Straßenverkehr: Berliner Autobahnabschnitte ohne Lärmschutz aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche #Streckenabschnitte von #Autobahnen
im Berliner #Stadtgebiet sind bis heute #ohne #Lärmschutzwände
(bitte Streckenabschnitt bezüglich Ort und Länge
auflisten und angeben ob ein- oder beidseitig)?
Frage 2: Welche Art der Nutzung befindet sich an diesen
Autobahnabschnitten?
Antwort zu 1 und 2: Eine detaillierte Auflistung aller
Streckenabschnitte der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet,
an denen bis heute keine Lärmschutzwände existieren,
liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur aus Kartenbeständen
entnommen und aufbereitet werden.
Frage 3: An welchen Streckenabschnitten müssten
nach heute geltendem Planungsrecht Lärmschutzmaß-
nahmen ergriffen werden? (bitte Streckenabschnitt bezüglich
Ort und Länge auflisten)
Antwort zu 3: An bestehenden Verkehrswegen sind
Lärmsanierungsmaßnahmen freiwillige Leistungen des
Straßenbaulastträgers ohne Rechtsanspruch.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
hat für das gesamte Autobahnnetz des Landes Berlin
eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen,
um unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen mögliche
Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen zu können
und zur Reduzierung der Lärmbelastungen beizutragen
(s.a. Frage 7).
Frage 4: Inwiefern hat der Senat diese Streckenabschnitte
im Lärmaktionsplan berücksichtigt?
Antwort zu 4: Der Lärmaktionsplan 2013 – 2018
nimmt unter Ziffer 5.7, Seite 74ff. Bezug auf das Lärmsanierungsprogramm
der Autobahn und führt den bis zum
Redaktionsschluss 2014 erreichten Bearbeitungsstand auf.
Die Aktualisierung erfolgt im Rahmen der beabsichtigten
Überarbeitung des Lärmaktionsplans 2018.
Frage 5: Sollten diese Autobahnabschnitte keine Berücksichtigung
gefunden haben, weshalb nicht?
Antwort zu 5: Entfällt.
Frage 6: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
der Schutz der lärmgeplagten Bürger*innen Vorrang vor
dem Bau neuer Autobahnabschnitte haben sollte?
Antwort zu 6: Beim Bau neuer Autobahnabschnitte
werden Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen
Vorschriften durchgeführt (Lärmvorsorge bei Neubau).
Für bestehende Verkehrswege können Lärmsanierungsmaßnahmen
durchgeführt werden (s.a. Antworten zu
Frage 3 und 7).
Diese werden aus anderen Mitteln finanziert als die
Neubaumaßnahmen. Insofern besteht kein Zusammenhang
zwischen der Finanzierung von Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Autobahnabschnitten.

Frage 7: Liegen inzwischen neue schalltechnische Untersuchungen
für das gesamte Berliner Autobahnnetz vor,
die laut Drucksache 17/ 10 021 für Ende 2012 angekündigt
waren?
Antwort zu 7: Die Ergebnisse der schalltechnischen
Untersuchung für das gesamte Autobahnnetz liegen vor.
Frage 7.1: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind sie
gekommen?
Antwort zu 7.1: In Bereichen mit anliegender Wohnbebauung
wurde die Möglichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen
geprüft. Für einen Musterabschnitt wurde
eine Vorplanung beauftragt. In Abschnitten, in denen
keine Lärmschutzwände errichtet werden können, können
im Rahmen der Lärmsanierung passive Schallschutzmaß-
nahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen)
umgesetzt werden.
Frage 7.2: Wie hoch sind die Lärmbelastungen nach
diesen Untersuchungen getrennt nach Tag und Nacht an
den einzelnen Autobahnabschnitten, mit welchen Streckenlängen?
Antwort zu 7.2: Eine detaillierte Auflistung aller
Lärmbelastungen in den einzelnen Streckenabschnitten
der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet zu Tages- oder
Nachtzeiten liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur
aus Karten- und Tabellenbeständen entnommen und aufbereitet
werden. Die Informationen können den strategischen
Lärmkarten des Umweltatlas auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
entnommen werden
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laer
mminderungsplanung/de/laermkarten/index.shtml).
