die Investitionen beim Vertragspartner anfallen.

Zu 3.:

Keine.

Zu 4.:

Keine für die BVG, diese trägt der Vertragspartner.

Zu 5.:

Keine, Akquisitionskosten trägt der Vertragspartner.

Zu 6.:

Das Angebot der Fa. P. war günstiger, als das der Firma W. Darüber hinaus war die Fa. W. nicht bereit, generell an allen Standorten Wartehallen aufzustellen. Sie wollte dies nur an für sie werblich interessanten Standorten realisieren. Ferner war sie nur bereit, eine vertragliche Bindung über eine begrenzte Stückzahl einzugehen, was den Interessen der Fahrgäste und der Attraktivität des PNV nicht entsprochen hätte.

Zu 7.:

Nein, bereits aus den unterschiedlichen tariflichen Voraussetzungen ist davon auszugehen, daß BVG-Mitarbeiter wegen des bestehenden Kündigungsverbotes für betriebsbedingte Kündigungen, die tariflich festgelegt ist, sich hierfür nicht interessiert hätten.

Zu 8.:

a) Durch die Beauftragung an die Berliner Firma P. sind derartige Arbeitsplätze gesichert worden.

b) Von einer Ausgrenzung der Fa. W. kann nicht die Rede sein. Es darf nicht übersehen werden, daß die Fa. P. mit der Herstellung der Wartehallen einen Betriebsteil der BVG beauftragt hat, in dem dadurch im Wege der Rationalisierungen innerhalb der BVG nicht mehr voll ausgelastete Kapazitäten wieder ausgelastet werden konnten. Nur so konnte sichergestellt werden, daß auch die BVG ihren tariflichen Verpflichtungen ihren Arbeitnehmern gegenüber nachkommen kann.

Weiterhin ist besonders zu erwähnen, daß der Rechnungshof von Berlin die Finanzierung der Errichtung von Wartehallen an Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an die Fa. P. und der Produktion durch einen Betriebsteil der BVG gesondert untersucht hat. Mängel in der Handhabung wurden seitens des Rechnungshofes nicht festgestellt.

c) Zunächst ist es falsch, daß die Fa. W. ein Angebot unterbreitet hat, was DM 4 500,00 je Wartehalle billiger war. Richtig ist vielmehr, daß sich die Fa. W. an der beschränkten Ausschreibung überhaupt nicht beteiligt hat. Darüber hinaus werden die Wartehallen nicht mit Mitteln der BVG errichtet, dies geschieht vielmehr durch eine Berliner Firma, nämlich durch die Fa. P. Durch die Beauftragung der Fa. P. sind in diesem Bereich Arbeitsplätze gesichert worden, teilweise waren sogar Neueinstellungen erforderlich.

d) Von einem einheitlichen Bild von Straßenmöbeln in Berlin kann nicht die Rede sein. Bereits die Fa. W. bietet eine breite Palette unterschiedlicher Abwandlungen von zwei Grundtypen an und hat diese auch in Berlin aufgestellt.

Darüber hinaus legen die Bezirke und dort insbesondere die Bauaufsicht Wert darauf, daß den Besonderheiten der Örtlichkeiten jeweils Rechnung getragen wird, was ebenfalls dazu beiträgt, daß von einer Einheitlichkeit nicht die Rede sein kann.

Zu 9.:

Wie bereits vorstehend erwähnt, handelt es sich bei der Fa. W. nicht um eine ausschließlich Berliner Firma.

Vielmehr hat sie einen Großteil ihrer Aktivitäten in das Land Brandenburg nach Velten verlagert. Darüber hinaus kann vom günstigsten Anbieter nicht die Rede sein, da unter Günstigkeit hier wohl auch zu verstehen ist, daß eine weitgehende Ausstattung der Haltestellen mit Wartehallen realisiert werden kann. Gerade hierzu war die Fa. W. auf Grund ihrer Stückzahlenbegrenzung, von der sie nicht abrücken wollte, nicht bereit.

