S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (I) – Verlängerung über die Landesgrenze hinaus „bis nach Falkensee“ vom Tisch?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinternen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer #S-Bahn nach #Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Aktualisierung der #Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee“ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmöglichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falkensee nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Streckenführung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Weiterführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständigkeiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maßnahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung anschließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswegeplan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (II) – Gibt es einen Nutzen vor Ort für eine S-Bahn ins Falkenhagener Feld?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der #S-Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

S-Bahn: Gutachtenergebnis zugunsten der Gleichstrom-S-Bahn nach Falkensee, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002862

Das #Gutachten zur #S-Bahn-Wiederinbetriebnahme von #Berlin-Spandau nach #Falkensee ist endlich fertig und wird in Kürze vorgelegt. Das erfreuliche Ergebnis: Der sogenannte #Nutzen-Kosten-Faktor für den #Wiederaufbau liegt mit rund 1,5 deutlich über dem erforderlichen Wert von 1,1. Deshalb müssen der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg jetzt alle Signale auf Wiederaufbau stellen, damit auf der mit dem Mauerbau 1961 eingestellten Strecke bald wieder S-Bahnzüge rollen.

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