City-Ticket der Bahn: Keine Einnahmeausfaelle fuer Berliner Verkehrsunternehmen

City-Ticket der Bahn: Keine Einnahmeausfaelle fuer Berliner Verkehrsunternehmen

Ereignis

Im Jahr 2005 wurde die Finanzierung des City-Tickets der Deutschen Bahn im Berliner Nahverkehr thematisiert. Der Senat stellte klar, dass die Anerkennung des City-Tickets im Tarifteilbereich Berlin A nicht zu Einnahmeverlusten bei den beteiligten Verkehrsunternehmen führt, da die Deutsche Bahn Fernverkehr entsprechende Ausgleichszahlungen leistet. 【1-0f52f1】

Details

Quelle: Drucksache 15/12221. 【1-0f52f1】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP) vom 01. Februar 2005

Was kostet und wer bezahlt das „City-Ticket“? 【1-0f52f1】

Frage 1:
Welche in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen des ÖPNV oder SPNV sind an dem mit der Bahn AG vereinbarten „City-Ticket“ beteiligt? 【1-0f52f1】

Antwort zu 1.:
Das „City-Ticket“ wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio AG im Tarifteilbereich Berlin A anerkannt. 【1-0f52f1】

Frage 2:
Entstehen durch das „City-Ticket“ bei den Verkehrsunternehmen Einnahmeausfälle und wie hoch sind diese pro Jahr? 【1-0f52f1】

Frage 3:
Muss Berlin direkt oder indirekt für Einnahmeausfälle aufkommen und wie steht der Senat dazu? 【1-0f52f1】

Antwort zu 2. und 3.:
Nein.

Die DB Fernverkehr AG zahlt für die Anerkennung des „City-Tickets“ in Berlin den oben genannten Verkehrsunternehmen Ausgleichsbeträge. Damit wird sichergestellt, dass den Berliner Verkehrsunternehmen durch die Einführung des „City-Tickets“ keine Einnahmeausfälle entstehen. 【1-0f52f1】

Frage 4:
Inwieweit sieht der Senat speziell auch unter Haushaltsgesichtspunkten in Bezug auf das „City-Ticket“ einen Handlungsbedarf? 【1-0f52f1】

Antwort zu 4.:
Es wird auf die Antworten zu 2. und 3. verwiesen. Der Senat sieht daher unter Haushaltsgesichtspunkten zum „City-Ticket“ keinen Handlungsbedarf.

Der Senat begrüßt vielmehr dieses Angebot der DB Fernverkehr AG, da hierdurch – zumindest für Fahrscheine mit einer BahnCard-Ermäßigung – die tarifliche Durchgängigkeit vom Fernverkehr der DB AG zum Berliner ÖPNV hergestellt und das öffentliche Verkehrsangebot dadurch insgesamt attraktiver wird. Der Senat würde es begrüßen, wenn dieses Angebot auf das gesamte Berliner Stadtgebiet (Tarifbereich Berlin AB) und auch auf DB-Fahrscheine ohne BahnCard-Ermäßigung ausgeweitet werden würde. 【1-0f52f1】

Berlin, den 15. März 2005

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-0f52f1】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Bahnverkehr: Nord-Sued-Tunnel verursacht keine Mehrkosten fuer den Regionalverkehr

Was wird der Regionalverkehr im Nord-Süd-Tunnel kosten?

Ereignis

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach den finanziellen Auswirkungen der Inbetriebnahme des Berliner Nord-Süd-Fernbahntunnels im Jahr 2006. Der Senat erklärte, dass durch die künftig kürzeren Linienführungen der Regionalzüge sogar Verkehrsleistungen eingespart werden. Zusätzliche Leistungen für die weiterhin notwendige Flughafenanbindung Schönefeld sollen aus diesen Einsparungen finanziert werden. Mehrkosten für Berlin werden deshalb nicht erwartet. 【1-33c163】

Details

Quelle: Drucksache 15/11785, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【1-33c163】

Was wird der Regionalverkehr im Nord-Süd-Tunnel kosten? 【1-33c163】

Ich frage den Senat:

  1. Inwieweit wird die Abwicklung des Regionalverkehrs der Bahn auf dem im Jahr 2006 in Betrieb gehenden Berliner Nord-Süd-Fernbahntunnel Mehrkosten mit sich bringen? Wird Berlin an den Mehrkosten beteiligt? 【1-33c163】

  2. Wie werden sich die Mehrkosten auf das Regionalverkehrsangebot der Bahn im Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg voraussichtlich auswirken? Sind anderweitig Angebotseinschränkungen zu erwarten? 【1-33c163】

  3. Hat sich das Land Brandenburg bereits diesbezüglich geäußert? Gibt es bereits Absprachen mit Berlin oder stehen solche noch aus und wie lauten die Ziele des Senats? 【1-33c163】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-33c163】

Die über den Nord-Süd-Eisenbahntunnel verkehrenden Regionalzüge erhalten künftig eine kürzere Linienführung, da sie nicht mehr den Umweg über die Stadtbahn fahren müssen. Dadurch kann bei gleichbleibender Zuganzahl eine geringere Verkehrsleistung bestellt werden. 【1-33c163】

Der Flughafen Berlin-Schönefeld wird derzeit von zwei RegionalExpress-Linien im 30‑Minuten‑Takt bedient. Diese Züge sollen künftig durch den Nord-Süd-Tunnel verkehren und den Bahnhof Flughafen Schönefeld nicht mehr erreichen. Um die bisherige Anbindungsqualität zu erhalten, werden zusätzliche Regionalverkehrsleistungen bestellt. Diese Mehrleistungen können durch die eingesparten Zugkilometer auf den verkürzten Linienwegen finanziert werden. 【1-33c163】

Im Verkehrsvertrag mit der DB Regio AG sind die Bestellentgelte je Zugkilometer bereits einschließlich Infrastrukturkosten für Trassen und Bahnhöfe festgelegt. Nach Auffassung des Senats entstehen daher durch die Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. 【1-33c163】

Berlin, den 06. September 2004

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-33c163】

Hinweis

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OePNV: Puenktlichkeit von S-Bahn und U-Bahn liegt deutlich ueber 95 Prozent

Pünktlichkeit im Berliner Nahverkehr

Ereignis

Die Abgeordnete Jutta Matuschek fragte nach der Pünktlichkeit im Berliner Nahverkehr und deren Entwicklung seit 2000. Der Senat bewertete die Pünktlichkeit insgesamt als hoch. Besonders die S-Bahn erreichte konstant Werte von rund 97 Prozent, während die Regionalexpresslinien der DB Regio aufgrund umfangreicher Bauarbeiten schlechter abschnitten. 【2-2d485c】

Details

Quelle: Drucksache 15/11576, Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS). 【2-2d485c】

Pünktlichkeit im Berliner Nahverkehr 【2-2d485c】

Antwort

Pünktlichkeitswerte

Verkehrsmittel 2000 2001 2002 2003
S-Bahn 97,56 % 97,36 % 96,74 % 96,95 %
U-Bahn – 94,83 % 95,92 % 96,11 %
Straßenbahn – – – 86,1 %

【2-2d485c】

Für die Regionalverkehrsleistungen der DB Regio wurden 2003 folgende Werte ermittelt:

  • RegionalExpress: 85 %
  • RegionalBahn: 95 %

【2-2d485c】

Kundenzufriedenheit bei der BVG

  • U-Bahn: Verbesserung von Note 2,4 (2000) auf 2,3 (2003)
  • Straßenbahn: Verbesserung von 3,1 auf 2,8
  • Bus: Verbesserung von 3,5 auf 3,4

(1 = vollkommen zufrieden, 5 = unzufrieden) 【2-2d485c】

Ursachen für Unpünktlichkeit

Die BVG nennt insbesondere:

  • technische Störungen,
  • Personalausfälle,
  • Staus und Unfälle,
  • Demonstrationen,
  • Falschparker,
  • Rettungseinsätze,
  • Fehlverhalten von Fahrgästen.