Frage 7.3: Wenn nein, wann ist mit solchen zu rechnen?
Antwort zu 7.3: Entfällt.
Frage 8: Falls Sie noch nicht vorliegen, bis wann ist
damit zu rechnen?
Antwort zu 8: Entfällt.
Frage 9: Sind die Lärmsanierungsmaßnahmen an der
A115 im Bereich Nikolassee abgeschlossen?
Frage 11: Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 9 und 11: Nach 2012 sind keine weiteren
Anträge auf Entschädigung für passive Schallschutzmaß-
nahmen gestellt worden.
Im Rahmen der geplanten bestandserhaltenden Erneuerungsmaßnahme
zwischen der Anschlussstelle Spanische
Allee und der Landesgrenze Berlin-Brandenburg werden
jedoch derzeit umfassende Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen
für weitere Lärmsanierungsmaßnahmen
gemäß dem Vorschriftenwerk für Bundesfernstraßen
durchgeführt und mit dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung abgestimmt.
Es werden u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen, wie
beispielsweise der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen,
und der Einsatz von anderen lärmmindernden
Konstruktionen (Dämpfungsmaßnahmen an Brückenbauwerken
– lärmarme Fahrbahnübergänge), untersucht.
Möglichen verbleibenden Pegelüberschreitungen ist
mit passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen eines
Entschädigungsverfahrens abzuhelfen.
Die Baumaßnahmen der grundhaften Erneuerung der
Strecke im o.g. Bereich werden nach Abschluss der Baumaßnahme
Kreuzungsbauwerk Zehlendorf voraussichtlich
ab 2018 beginnen.
Frage 10: Wenn ja, wie hoch waren die Kosten?
Antwort zu 10: Für die angebotenen passiven Schallschutzmaßnahmen
wurden bisher ca. 30.000 € aufgewendet
Berlin, den 6. Oktober 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2016)

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahren 2015, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderte die #BVG in
Berlin im Jahr 2015 und die -Bahn Berlin jeweils im
Jahr 2014 und im Jahr 2015?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
BVG beförderte Im Jahr 2014 rund 978 Mio. Fahrgäste.
Für das Jahr 2015 liegen die endgültigen Zahlen noch
nicht vor, erwartet werden rund eine Milliarde Fahrgäste.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Im Jahr
2014 wurden bei der S-Bahn Berlin 413,9 Mio. Fahrgäste
befördert.
Für das Jahr 2015 liegt noch keine Zahl vor.“
Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei
der BVG bzw. der S-Bahn in Berlin in den Jahren 2014
bzw. 2015 durchgeführt?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 5.265.342 Fahrscheinkontrollen durchgeführt.
Im Jahr 2015 waren es nach vorläufigem Ergebnis
5.475.659 Fahrscheinkontrollen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Fahrscheinkontrollen S-Bahn Berlin:
2014: kontrollierte Fahrgäste: 7.874.285
2015: kontrollierte Fahrgäste: vorläufige Zahl
8.669.151“
Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden #ohne #gültigen
Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr 2014
sowie 2015 angetroffen?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 wurden 355.476 Personen ohne gültigen Fahrschein
angetroffen. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„S-Bahn Berlin:
2014: 333.519
2015: vorläufige Zahl: 340.663“
Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und
die „Schwarzfahrquote“ im Jahr 2015 gewesen? Gibt es
Erklärungen für Schwankungen im Vergleich zu den
Vorjahren über Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen
bzw. Schwerpunktkontrollen hinaus?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die
Beanstandungsquote lag 2014 bei 7 Prozent, 2015 wird
die Beanstandungsquote voraussichtlich 5,96 Prozent
betragen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„2014:Ø Beanstandungsquote 4,24 %
2015: Ø vorläufige Beanstandungsquote 3,93 %
Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit
und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.
Diese ist leicht rückläufig entspricht aber unserer
Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen.
Der Anstieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung
der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte sowie
der Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes von
40,00 auf 60,00 Euro im Juli 2015 zurück zu führen.“

Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer/-innen“ der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
verlangt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
EBE wurde 2014 von 355.476 "Schwarzfahrer/-innen“
verlangt. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich
326.545.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Erhöhtes
Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte
Person keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann.
