S-Bahn: Planung von Eisenbahnueberfuehrungen und Taktverdichtungsprojekte auf der Wannseebahn

S-Bahn: Planung von Eisenbahnueberfuehrungen und Taktverdichtungsprojekte auf der Wannseebahn

Ereignis

Die bauliche Grunderneuerung des Oberbaus, der Sicherungstechnik und der Stromversorgung auf der S-Bahn-Linie Anhalter Bahnhof–Wannsee (S 1) hat im Jahr 1999 begonnen und soll im Jahr 2002 fertiggestellt werden. Das auf ein finanzielles Volumen von rund 120 Mio. DM bezifferte Gesamtpaket bezweckt die Erhöhung der Durchlassfähigkeit zur schrittweisen Verdichtung des 10-Minuten-Taktes auf einen 5-Minuten-Rhythmus. Ab dem Jahr 2000 erfolgt zudem der Ersatz von vier Eisenbahnüberführungen (Drakestraße, Hindenburgdamm, Königsweg und Rubensstraße), während der behindertengerechte Ausbau des noch nicht stufenlos erreichbaren S-Bahnhofs Friedenau im Rahmen des vereinbarten Aufzugsprogramms für das Jahr 2002 vorgesehen ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4740
Ich frage den Senat:
1. Wann, warum und auf welchen Streckenabschnitten soll die Wannseebahn mit welchen Maßnahmen saniert werden?
2. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, und aus welchen Finanztöpfen soll diese Sanierung bezahlt werden?
3. Werden für die Sanierungsmaßnahmen die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ angewendet? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
4. Trifft es zu, dass Friedenau und Zehlendorf die einzigen S-Bahnhöfe auf dem Sanierungsabschnitt der Wannseebahn (Schöneberg-Zehlendorf) sind, die nicht behindertengerecht zugänglich sind? Wenn ja, was will der Senat dagegen unternehmen?
5. Hält der Senat – insbesondere bei einem 5-Minuten-Takt – die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Friedenau und Zehlendorf für sinnvoll? Wenn ja, warum, und was will er dafür tun? Wenn nein, warum nicht?
6. Hält der Senat es für sinnvoll, den Einbau einer Aufzugsanlage am S-Bahnhof Friedenau mit dem geplanten zusätzlichen Zugang am nordwestlichen Bahnsteigende zu verbinden, um u. a. auch die Siedlung „Ceciliengärten“ besser anzubinden? Wenn ja, warum, und wird diese Maßnahme mit der Sanierung verbunden? Wenn nein, warum nicht, und wie soll der S-Bahnhof Friedenau in welchem Zeithorizont behindertengerecht ausgestaltet werden?
7. Hält der Senat es auch weiterhin für sinnvoll, am westlichen Bahnsteigende des S-Bahnhofs Zehlendorf einen zusätzlichen Zugang sowohl zur Anhaltiner Straße wie auch zur Machnower Straße und damit auch die Möglichkeit zum zukünftigen Regionalbahnsteig der Stammbahn zu realisieren? Wenn ja, warum, und welche Zeithorizonte schweben dem Senat vor? Wenn nein, warum nicht?
8. Hält der Senat es für sinnvoll, den Einbau eines Aufzugs mit dem Bau dieses zusätzlichen Zugangs zu verbinden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, und an welcher Stelle soll der Aufzug realisiert werden?
9. Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung der Wannseebahn durchzusetzen, und mit welchen Maßnahmen will der Senat dafür sorgen, dass die Sanierung der Wannseebahn mit dem behindertengerechten Ausbau der S-Bahnhöfe Friedenau und Zehlendorf verbunden wird?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4740
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die DB AG teilt zu den Fragen 1. und 2., die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, Folgendes mit:
Zu 1.:
„Die Grunderneuerung des Oberbaus sowie der sicherungstechnischen Anlagen und der Bahnstromversorgung beginnt im Jahre 1999 und soll im Jahre 2002 abgeschlossen werden.
Ab dem Jahr 2000 werden die gegenwärtig in der Planungsphase befindlichen Eisenbahnüberführungen Drakestraße, Hindenburgdamm, Königsweg und Rubensstraße unter Berücksichtigung der Belange Potsdamer Stammbahn erneuert.
Dabei steht für die EÜ Drakestraße durch den differenten Standpunkt zwischen Straßenbaulastträger (SBWV) und dem EBA Berlin hinsichtlich der Durchfahrtshöhe ein Anordnungsverfahren an. Daraus ergeben sich, wie auch für das Vorhaben EÜ Rubenstraße, für das eine Kreuzungsvereinbarung nach § 12/2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes notwendig wurde, noch keine konkrete Terminisierung für den Abschluss der Leistungen.
Das Vorhaben dient der Umsetzung des S-Bahnkonzeptes zur Erhöhung der Durchlassfähigkeit und Fahrbahnstabilität mit dem Ziel der Verdichtung des 10-Minuten-Taktes auf 5 Minuten.“
Zu 2.:
„Die unter Punkt 1 aufgeführten Planungs- und Baumaßnahmen werden auf der Basis einer Sammelvereinbarung Grunderneuerung der S-Bahn-Berlin, abgeschlossen zwischen BMV/BMF und DB AG finanziert. Die obengenannten Maßnahmen auf der S-Bahnlinie Anhalter Bahnhof – Wannsee (S 1) fordern nach dem gegenwärtigen Planungsstand Gesamtkosten in Höhe von ca. 120 Mio. Mark.“
Zu 3.:
Ja. Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig ist. Im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn wurden und werden alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe hat der Senat mit die DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart, das von der DB AG schrittweise umgesetzt wird.
Zu 4.:
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Schöneberg und Zehlendorf ist nur der S-Bahnhof Friedenau noch nicht für Behinderte stufenlos erreichbar. Der Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf ist dagegen bereits seit März 1999 in Betrieb. Alle noch nicht behindertengerecht ausgerüsteten S-Bahnhöfe werden im Rahmen des obengenannten Aufzugsprogramms schrittweise ausgebaut werden.
Zu 5.:
Der Senat sieht keinen Zusammenhang zwischen dem notwendigen behindertengerechten Ausbau des ÖPNV und der Taktverdichtung im S-Bahnnetz.
Zu 6.:
Ja. Der Senat hält die Kombination eines Aufzuges und des wie bereits seinerseits vom Senat geplanten zusätzlichen Zuganges am Nordende des S-Bahnhofes Friedenau für notwendig. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hat die DB AG den Aufzugseinbau für das Jahr 2002 vorgesehen.
Zu 7. und 8.:
Um die Wohngebiete an den genannten Straßen besser an die S-Bahn anzubinden, wäre ein weiterer Zugang von Westen her wünschenswert. Da der S-Bahnhof Zehlendorf – wie oben dargestellt – bereits einen Aufzug besitzt, der mit den Betroffenen abgestimmt wurde, ist ein weiterer Aufzug derzeit nicht zu rechtfertigen.
Zu 9.:
Der Senat ist mit der Bahn und den Verbänden im ständigen Gespräch, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ umzusetzen. Die Realisierung der Baumaßnahmen für den Einbau von Aufzügen erfolgt schrittweise im Rahmen der Möglichkeiten.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Technischer Fahrzeug-Mischbetrieb und statistischer Vergleich der Fahrgastwechselzeiten mit der U-Bahnlinie U 9