Zu 10.:

Es ist nicht richtig, daß auf die kostenlose Errichtung und Betreibung verzichtet worden ist. Richtig ist vielmehr, daß die Fa. P. die Errichtung und Unterhaltung der Wartehallen zu ihren Lasten durchführt.

Darüber hinaus stellen sich die finanziellen Konditionen, die die Fa. P. der BVG gewährte, insgesamt gesehen als günstiger dar, als dies mit der Fa. W. realisierbar gewesen wäre. In diesem Zusammenhang sollte es nicht unerwähnt bleiben, daß die Vertragsgestaltung mit der Fa. W. durch den Rechnungshof des Landes Berlin erheblich kritisiert worden ist, was mit Sicherheit nicht zuletzt daran liegt, daß der Fa. W. durch den Vertrag über die errichteten Wartehallen jährlich Werbeeinnahmen von über DM 30 Millionen zufließen.

Berlin, den 23. April 1997

In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Privat betriebene Buslinien

Privat betriebene Buslinien

Ereignis

Der Berliner Senat nahm im April 1997 zur Vergabe von Busverkehrsleistungen der BVG an private Unternehmen Stellung. Nach Angaben der BVG wurden private Busunternehmen mit Personal und Fahrzeugen auf etwa zehn Prozent der Linien eingesetzt, insbesondere um im Spät- und Nachtverkehr Kosten zu senken; weitere langfristige Vergaben waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht definitiv beschlossen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1898.

Kleine Anfrage Nr. 13/1898
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)

über privat betriebene Buslinien

Ich frage den Senat:

  1. Welche Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (PNV) werden zur Zeit durch andere Anbieter als die BVG betrieben (bitte auflisten, welche Linien durch welche Anbieter betrieben werden)?

  2. Welche Absichten seitens der BVG gibt es, weitere Linien durch Fremdunternehmen betreiben zu lassen? Welche Linien wären von weiteren Auslagerungen betroffen?

  3. Aus welchen Gründen hat die BVG Aufträge zum Betreiben von Buslinien an Dritte erteilt?

  4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung des Senats bzw. der BVG zum Betreiben von einzelnen Linien durch Dritte?

  5. Wie werden bei fremdbetriebenen Buslinien die bisher durch die BVG gewährten verkehrlichen und tariflichen Standards (Sicherheit, Pünktlichkeit, Anerkennung der Fahrscheine usw.) gesichert? Wird die Einhaltung dieser Standards kontrolliert, wenn ja, von wem und wie oft?

  6. Wie bewertet der Senat die bisherige Praxis des Betreibens einzelner Linien des PNV durch Dritte, wie bewertet der Senat die Absichten zur Fortführung dieser Praxis?

Berlin, den 10. März 1997

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1898

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die BVG betreibt als Konzessionsinhaber ihre Buslinien selbst, hat jedoch private Busunternehmer beauftragt, Personal und Fahrzeuge auf ca. 10 % der Linien einzusetzen.

Die Auflistung der Einsatzdetails wäre mit einem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden, so daß der Senat um Verständnis für das Fehlen dieser Aufstellung bittet.

Zu 2.:

Derzeit gibt es keine definitive Entscheidung für weitere langfristige Vergaben (ohne Schienenersatzverkehr).

Zu 3.:

Durch die Beauftragung von Dritten kann die BVG – vor allem im Spät- und Nachtverkehr – Kosten senken.

Zu 4.:

Die Vergabe von Leistungen durch die BVG an Dritte ist nicht genehmigungspflichtig, da die BVG der Konzessionsinhaber ist.

Zu 5.:

Die bei der BVG vorhandenen Standards werden im Rahmen der Vertragsgestaltung auf die privaten Anbieter übertragen und gegebenenfalls über entsprechende Schulungen vermittelt. Eine entsprechende Kontrolle durch die BVG findet kontinuierlich statt.