【2-2d485c】

Bei der S-Bahn werden die Ursachen in drei Gruppen unterteilt:

  • Störungen der S-Bahn selbst,
  • Infrastrukturprobleme bei der DB Netz AG,
  • Einwirkungen Dritter (z.B. Polizeieinsätze oder Personen im Gleisbereich).

【2-2d485c】

Vertragliche Vorgaben

Der Nahverkehrsplan sieht langfristig einen Pünktlichkeitsgrad von 99 % vor. Im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH wurde ein Mindestwert von 96 % vereinbart, der später auf 97 % angehoben werden kann. Für die S-Bahn bestehen Malusregelungen bei Unterschreitung der Qualitätsziele. 【2-2d485c】

Berlin, den 21. Juni 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-2d485c】

Hinweis

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Bahnverkehr: Neuer S-Bahn-Vertrag reduziert Leistungen um 0,5 Millionen Zugkilometer

DB-Bestellungen auf gesicherter Grundlage?

Ereignis

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach der Datengrundlage der Verkehrsverträge für S-Bahn und Regionalverkehr. Der Senat erklärte, dass umfangreiche Verkehrserhebungen als Grundlage dienten. Das ursprünglich vorgesehene S-Bahn-Angebot wurde dabei um rund 0,5 Millionen Zugkilometer jährlich reduziert. Der neue Vertrag läuft bis zum 14. Dezember 2017 und umfasst rund 450 Millionen Zugkilometer in Berlin und Brandenburg. 【3-70a5f3】

Details

Quelle: Drucksache 15/11386, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【3-70a5f3】

DB-Bestellungen auf gesicherter Grundlage? 【3-70a5f3】

Ich frage den Senat:

  1. Auf welcher Datengrundlage beruhen die Verhandlungen über den S-Bahn-Verkehrsvertrag?

  2. Welches Auftragsvolumen und welche Laufzeiten umfasst der Vertrag?

  3. Welche Untersuchungen wurden durchgeführt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

  4. Auf welcher Grundlage wurden die Regionalverkehrsleistungen der DB Regio vereinbart?

  5. Seit wann liegen der BVG Erkenntnisse zu Auslastungs- und Kostendeckungsgraden vor?

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Dem Verkehrsvertrag liegen die Ergebnisse der umfangreichen Verkehrserhebung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Jahr 2002 zugrunde. Auf dieser Grundlage wurde das von der S-Bahn Berlin GmbH zu erbringende Verkehrsangebot um etwa 0,5 Millionen Zugkilometer pro Jahr im Land Berlin reduziert. Zusätzlich wurden im zweiten Halbjahr 2003 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Verkehrsingenieurgesellschaft mit unabhängigen Bewertungen beauftragt. 【3-70a5f3】

Der Verkehrsvertrag läuft 15 Jahre bis zum 14. Dezember 2017 und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2003. Während der Vertragslaufzeit erbringt die S-Bahn Berlin GmbH insgesamt rund 450 Millionen Zugkilometer, davon etwa 400 Millionen im Land Berlin. Der Zuschuss der Länder beträgt insgesamt rund 3,64 Milliarden Euro, davon etwa 3,25 Milliarden Euro aus Berlin. 【3-70a5f3】

Für die Regionalverkehrsleistungen der DB Regio AG wurden kontinuierliche Fahrgastzählungen zugrunde gelegt. Jede RegionalExpress- und RegionalBahn-Linie wird mindestens einmal pro Jahr gezählt. Ergänzend erfolgte eine finanzielle Bewertung durch ein gemeinsames Gutachten aller Bundesländer im Rahmen der Revision des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 2001. 【3-70a5f3】

Die BVG erklärte zudem, seit dem Jahr 2000 über eine Linienleistungs- und Erfolgsrechnung zu verfügen. Aktuelle Auslastungskennzahlen liegen auf Basis der großen Verkehrserhebungen mit Stand 2003 vor. Darüber hinaus werde ein Verfahren entwickelt, um die Ermittlung künftig dauerhaft fortzuschreiben. 【3-70a5f3】

Berlin, den 08. April 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-70a5f3】

Hinweis

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