S-Bahn: Technischer Fahrzeug-Mischbetrieb und statistischer Vergleich der Fahrgastwechselzeiten mit der U-Bahnlinie U 9

Ereignis

Die Reisezeit der S-Bahn-Linie S 1 zwischen Wannsee und Friedrichstraße beträgt rund 36 Minuten bei einer Distanz von 21,0 km und einer Reisegeschwindigkeit von 35,0 km/h. Die Summe der fahrplanmäßigen Aufenthaltszeiten an den Haltestellen beläuft sich auf rund 6,7 Minuten (18,6 % der Gesamtreisezeit) bei einer durchschnittlichen Standzeit von 0,45 Minuten je Station. Diese gegenüber der U-Bahn-Linie U 9 (durchschnittlich 24 Sekunden Standzeit) leicht erhöhten Aufenthaltswerte begründen sich durch den technischen Mischbetrieb aus Alt- und Neubaufahrzeugen, da die Fahrzeit-Parameter und zeitlichen Reserven auf den älteren Fahrzeugtypen basieren.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3557, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3557
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch ist die Reisezeit der S 1 zwischen Wannsee und Friedrichstraße, um wieviel km handelt es sich und wie hoch ist die durchschnittliche Geschwindigkeit?
2. Wieviel Minuten machen insgesamt die Aufenthalte an den Haltestellen aus, wie hoch ist die durchschnittliche Standzeit der S-Bahnen an den Haltestellen, und wie hoch ist der Prozentsatz dieser Aufenthalte im Verhältnis zur gesamten Reisezeit?
3. Wie hoch ist die Reisezeit der U 9 zwischen Rathaus Steglitz und Osloer Straße, um wieviel km handelt es sich, und wie hoch ist die durchschnittliche Geschwindigkeit?
4. Wieviel Minuten machen insgesamt die Aufenthalte an den Haltestellen aus, wie hoch ist die durchschnittliche Standzeit der U 9 an den Haltestellen, und wie hoch ist der Prozentsatz dieser Aufenthalte im Verhältnis zur gesamten Reisezeit?
5. Aus welchen Gründen ist die Aufenthaltsdauer der S 1 an den Haltestellen höher als bei der U 9?
6. Ist der Senat gewillt, auf die S-Bahn GmbH einzuwirken, um die Aufenthaltszeiten an den S-Bahn-Haltestellen zu verkürzen, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche Initiativen will er wann starten?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3557
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Zu den den S-Bahnverkehr betreffenden Fragen 1 und 2 nimmt die S-Bahn Berlin GmbH zuständigungshalber wie folgt Stellung:
„Die Reisezeit der S 1 zwischen Wannsee und Friedrichstraße beträgt in der Fahrtrichtung Wannsee − Friedrichstraße 36,5 Minuten, in der Gegenrichtung 35,9 Minuten. Zur Vereinfachung werden für die weitere Betrachtung 36,0 Minuten angenommen. Die Entfernung zwischen beiden Bahnhöfen beträgt 20,94 km, zur Vereinfachung werden für die weitere Betrachtung 21,0 km angenommen.
Die Reisegeschwindigkeit zwischen beiden Bahnhöfen beträgt 35,0 km/h.
Die Summe der Aufenthaltszeiten in der Fahrtrichtung Wannsee – Friedrichstraße beträgt 6,8 Minuten, in der Gegenrichtung 6,6 Minuten.
Die durchschnittliche Aufenthaltszeit beträgt 0,45 Minuten. Der prozentuale Anteil der Aufenthaltszeiten, gemessen an der Reisezeit, beträgt 18,6 %.“
Zu 3. und 4.:
Zu den Fragen 3 und 4, die den U-Bahnverkehr betreffen, nehmen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zuständigungshalber wie folgt Stellung:
„Die Reisezeit auf der U-Bahnlinie U 9 beträgt 23 Minuten zwischen Rathaus Steglitz und Osloer Straße. In der Gegenrichtung sind es ebenfalls 23 Minuten Reisezeit. Sie ist 12,523 km lang (im öffentlichen Fahrgastverkehr nutzbare Länge).
Die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit liegt bei 32,67 km/h.
Die Summe der Aufenthaltszeiten aller Bahnhöfe ergibt 6 Minuten. Die durchschnittliche Standzeit (Aufenthaltszeit) beläuft sich auf 24 Sekunden. Die Einzelwerte schwanken zwischen 20 (U-Bahnhöfe ohne Anschlußbeziehung im Schnellbahnnetz) und 40 Sekunden (Maximalwert auf dem Bahnhof Zoologischer Garten). Sie beinhalten die reine Fahrgastwechsel- und Abfertigungszeit. Zusätzliche Anschlußwartezeiten existieren bei den gegenwärtigen Fahrplänen – auch im Tagesverkehr – nicht.
Der Prozentsatz der Gesamtaufenthaltszeit an der gesamten Reisezeit beträgt 28,26 %.“
Zu 5.:
Die durchschnittliche Aufenthaltszeit an den Haltepunkten beträgt bei der U 9 0,4 Minuten und bei der S 1 0,45 Minuten. Für den S-Bahnbetrieb wird dafür von der S-Bahn Berlin GmbH folgende Begründung gegeben:
„Auf der Linie S 1 wird Mischbetrieb mit Alt- und Neubaufahrzeugen gefahren. Die Fahrzeiten basieren auf den Parametern der Altbaufahrzeuge, was praktisch bedeutet, daß für die Neubaufahrzeuge in der Fahrzeit Reserven enthalten sind, die durch eine verlängerte Aufenthaltszeit abgebaut werden, um in der Abfahrt wieder planmäßig zu sein. Dadurch wird bei den Fahrgästen der Neubaufahrzeuge der Eindruck erweckt, die Züge würden auf Unterwegsbahnhöfen unverhältnismäßig lange stehen.“
Zu 6.:
Der Senat setzt sich gegenüber dem S-Bahn-Unternehmen und dem Bund, insbesondere im Rahmen der Vereinbarungen für die Bestellung von S-Bahnleistungen, für die Fortsetzung der Erneuerung des Wagenparks für das Berliner S-Bahnnetz ein, um damit den aktuellen Stand der fahrzeugtechnischen Möglichkeiten und eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Nach Angaben der S-Bahn Berlin GmbH ist zum Jahresfahrplanwechsel im Mai 1999 geplant, im Bereich der Linie S 1 nur noch Neubaufahrzeuge einzusetzen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Technische Modernisierung und Planungen fuer eine Taktverdichtung auf der Wannseebahn

