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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von #S- und #U-Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)