Zu 6.:

Der Senat bewertet die Vergabe von Busleistungen an private Vertragspartner positiv.

Berlin, den 3. April 1997

In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

BVG: Personelle Umsetzung und Abwicklung des Dienstleistungsueberlassungsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH

BVG: Personelle Umsetzung und Abwicklung des Dienstleistungsueberlassungsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH

Ereignis

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden gemäß dem Dienstleistungsüberlassungsvertrag (DÜV) bis zum 31. Dezember 1996 insgesamt 313 Personale in die eigenen Betriebsbereiche umgesetzt und umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt haben. Von den verbleibenden 680 DÜV-Mitarbeitern haben 468 großes Interesse an einem festen Wechsel zur S-Bahn Berlin GmbH bekundet, während die S-Bahn-Gesellschaft die Übernahme von 302 Mitarbeitern beabsichtigt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1235
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß sich die BVG weigert, mehrere
hundert Arbeitnehmer aus dem Dienstüberlassungsvertrag
(DÜV) an die S-Bahn Berlin GmbH abzugeben, obwohl
dadurch der immer wieder geforderte Personalabbau
beschleunigt würde? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese
Weigerung der BVG?
2. Wieviel Finanzmittel hat der Senat von Berlin der BVG für
die DÜV-Kräfte zur Verfügung gestellt? Wofür sind diese
Gelder bis jetzt verwendet worden, und warum werden diese
Gelder nicht benutzt, um den Dienstüberlassungsvertrag
aufzulösen?
3. Ist dem Senat bekannt, daß die bisher im Auftrag der BVG
bei der S-Bahn tätigen Fachkräfte für teures Geld eine neue
Berufsausbildung erfahren und gleichzeitig „neue“ Mitarbeiter ausbilden sollen?
4. Hält der Senat es für zumutbar, daß die langjährig bei der
S-Bahn tätigen BVG-Mitarbeiter auf diese Weise ihre Nachfolger auch noch ausbilden sollen? Wie hoch sind angesichts
der Tatache, daß eine Fahrdienstleiterausbildung 20 000 DM
kostet und ca. 3⁄4 Jahr dauert, die Umschulungskosten für das
gesamte Personal, das nach dem DÜV bei der S-Bahn
beschäftigt ist?
5. Was gedenkt der Senat zu tun, um betriebsbedingte Kündigungen für die bei der S-Bahn beschäftigten BVGer zu verhindern, wenn im Jahr 2000 der DÜV ausläuft? Wie will die
BVG ihr Personal sozialverträglich abbauen, wenn sie sich
weigert, gerade das Personal gehen zu lassen, das auch für
eine geringere Bezahlung zur S-Bahn wechseln möchte?
6. Wie will die BVG den über 600 Mitarbeitern des S-Bahn-Bereichs bis zum Jahr 2000 qualitative Arbeitsplätze zur Verfügung stellen?
7. Ist es den BVG-Mitarbeitern möglich, bei einem entsprechenden Angebot seitens der S-Bahn kurzfristig die BVG zu
verlassen, auch wenn am 30. September 1996 die Betriebsvereinbarung Nr. 2 zwischen S-Bahn und Gewerkschaft zur
Übernahme von BVGern ausläuft?
8. Wie viele BVG-Kolleginnen/Kollegen haben sich bereit
erklärt, zur S-Bahn Berlin GmbH zu wechseln, und wie viele
Personen wollte die S-Bahn GmbH von der BVG übernehmen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1235
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Dem Senat ist bekannt, daß die BVG bereit ist, ca. 300
Mitarbeitern den Wechsel zur S-Bahn Berlin GmbH zu ermöglichen, wenn die restlichen ca. 380 bei der S-Bahn eingesetzten
Mitarbeiter weiterhin im Rahmen des Dienstleistungsüberlassungsvertrages (DÜV) eingesetzt werden.
