Radverkehr: Nicht verausgabte Mittel im Radverkehrswegeplan, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wieviele € wurden und werden in den Jahren 2014 und 2015 nicht verausgabt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
Antwort zu 1: Bezüglich 2014 wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/16703 verwiesen.
Für 2015 sind noch keine Angaben möglich, da erfah-rungsgemäß ein großer Teil der #Mittelabflüsse erst kurz vor dem Kassenschluss im Dezember wirksam wird.
Frage 2: Woran liegt es das die Mittel nicht verausgabt worden?
Antwort zu 2: Die Hauptgründe für die nicht vollständige #Ausschöpfung der Mittel sind lange Umsetzungszeiten der Projekte. Ursache für diese langen #Umsetzungszeiten sind meist auf #Personalmangel zurückzuführende erhebliche Verzögerungen bei der Beauftragung der Vorhaben durch die Straßen-baulastträger, haushaltsrechtlich vorgegebene Vergabe-modalitäten mit langen Fristen und lange Anlaufzeiten für die Arbeiten der #Leitungsbetriebe (vor allem der Wasserbetriebe) sowie im Rahmen der für viele Projekte erforderlichen und beim Generalübernehmer bestellten #LSA-Anpassungen. Dazu kommen Verzögerungen durch die Sperrung von Mitteln durch den Hauptausschuss und lange Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Baustellenanordnungen. Auch Rechtsstreitigkeiten vor oder unmittelbar nach der Vergabe und Verzögerungen in der Abrechnungsphase wegen Personalmangels in den Bezirksämtern sowie wegen befürchteter oder realer Rechtsstreitigkeiten mit Baufirmen hemmen den rechtzeitigen Mittelabfluss.
Frage 3: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die vollständige Nutzung der Mittel zu gewährleisten?
Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?
Frage 4: Ist es geplant, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Nutzung der Mittel zu gewährleisten?
Wenn ja, zu wann und wie gestalten sich diese?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3 und 4: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist begleitend für die Ko-ordinierung und Überwachung ein externer Projektsteue-rer beauftragt. Im Rahmen der Projektsteuerung ist insbe-sondere zur Unterstützung bei der Bewilligung und Ab-rechnung der Maßnahmen seit Mai 2015 eine Teilzeitkraft eingesetzt, deren Einsatz momentan bis Ende 2015 be-fristet ist. Diese Unterstützung soll nach Möglichkeit 2016 fortgeführt werden, verstärkt entlastend wirken und dadurch eine noch raschere Bearbeitung der von den Bezirksämtern eingereichten Unterlagen ermöglichen. Im Jahr 2016 soll zudem durch eine weitere Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) im Referat VII B personelle Verstärkung geschaffen werden, die dann ebenfalls bei der Vorberei-tung und Abwicklung der Maßnahmen des Titels 72016 unterstützend mitwirken soll.
Um den frühzeitigen Beginn der Baumaßnahmen und damit einen besseren Mittelabfluss sicherzustellen, wird zudem angestrebt, in den kommenden Jahren die sofortige uneingeschränkte Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der Haushaltsmittel ohne haushaltsrechtliche Beschrän-kungen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zu erreichen.
Zur Entlastung der bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämter und zur Verbesserung des Mittelabflusses ist darüber hinaus beabsichtigt, Planungsleistungen für neu bewilligte Projekte in größerem Maße als bisher direkt über den Projektsteuerer zu beauftragen, um dadurch mehr Projekte vergabereif vorbereiten zu können.

Dabei bleiben die bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämter allerdings auch weiterhin in einer Schlüsselpo-sition, da sie als Baulastträger für die Baudurchführung zuständig sind und ihre Zustimmung im Zuge der Auf-stellung der Bauplanungsunterlagen unerlässlich bleibt.
