BVG: Personelle Umsetzung und Abwicklung des Dienstleistungsueberlassungsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH

BVG: Personelle Umsetzung und Abwicklung des Dienstleistungsueberlassungsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH

Ereignis

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden gemäß dem Dienstleistungsüberlassungsvertrag (DÜV) bis zum 31. Dezember 1996 insgesamt 313 Personale in die eigenen Betriebsbereiche umgesetzt und umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt haben. Von den verbleibenden 680 DÜV-Mitarbeitern haben 468 großes Interesse an einem festen Wechsel zur S-Bahn Berlin GmbH bekundet, während die S-Bahn-Gesellschaft die Übernahme von 302 Mitarbeitern beabsichtigt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1235
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß sich die BVG weigert, mehrere
hundert Arbeitnehmer aus dem Dienstüberlassungsvertrag
(DÜV) an die S-Bahn Berlin GmbH abzugeben, obwohl
dadurch der immer wieder geforderte Personalabbau
beschleunigt würde? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese
Weigerung der BVG?
2. Wieviel Finanzmittel hat der Senat von Berlin der BVG für
die DÜV-Kräfte zur Verfügung gestellt? Wofür sind diese
Gelder bis jetzt verwendet worden, und warum werden diese
Gelder nicht benutzt, um den Dienstüberlassungsvertrag
aufzulösen?
3. Ist dem Senat bekannt, daß die bisher im Auftrag der BVG
bei der S-Bahn tätigen Fachkräfte für teures Geld eine neue
Berufsausbildung erfahren und gleichzeitig „neue“ Mitarbeiter ausbilden sollen?
4. Hält der Senat es für zumutbar, daß die langjährig bei der
S-Bahn tätigen BVG-Mitarbeiter auf diese Weise ihre Nachfolger auch noch ausbilden sollen? Wie hoch sind angesichts
der Tatache, daß eine Fahrdienstleiterausbildung 20 000 DM
kostet und ca. 3⁄4 Jahr dauert, die Umschulungskosten für das
gesamte Personal, das nach dem DÜV bei der S-Bahn
beschäftigt ist?
5. Was gedenkt der Senat zu tun, um betriebsbedingte Kündigungen für die bei der S-Bahn beschäftigten BVGer zu verhindern, wenn im Jahr 2000 der DÜV ausläuft? Wie will die
BVG ihr Personal sozialverträglich abbauen, wenn sie sich
weigert, gerade das Personal gehen zu lassen, das auch für
eine geringere Bezahlung zur S-Bahn wechseln möchte?
6. Wie will die BVG den über 600 Mitarbeitern des S-Bahn-Bereichs bis zum Jahr 2000 qualitative Arbeitsplätze zur Verfügung stellen?
7. Ist es den BVG-Mitarbeitern möglich, bei einem entsprechenden Angebot seitens der S-Bahn kurzfristig die BVG zu
verlassen, auch wenn am 30. September 1996 die Betriebsvereinbarung Nr. 2 zwischen S-Bahn und Gewerkschaft zur
Übernahme von BVGern ausläuft?
8. Wie viele BVG-Kolleginnen/Kollegen haben sich bereit
erklärt, zur S-Bahn Berlin GmbH zu wechseln, und wie viele
Personen wollte die S-Bahn GmbH von der BVG übernehmen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1235
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Dem Senat ist bekannt, daß die BVG bereit ist, ca. 300
Mitarbeitern den Wechsel zur S-Bahn Berlin GmbH zu ermöglichen, wenn die restlichen ca. 380 bei der S-Bahn eingesetzten
Mitarbeiter weiterhin im Rahmen des Dienstleistungsüberlassungsvertrages (DÜV) eingesetzt werden.
Zu 2.:
Bisher wurden 18,3 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Die BVG hat von diesen Mitteln die Differenzbeträge der zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG vereinbarten Pauschalwerte der an die S-Bahn Berlin GmbH überlassenen BVGMitarbeiter auf der Grundlage der jeweils geltenden Tarifverträge,
die Personalkosten der für BVG-Betriebsaufgaben nicht einsetzbaren S-Bahn-Mitarbeiter (Personalüberhang) sowie Abfindungs- und Vorruhestandszahlungen für aus der BVG ausgeschiedene
S-Bahn-Mitarbeiter aufgewendet.
Zu 3.:
Die BVG hat mitgeteilt, daß sie gemäß des Dienstleistungsüberlassungsvertrages bis zum 31. Dezember 1996 313 Personale
in die Betriebsbereiche der BVG umgesetzt haben wird. Selbstverständlich sind bei der Umsetzung für eine weitere Beschäftigung von der BVG umfangreiche Mitarbeiterqualifizierungsmaßnahmen durchgeführt worden.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat die von der BVG abgegebenen
Dienstposten und Zugumläufe mit eigenem Personal besetzt, das
teilweise von den BVG-Mitarbeitern örtlich eingewiesen und
auch ausgebildet wurde.
Zu 4.:
Der Senat hält es für selbstverständlich, daß Arbeitnehmer vor
einem Beschäftigungswechsel ihre Nachfolger in die Tätigkeit
einweisen. Die Höhe von Ausbildungskosten bei der S-Bahn Berlin GmbH sind dem Senat nicht bekannt.
Zu 5. und 6.:
Im Berliner Betriebegesetz (§ 14) is normiert, daß der Vorstand der BVG über alle Personalangelegenheiten der Beschäftigten entscheidet. Die BVG hat mitgeteilt, daß über eine Personalentwicklungsplanung die Mitarbeiter, die im Dienstleistungsüberlassungsvertrag eingesetzt sind und für die S-Bahn Berlin
GmbH Dienst leisten, schrittweise in die anderen Betriebsbereiche der BVG nach entsprechender Qualifizierung übernommen
werden. Dabei sind betriebsbedingte Kündigungen nicht vorgesehen. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, daß jeder Mitarbeiter seinen Wunscharbeitsplatz erhält. Die BVG wird die aus
dem DÜV frei werdenden Mitarbeiter für die anderen Betriebsbereiche qualifizieren, bei denen Bedarf besteht.
Selbstverständlich ist die BVG nach wie vor bereit, jeden Mitarbeiter zu unterstützen, der einen Arbeitsplatzwechsel zur S-Bahn
Berlin GmbH anstrebt.
Zu 7. und 8.:
Die BVG hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Die BVG ermöglicht allen Mitarbeitern, die den Wunsch
haben, ihren Arbeitsplatz zur S-Bahn Berlin GmbH zu verlegen,
im Rahmen der bei der BVG zur Zeit gültigen Abfindungsregelung dies auch zu vollziehen.
Da die S-Bahn Berlin GmbH ihre Verhandlungsführung wenig
flexibel gestaltete, besteht nur das Problem, daß die eigens für die
Mitarbeiter im DÜV geschlossene Zusatztarifvereinbarung Nr. 2
zum 30. September 1996 ausgelaufen ist. Die BVG hat auf diesen
Umstand in den Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH
mehrfach hingewiesen und darum gebeten, daß die Laufzeit der
Tarifvereinbarungen bis mindestens zum 31. Dezember 1996 in
Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften verlängert
wird.
Von den derzeit für die S-Bahn Berlin GmbH noch tätigen 680
DÜV-Mitarbeitern haben 468 großes Interesse bekundet, zur
S-Bahn Berlin GmbH zu wechseln.
Die S-Bahn Berlin GmbH beabsichtigt, aber nur 302 DÜV-Mitarbeiter zu übernehmen.“

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“