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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche #Streckenabschnitte von #Autobahnen
im Berliner #Stadtgebiet sind bis heute #ohne #Lärmschutzwände
(bitte Streckenabschnitt bezüglich Ort und Länge
auflisten und angeben ob ein- oder beidseitig)?
Frage 2: Welche Art der Nutzung befindet sich an diesen
Autobahnabschnitten?
Antwort zu 1 und 2: Eine detaillierte Auflistung aller
Streckenabschnitte der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet,
an denen bis heute keine Lärmschutzwände existieren,
liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur aus Kartenbeständen
entnommen und aufbereitet werden.
Frage 3: An welchen Streckenabschnitten müssten
nach heute geltendem Planungsrecht Lärmschutzmaß-
nahmen ergriffen werden? (bitte Streckenabschnitt bezüglich
Ort und Länge auflisten)
Antwort zu 3: An bestehenden Verkehrswegen sind
Lärmsanierungsmaßnahmen freiwillige Leistungen des
Straßenbaulastträgers ohne Rechtsanspruch.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
hat für das gesamte Autobahnnetz des Landes Berlin
eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen,
um unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen mögliche
Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen zu können
und zur Reduzierung der Lärmbelastungen beizutragen
(s.a. Frage 7).
Frage 4: Inwiefern hat der Senat diese Streckenabschnitte
im Lärmaktionsplan berücksichtigt?
Antwort zu 4: Der Lärmaktionsplan 2013 – 2018
nimmt unter Ziffer 5.7, Seite 74ff. Bezug auf das Lärmsanierungsprogramm
der Autobahn und führt den bis zum
Redaktionsschluss 2014 erreichten Bearbeitungsstand auf.
Die Aktualisierung erfolgt im Rahmen der beabsichtigten
Überarbeitung des Lärmaktionsplans 2018.
Frage 5: Sollten diese Autobahnabschnitte keine Berücksichtigung
gefunden haben, weshalb nicht?
Antwort zu 5: Entfällt.
Frage 6: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
der Schutz der lärmgeplagten Bürger*innen Vorrang vor
dem Bau neuer Autobahnabschnitte haben sollte?
Antwort zu 6: Beim Bau neuer Autobahnabschnitte
werden Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen
Vorschriften durchgeführt (Lärmvorsorge bei Neubau).
Für bestehende Verkehrswege können Lärmsanierungsmaßnahmen
durchgeführt werden (s.a. Antworten zu
Frage 3 und 7).
Diese werden aus anderen Mitteln finanziert als die
Neubaumaßnahmen. Insofern besteht kein Zusammenhang
zwischen der Finanzierung von Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Autobahnabschnitten.
Frage 7: Liegen inzwischen neue schalltechnische Untersuchungen
für das gesamte Berliner Autobahnnetz vor,
die laut Drucksache 17/ 10 021 für Ende 2012 angekündigt
waren?
Antwort zu 7: Die Ergebnisse der schalltechnischen
Untersuchung für das gesamte Autobahnnetz liegen vor.
Frage 7.1: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind sie
gekommen?
Antwort zu 7.1: In Bereichen mit anliegender Wohnbebauung
wurde die Möglichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen
geprüft. Für einen Musterabschnitt wurde
eine Vorplanung beauftragt. In Abschnitten, in denen
keine Lärmschutzwände errichtet werden können, können
im Rahmen der Lärmsanierung passive Schallschutzmaß-
nahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen)
umgesetzt werden.
Frage 7.2: Wie hoch sind die Lärmbelastungen nach
diesen Untersuchungen getrennt nach Tag und Nacht an
den einzelnen Autobahnabschnitten, mit welchen Streckenlängen?
Antwort zu 7.2: Eine detaillierte Auflistung aller
Lärmbelastungen in den einzelnen Streckenabschnitten
der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet zu Tages- oder
Nachtzeiten liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur
aus Karten- und Tabellenbeständen entnommen und aufbereitet
werden. Die Informationen können den strategischen
Lärmkarten des Umweltatlas auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
entnommen werden
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laer
mminderungsplanung/de/laermkarten/index.shtml).
Frage 7.3: Wenn nein, wann ist mit solchen zu rechnen?
Antwort zu 7.3: Entfällt.
Frage 8: Falls Sie noch nicht vorliegen, bis wann ist
damit zu rechnen?
Antwort zu 8: Entfällt.
Frage 9: Sind die Lärmsanierungsmaßnahmen an der
A115 im Bereich Nikolassee abgeschlossen?
Frage 11: Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 9 und 11: Nach 2012 sind keine weiteren
Anträge auf Entschädigung für passive Schallschutzmaß-
nahmen gestellt worden.
Im Rahmen der geplanten bestandserhaltenden Erneuerungsmaßnahme
zwischen der Anschlussstelle Spanische
Allee und der Landesgrenze Berlin-Brandenburg werden
jedoch derzeit umfassende Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen
für weitere Lärmsanierungsmaßnahmen
gemäß dem Vorschriftenwerk für Bundesfernstraßen
durchgeführt und mit dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung abgestimmt.
Es werden u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen, wie
beispielsweise der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen,
und der Einsatz von anderen lärmmindernden
Konstruktionen (Dämpfungsmaßnahmen an Brückenbauwerken
– lärmarme Fahrbahnübergänge), untersucht.
Möglichen verbleibenden Pegelüberschreitungen ist
mit passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen eines
Entschädigungsverfahrens abzuhelfen.
Die Baumaßnahmen der grundhaften Erneuerung der
Strecke im o.g. Bereich werden nach Abschluss der Baumaßnahme
Kreuzungsbauwerk Zehlendorf voraussichtlich
ab 2018 beginnen.
Frage 10: Wenn ja, wie hoch waren die Kosten?
Antwort zu 10: Für die angebotenen passiven Schallschutzmaßnahmen
wurden bisher ca. 30.000 € aufgewendet
Berlin, den 6. Oktober 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2016)