Auch nach der Anerkennung der Bauplanungsunterla-gen soll den bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm-tern künftig noch mehr Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen als bisher angeboten werden.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2015)

Straßenverkehr: Verkehrszählungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Verkehrszählungen wurden in 2013 und 2014 in Berlin durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Antwort zu 1: 2013: 559 2014: 829. Frage 2: Warum wurden diese Verkehrszählungen durchgeführt und hauptsächlich an welchen Stellen? Antwort zu 2: Veranlassung für Verkehrszählungen boten: – Erhebung von Verkehrszählungsdaten für #Lärmgutachten für individuelle Anträge, die von der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. IX erstellt werden. – Monatliche #Radpegelzählungen zur Ermittlung der Entwicklung des #Radverkehrs (Grundlage für jähr-lichen Radpegelbericht) – Große Straßenverkehrszählung im Jahr 2014 zur Erstellung der #Verkehrsmengenkarte (im 5-jährigen Turnus) – Zählungen auf Bundesautobahnen für Planungen und für die Verkehrsmengenkarte – Kordon-Zählungen zur Ermittlung der Entwick-lung des Individualverkehrs seit 1991 und für die Verkehrsmengenkarte – Zählungen für das Projekt „#Fußgängerüberwege“ – Zählungen für Projekte der #Unfallkommission – Zählungen für das Modellprojekt „fußgänger-freundliche #Lichtsignalanlagen“ – Diverse Anforderungen für Planungen der Ver-kehrslenkung Berlin, z.B. Schaltungen von Licht-signalanlagen (#LSA) – Diverse Anforderungen für Planungen / Projekte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Zählstandorte waren über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Kennziffern zum (Straßen-)Verkehr sind eine wesent-liche Planungsgrundlage und spielen für das Monitoring von Verkehrsentwicklungen eine wesentliche Rolle. Auf-grund der regelmäßig flächendeckend durchgeführten Verkehrserhebungen in Berlin ist es möglich, die Ver-kehrsentwicklung des Straßenverkehrs über einen länge-ren Zeitraum verlässlich miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus sind derartige Daten eine wesentliche Datengrundlage für eine Vielzahl von Fachaufgaben, aber auch für verkehrspolitische Entscheidungen. Leistungsfä-higkeitsbetrachtungen und Signalzeitenpläne basieren auf derartigen Bestandsdaten. Auf der Grundlage der flächen-deckenden Verkehrsmengenkarte werden die flächende-ckenden Lärm- und Luftschadstoffberechnungen durchge-führt, basierend auch auf den gesetzlichen Vorgaben zum Monitoring. Das Monitoring von Entwicklungen von Verkehrsbelastungen an einzelnen Straßen wird auf Basis dieser Daten durchgeführt und diverse parlamentarische Anfragen zur Entwicklung des Straßenverkehrs können so gesamthaft oder straßenzugbezogen beantwortet werden. Frage 3: Wie wurden die Verkehrszählungen durchge-führt, wie viel Personal wurde dafür bereitgestellt und handelte es sich um externes Personal oder Mitarbeiter der Senatsverwaltung? Antwort zu 3: Die Zählungen erfolgen sowohl manu-ell als auch mit elektronischen Zählgeräten. Die Ver-kehrszählungen erfolgen ausschließlich durch externes Personal. Frage 4: Wie war der Erkenntnisgewinn und wie viele Mitarbeiter welcher Abteilung der Senatsverwaltung waren mit der Auswertung befasst? Antwort zu 4: Ergebnisse der Verkehrszählungen sind unter u.a.: – Bereitstellung der für Lärmgutachten erforderli-chen Grundlagen – jährlicher Radpegelbericht – Verkehrsmengenkarte – Berechnung von Hochrechnungsfaktoren (Durch-schnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), DTVw) – Untersuchungen zu Verkehrsstärken auf Bunde-sautobahnen. Die Auswertung erfolgt im Wesentlichen durch exter-nes Personal. Weiterhin ist ein Mitarbeiter der Ver-kehrslenkung Berlin mit der Konzepterstellung für Ver-kehrszählungen sowie Vorbereitung, Überwachung und Betreuung der Dauerzählstellen des Bundes sowie dem Datenmanagement für die Aufbereitung und Auswertung aller anfallenden Verkehrs- und Zähldaten befasst. Die Daten aus Verkehrserhebungen stellen einen we-sentlichen Indikator der Verkehrsentwicklung des Stra-ßenverkehrs in der Stadt dar. Die Tatsache, dass alle fünf Jahre eine flächendeckende Darstellung der Verkehrs-mengen auf dem übergeordneten Straßennetz erarbeitet wird, ermöglicht hier nicht nur ausschnittsweise Erkennt-nisse, sondern auch gesamthafte Aussagen beispielsweise zur Verkehrsentwicklung seit dem Jahr 2000. Eine grundsätzliche Aufbereitung und Auswertung der flächendeckenden Verkehrsmengenkarte 2014 steht aus. Der Erkenntnisgewinn aus diesen Daten für die aktuali-sierte Verkehrsmengenkarte dürfte für die Bewertung von Planungsvorhaben (Bauvorhaben, Bemessungen, LSA-Planungen) weiterhin erheblich sein. Die steigende An-zahl an Fragestellungen und Vorhaben in der Stadt lässt sogar noch eine weiter steigende Nachfrage nach derarti-gen Daten erwarten. Die Zahl der Mitarbeitenden, die mit den Daten arbei-ten, kann nicht genau beziffert werden, da schon der Be-griff ‚Auswertung‘ missverständlich ist. Die aufbereiteten Daten sind eine wesentliche Grundlage für Planungsauf-gaben und fachliche Bewertungen. Damit werden die Daten u.a. von Beschäftigten der Verkehrslenkung Berlin, der Hauptverwaltung, der Bezirke, von Ingenieurbüros, Investoren und vielen anderen benutzt. Die Zahl an Per-sonen und Vorhaben ist so groß, dass eine Quantifizie-rung nicht möglich ist – zudem stehen die Daten der Ver-kehrsmengenkarte jedem frei zugänglich auf den Internet-seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung. Frage 5: Wie hoch waren die gesamten entstandenen Kosten und unter welcher Position finden sich diese im Haushalt? Antwort zu 5: Die Kosten werden im Haushaltsplan in Kapitel 1271, Titel 54010 veranschlagt. Sie betrugen 377.316 € (netto) im Jahr 2013 und 613.420 € (netto, einschl. großer Straßenverkehrszählung) im Jahr 2014. Berlin, den 10. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)