Zu 2.:
Bisher wurden 18,3 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Die BVG hat von diesen Mitteln die Differenzbeträge der zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG vereinbarten Pauschalwerte der an die S-Bahn Berlin GmbH überlassenen BVGMitarbeiter auf der Grundlage der jeweils geltenden Tarifverträge,
die Personalkosten der für BVG-Betriebsaufgaben nicht einsetzbaren S-Bahn-Mitarbeiter (Personalüberhang) sowie Abfindungs- und Vorruhestandszahlungen für aus der BVG ausgeschiedene
S-Bahn-Mitarbeiter aufgewendet.
Zu 3.:
Die BVG hat mitgeteilt, daß sie gemäß des Dienstleistungsüberlassungsvertrages bis zum 31. Dezember 1996 313 Personale
in die Betriebsbereiche der BVG umgesetzt haben wird. Selbstverständlich sind bei der Umsetzung für eine weitere Beschäftigung von der BVG umfangreiche Mitarbeiterqualifizierungsmaßnahmen durchgeführt worden.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat die von der BVG abgegebenen
Dienstposten und Zugumläufe mit eigenem Personal besetzt, das
teilweise von den BVG-Mitarbeitern örtlich eingewiesen und
auch ausgebildet wurde.
Zu 4.:
Der Senat hält es für selbstverständlich, daß Arbeitnehmer vor
einem Beschäftigungswechsel ihre Nachfolger in die Tätigkeit
einweisen. Die Höhe von Ausbildungskosten bei der S-Bahn Berlin GmbH sind dem Senat nicht bekannt.
Zu 5. und 6.:
Im Berliner Betriebegesetz (§ 14) is normiert, daß der Vorstand der BVG über alle Personalangelegenheiten der Beschäftigten entscheidet. Die BVG hat mitgeteilt, daß über eine Personalentwicklungsplanung die Mitarbeiter, die im Dienstleistungsüberlassungsvertrag eingesetzt sind und für die S-Bahn Berlin
GmbH Dienst leisten, schrittweise in die anderen Betriebsbereiche der BVG nach entsprechender Qualifizierung übernommen
werden. Dabei sind betriebsbedingte Kündigungen nicht vorgesehen. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, daß jeder Mitarbeiter seinen Wunscharbeitsplatz erhält. Die BVG wird die aus
dem DÜV frei werdenden Mitarbeiter für die anderen Betriebsbereiche qualifizieren, bei denen Bedarf besteht.
Selbstverständlich ist die BVG nach wie vor bereit, jeden Mitarbeiter zu unterstützen, der einen Arbeitsplatzwechsel zur S-Bahn
Berlin GmbH anstrebt.
Zu 7. und 8.:
Die BVG hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Die BVG ermöglicht allen Mitarbeitern, die den Wunsch
haben, ihren Arbeitsplatz zur S-Bahn Berlin GmbH zu verlegen,
im Rahmen der bei der BVG zur Zeit gültigen Abfindungsregelung dies auch zu vollziehen.
Da die S-Bahn Berlin GmbH ihre Verhandlungsführung wenig
flexibel gestaltete, besteht nur das Problem, daß die eigens für die
Mitarbeiter im DÜV geschlossene Zusatztarifvereinbarung Nr. 2
zum 30. September 1996 ausgelaufen ist. Die BVG hat auf diesen
Umstand in den Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH
mehrfach hingewiesen und darum gebeten, daß die Laufzeit der
Tarifvereinbarungen bis mindestens zum 31. Dezember 1996 in
Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften verlängert
wird.
Von den derzeit für die S-Bahn Berlin GmbH noch tätigen 680
DÜV-Mitarbeitern haben 468 großes Interesse bekundet, zur
S-Bahn Berlin GmbH zu wechseln.
Die S-Bahn Berlin GmbH beabsichtigt, aber nur 302 DÜV-Mitarbeiter zu übernehmen.“

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“