S-Bahn: Planung von Eisenbahnueberfuehrungen und Taktverdichtungsprojekte auf der Wannseebahn
Ereignis
Die bauliche Grunderneuerung des Oberbaus, der Sicherungstechnik und der Stromversorgung auf der S-Bahn-Linie Anhalter Bahnhof–Wannsee (S 1) hat im Jahr 1999 begonnen und soll im Jahr 2002 fertiggestellt werden. Das auf ein finanzielles Volumen von rund 120 Mio. DM bezifferte Gesamtpaket bezweckt die Erhöhung der Durchlassfähigkeit zur schrittweisen Verdichtung des 10-Minuten-Taktes auf einen 5-Minuten-Rhythmus. Ab dem Jahr 2000 erfolgt zudem der Ersatz von vier Eisenbahnüberführungen (Drakestraße, Hindenburgdamm, Königsweg und Rubensstraße), während der behindertengerechte Ausbau des noch nicht stufenlos erreichbaren S-Bahnhofs Friedenau im Rahmen des vereinbarten Aufzugsprogramms für das Jahr 2002 vorgesehen ist.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4740
Ich frage den Senat:
1. Wann, warum und auf welchen Streckenabschnitten soll die Wannseebahn mit welchen Maßnahmen saniert werden?
2. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, und aus welchen Finanztöpfen soll diese Sanierung bezahlt werden?
3. Werden für die Sanierungsmaßnahmen die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ angewendet? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
4. Trifft es zu, dass Friedenau und Zehlendorf die einzigen S-Bahnhöfe auf dem Sanierungsabschnitt der Wannseebahn (Schöneberg-Zehlendorf) sind, die nicht behindertengerecht zugänglich sind? Wenn ja, was will der Senat dagegen unternehmen?
5. Hält der Senat – insbesondere bei einem 5-Minuten-Takt – die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Friedenau und Zehlendorf für sinnvoll? Wenn ja, warum, und was will er dafür tun? Wenn nein, warum nicht?
6. Hält der Senat es für sinnvoll, den Einbau einer Aufzugsanlage am S-Bahnhof Friedenau mit dem geplanten zusätzlichen Zugang am nordwestlichen Bahnsteigende zu verbinden, um u. a. auch die Siedlung „Ceciliengärten“ besser anzubinden? Wenn ja, warum, und wird diese Maßnahme mit der Sanierung verbunden? Wenn nein, warum nicht, und wie soll der S-Bahnhof Friedenau in welchem Zeithorizont behindertengerecht ausgestaltet werden?
7. Hält der Senat es auch weiterhin für sinnvoll, am westlichen Bahnsteigende des S-Bahnhofs Zehlendorf einen zusätzlichen Zugang sowohl zur Anhaltiner Straße wie auch zur Machnower Straße und damit auch die Möglichkeit zum zukünftigen Regionalbahnsteig der Stammbahn zu realisieren? Wenn ja, warum, und welche Zeithorizonte schweben dem Senat vor? Wenn nein, warum nicht?
8. Hält der Senat es für sinnvoll, den Einbau eines Aufzugs mit dem Bau dieses zusätzlichen Zugangs zu verbinden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, und an welcher Stelle soll der Aufzug realisiert werden?
9. Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung der Wannseebahn durchzusetzen, und mit welchen Maßnahmen will der Senat dafür sorgen, dass die Sanierung der Wannseebahn mit dem behindertengerechten Ausbau der S-Bahnhöfe Friedenau und Zehlendorf verbunden wird?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4740
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die DB AG teilt zu den Fragen 1. und 2., die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, Folgendes mit:
Zu 1.:
„Die Grunderneuerung des Oberbaus sowie der sicherungstechnischen Anlagen und der Bahnstromversorgung beginnt im Jahre 1999 und soll im Jahre 2002 abgeschlossen werden.
Ab dem Jahr 2000 werden die gegenwärtig in der Planungsphase befindlichen Eisenbahnüberführungen Drakestraße, Hindenburgdamm, Königsweg und Rubensstraße unter Berücksichtigung der Belange Potsdamer Stammbahn erneuert.
Dabei steht für die EÜ Drakestraße durch den differenten Standpunkt zwischen Straßenbaulastträger (SBWV) und dem EBA Berlin hinsichtlich der Durchfahrtshöhe ein Anordnungsverfahren an. Daraus ergeben sich, wie auch für das Vorhaben EÜ Rubenstraße, für das eine Kreuzungsvereinbarung nach § 12/2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes notwendig wurde, noch keine konkrete Terminisierung für den Abschluss der Leistungen.
Das Vorhaben dient der Umsetzung des S-Bahnkonzeptes zur Erhöhung der Durchlassfähigkeit und Fahrbahnstabilität mit dem Ziel der Verdichtung des 10-Minuten-Taktes auf 5 Minuten.“
Zu 2.:
„Die unter Punkt 1 aufgeführten Planungs- und Baumaßnahmen werden auf der Basis einer Sammelvereinbarung Grunderneuerung der S-Bahn-Berlin, abgeschlossen zwischen BMV/BMF und DB AG finanziert. Die obengenannten Maßnahmen auf der S-Bahnlinie Anhalter Bahnhof – Wannsee (S 1) fordern nach dem gegenwärtigen Planungsstand Gesamtkosten in Höhe von ca. 120 Mio. Mark.“
Zu 3.:
Ja. Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig ist. Im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn wurden und werden alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe hat der Senat mit die DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart, das von der DB AG schrittweise umgesetzt wird.
Zu 4.:
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Schöneberg und Zehlendorf ist nur der S-Bahnhof Friedenau noch nicht für Behinderte stufenlos erreichbar. Der Aufzug am S-Bahnhof Zehlendorf ist dagegen bereits seit März 1999 in Betrieb. Alle noch nicht behindertengerecht ausgerüsteten S-Bahnhöfe werden im Rahmen des obengenannten Aufzugsprogramms schrittweise ausgebaut werden.
Zu 5.:
Der Senat sieht keinen Zusammenhang zwischen dem notwendigen behindertengerechten Ausbau des ÖPNV und der Taktverdichtung im S-Bahnnetz.
Zu 6.:
Ja. Der Senat hält die Kombination eines Aufzuges und des wie bereits seinerseits vom Senat geplanten zusätzlichen Zuganges am Nordende des S-Bahnhofes Friedenau für notwendig. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hat die DB AG den Aufzugseinbau für das Jahr 2002 vorgesehen.
Zu 7. und 8.:
Um die Wohngebiete an den genannten Straßen besser an die S-Bahn anzubinden, wäre ein weiterer Zugang von Westen her wünschenswert. Da der S-Bahnhof Zehlendorf – wie oben dargestellt – bereits einen Aufzug besitzt, der mit den Betroffenen abgestimmt wurde, ist ein weiterer Aufzug derzeit nicht zu rechtfertigen.
Zu 9.:
Der Senat ist mit der Bahn und den Verbänden im ständigen Gespräch, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ umzusetzen. Die Realisierung der Baumaßnahmen für den Einbau von Aufzügen erfolgt schrittweise im Rahmen der Möglichkeiten.
Hinweis