S-Bahn: Technische Modernisierung und Planungen fuer eine Taktverdichtung auf der Wannseebahn

Ereignis

Eine Taktverdichtung auf der S-Bahnlinie S 1 (Wannseebahn) wird vom Senat von Berlin als wünschenswert eingestuft, kann jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht mit eigenen Landesmitteln realisiert werden. Die zuständige Deutsche Bahn AG sieht im Rahmen der schrittweisen Grunderneuerung vor, die alte Sicherungstechnik durch ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit einer engeren Blockteilung zu ersetzen, wobei die bauliche Umsetzung dieses Gesamtpakets nach aktuellen Plänen erst nach dem Jahr 2002 vorgesehen ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1465, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1465
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß insbesondere in den
Spitzenzeiten der 10-Minuten-Takt auf der Wannseebahn (S 1) völlig unzureichend ist und die
Fahrgäste allenfalls einen Stehplatz ergattern können? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Situation im Hinblick auf einen attraktiven öffentlichen
Personennahverkehr, und welche Maßnahmen
gedenkt er wann dagegen zu unternehmen?
2. Wie viele zusätzliche Blockstellen müßten eingerichtet werden, um
a) den 5-Minuten-Takt zwischen Anhalter Bahnhof und Rathaus Steglitz, und
b) zwischen Anhalter Bahnhof und Zehlendorf
zu ermöglichen, und mit welchen Kosten wären
diese Investitionen jeweils verbunden?
3. Aus welchen Finanztöpfen könnten diese S-Bahninvestitionen finanziert werden, und welche Möglichkeiten sieht der Senat wann dafür gegeben?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1465
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Senat hält eine denkbare Taktverdichtung auf
der S-Bahnlinie S 1 (Wannseebahn) für wünschenswert, sieht aber wegen der äußerst angespannten
Haushaltslage keine Möglichkeit, die Infrastruktur mit
eigenen Finanzmitteln entsprechend auszubauen.
Derartige Modernisierungen der technischen Infrastruktur (Grunderneuerung) werden von der Deutschen Bahn AG mit Finanzhilfen des Bundes durchgeführt.
Die für die Grunderneuerung (einschließlich Sicherungstechnik) zuständige Deutsche Bahn AG hat wie
folgt Stellung genommen:
„Wie bei allen laufenden Baumaßnahmen im
SBahnbereich im Rahmen der Grunderneuerung ist
auch hier vorgesehen, die vorhandene alte Sicherungstechnik durch neue elektronische Stellwerkstechnik
(ESTW) zu ersetzen.
In diesem Zusammenhang wird gemäß Betriebskonzept eine engere Blockteilung zur Einrichtung des
dichteren Taktes vorgenommen. Mit dieser neuen
Technik ist gleichfalls die Einbindung dieses Streckenabschnitts in die konzipierte S-Bahnbetriebszentrale
möglich.
Diese Maßnahmen sind im Gesamtpaket der Grunderneuerung der S-Bahn Berlin enthalten; ihre Realisierung ist jeoch erst nach 2002 vorgesehen.
Sollte die Maßnahme oder Teile davon vorgezogen
werden, müssen andere dringliche und bereits zeitlich
festgelegte Vorhaben zurückgestellt werden.
Zu dieser Thematik befinden wir uns derzeit in
enger Abstimmung mit der S-Bahn GmbH.“

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“