Somit wurde im Jahr 2014 und 2015 von allen festgestellten
Personen das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt.“
Frage 6: Wie viele „Schwarzfahrer/-innen“ haben in
den Jahren 2014 bzw. 2015 das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt? Wie hoch waren die Einnahmen daraus in
den Jahren 2014 bzw. 2015?
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2014 haben 203.270 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betrugen
6.829,4 Tsd. Euro. Im Jahr 2015 haben nach vorläufigen
Auswertungen 192.798 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt
bezahlt. Die Einnahmen daraus betragen
voraussichtlich 7.175,4 Tsd. Euro.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2014: Insgesamt
wurden in 2014 5,4 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren
erlöst.
2015: Es wurden insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem
Inkassounternehmen erlöst.“
Frage 7: Von wie vielen Schwarzfahrer/-innen der
Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
nicht bezahlt? Was sind die Gründe?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
erhöhte Beförderungsentgelt wurde im Jahr 2014 in
152.628 Fällen nicht bezahlt. Im Jahr 2015 wurde in voraussichtlich
133.436 Fällen nicht gezahlt. Die Gründe
sind der BVG unbekannt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt: „ca. 62% der übergebenen Forderungen werden
nicht ausgeglichen. Der Nichtausgleich ist auf unterschiedliche
Gründe zurückzuführen: ein großer Anteil
entfällt auf die Fahrgäste, für die eine gültige Anschrift
nicht ermittelt werden kann. Weitere Gründe sind: Zahlungsunwilligkeit,
Zahlungsunfähigkeit. Weiterhin müssen
hier die Sachverhalte nachträglicher Vorlage und
möglicher Kulanzentscheidungen berücksichtigt werden.“
Frage 8: Welche Kosten sind durch die beauftragten
Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien
in 2014 bzw. 2015 entstanden?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das
Inkassounternehmen und die von diesem beauftragte
Anwaltskanzlei finanzieren sich aus den geltend gemachten
Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen
Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu
übermittelt:
„Das Inkassoverfahren wird erst nach Ablauf einer
Zahlungsfrist, die sich aus den Beförderungsbestimmungen
ergibt, eingeleitet. Innerhalb dieser Frist zzgl. einer
Kulanzzeit muss der Fahrgast nur den EBE-Betrag von 60
€ ausgleichen. Kosten werden in diesen Verfahrensabschnitt
noch nicht erhoben. Mit Versand der 1. IKUMahnung
werden dann Inkassokosten in Höhe einer 1,1
Gebühr nach RVG geltend gemacht.
Wird die Forderung im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen,
erfolgt eine Abgabe an eine Vertragskanzlei. In
diesem Mahnprozess werden RA-Gebühren von 0,7 RAGebühr
nach RVG erhoben.“
Anmerkungen:
EBE erhöhtes Beförderungsentgelt
IKU Inkassounternehmer
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RA Rechtsanwalt
Frage 9: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und SBahn
im Jahr 2015 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im
Jahr 2015 wurden insgesamt 22.346 Strafanzeigen gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die SBahn
stellt Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge
von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei
der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten.
2014 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit
Fahrausweisfälschungen) gegen 20.356 Personen Anzeige
erstattet.
2015 wurden insgesamt 30.887 Personen (einschließlich
Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige
gebracht.“
Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Strafverfahren
wegen „Beförderungserschleichung“ innerhalb der Verfahren
wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch
(Erschleichung von Leistungen)?

Antwort zu 10: Soweit statistische Daten der Berliner
Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden,
dass das Registratur-System der Berliner Staats- und
Amtsanwaltschaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen
Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung
von Leistungen) enthält, aber keine Eingrenzung
auf den abgefragten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“
ermöglicht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen
Auskünfte nicht möglich sind.
Die BVG hat hierzu übermittelt: „Alle 22.346 Strafanzeigen
wurden wegen ´Erschleichens von Leistungen´
gestellt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Hierzu
können keine Aussagen getroffen werden.
Die Frage kann nur durch die Justiz beantwortet werden.“
Berlin, den 11. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)