City-Ticket der Bahn: Keine Einnahmeausfaelle fuer Berliner Verkehrsunternehmen
Ereignis
Im Jahr 2005 wurde die Finanzierung des City-Tickets der Deutschen Bahn im Berliner Nahverkehr thematisiert. Der Senat stellte klar, dass die Anerkennung des City-Tickets im Tarifteilbereich Berlin A nicht zu Einnahmeverlusten bei den beteiligten Verkehrsunternehmen führt, da die Deutsche Bahn Fernverkehr entsprechende Ausgleichszahlungen leistet. 【1-0f52f1】
Details
Quelle: Drucksache 15/12221. 【1-0f52f1】
Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP) vom 01. Februar 2005
Was kostet und wer bezahlt das „City-Ticket“? 【1-0f52f1】
Frage 1:
Welche in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen des ÖPNV oder SPNV sind an dem mit der Bahn AG vereinbarten „City-Ticket“ beteiligt? 【1-0f52f1】
Antwort zu 1.:
Das „City-Ticket“ wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio AG im Tarifteilbereich Berlin A anerkannt. 【1-0f52f1】
Frage 2:
Entstehen durch das „City-Ticket“ bei den Verkehrsunternehmen Einnahmeausfälle und wie hoch sind diese pro Jahr? 【1-0f52f1】
Frage 3:
Muss Berlin direkt oder indirekt für Einnahmeausfälle aufkommen und wie steht der Senat dazu? 【1-0f52f1】
Antwort zu 2. und 3.:
Nein.
Die DB Fernverkehr AG zahlt für die Anerkennung des „City-Tickets“ in Berlin den oben genannten Verkehrsunternehmen Ausgleichsbeträge. Damit wird sichergestellt, dass den Berliner Verkehrsunternehmen durch die Einführung des „City-Tickets“ keine Einnahmeausfälle entstehen. 【1-0f52f1】
Frage 4:
Inwieweit sieht der Senat speziell auch unter Haushaltsgesichtspunkten in Bezug auf das „City-Ticket“ einen Handlungsbedarf? 【1-0f52f1】
Antwort zu 4.:
Es wird auf die Antworten zu 2. und 3. verwiesen. Der Senat sieht daher unter Haushaltsgesichtspunkten zum „City-Ticket“ keinen Handlungsbedarf.
Der Senat begrüßt vielmehr dieses Angebot der DB Fernverkehr AG, da hierdurch – zumindest für Fahrscheine mit einer BahnCard-Ermäßigung – die tarifliche Durchgängigkeit vom Fernverkehr der DB AG zum Berliner ÖPNV hergestellt und das öffentliche Verkehrsangebot dadurch insgesamt attraktiver wird. Der Senat würde es begrüßen, wenn dieses Angebot auf das gesamte Berliner Stadtgebiet (Tarifbereich Berlin AB) und auch auf DB-Fahrscheine ohne BahnCard-Ermäßigung ausgeweitet werden würde. 【1-0f52f1】
Berlin, den 15. März 2005
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-0f52f1】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.