zu Fuß mobil: „Dit is Berlin!“ – 5 Jahre geschlossener Tunnel am Bahnhof Schöneweide und nichts tut sich, aus Senat

Frage 1:
Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße
eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie #Querungsmöglichkeit geschaffen werden.
Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund
bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann?
Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 1:
Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße
bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung
in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der
#Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt.
Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion
mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2.
Frage 2:
Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung
untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen?
Frage 3:
Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
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Antwort zu 2 und 3:
Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB
infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte
Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze
und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis
wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet
werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge
beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen
insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung.
Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit
negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich
verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund
der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar.
Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder
müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund
der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu
ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen
Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar.
Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen
und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen
Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit
dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen
am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein
großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar.
Frage 4:
Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels
am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen?
Frage 5:
Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher
zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen?
Frage 7:
Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden?
Antwort zu 4, 5 und 7:
Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung
unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an
ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse
besteht.
Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen
Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration
in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen
für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs-
und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine
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private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen.
Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau
und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich
günstigste Lösung aus.
Frage 6:
Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde
gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Nein, siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 8:
Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen
Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild
unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen?
Antwort zu 8:
Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung,
auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk.
Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen
Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen.
Berlin, den 22.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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