Bus + BVG: Vordereinstieg beim Bus startet wieder Bei den Bussen der BVG öffnet in wenigen Tagen auch wieder die vordere Tür. , aus BVG

Bei den Bussen der #BVG öffnet in wenigen Tagen auch wieder die #vordere #Tür. Zugleich startet am kommenden Montag, 12. Juli 2021, ein #Pilotversuch zum #kontaktlosen #Ticketkauf. Fahrscheine können dann ausschließlich bargeldlos bezahlt werden. Um eine gute Durchlüftung der Fahrzeuge und einen Fahrgastwechsel mit möglichst viel Abstand zu gewährleisten, bleibt der Zustieg mit gültigem Ticket weiterhin auch durch die hinteren Türen möglich.

Messungen am #Fahrerarbeitsplatz der verschiedenen #Bustypen hatten in den vergangenen Wochen keine erhöhte #Aerosolkonzentration in der Luft festgestellt. Nach der Auswertung der Ergebnisse verständigten sich der Vorstand und die Personalvertretungen der BVG in dieser Woche darauf, den Vordereinstieg und Ticketverkauf wieder zu ermöglichen. Bereits zuvor waren alle Busse der BVG, die regulär im Linieneinsatz sind, zum Schutz der Fahrer*innen mit Trennscheiben ausgestattet worden.

„Ich freue mich über dieses wichtige Signal an Berlin und an unsere Fahrgäste gleich dreifach“, sagt Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Wir öffnen alle Türen und durchlüften unsere Fahrzeuge damit noch stärker. Unsere Fahrgäste können sich wieder besser im Bus verteilen. Und mit dem kontaktlosen Ticketverkauf testen wir ein modernes Bezahlsystem und gehen damit einen wichtigen Schritt in die Zukunft.“

„Die Gesundheit der Kolleg*innen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Berlin mobil bleibt, hat für uns oberste Priorität“, betont Lothar Stephan. Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der BVG „Die zusätzlichen Aerosolmessungen waren deshalb ein wichtiger Schritt, den wir durchgesetzt haben, damit unsere Kolleg*innen und die Fahrgäste gleichermaßen sicher und mit einem guten Gefühl ein Stück Normalität zurückgewinnen können.“

Zahlen bitte – aber mit Karte

Parallel zum Öffnen der Vordertüren startet am Montag der rein kontaktlose Ticketverkauf. Bezahlt wird mit #Girokarte („#EC-Karte“) und #Kreditkarte oder mit #Smartphone-Technologien wie #Apple- oder #Google-Pay. So wird ein naher und längerer Kontakt zwischen dem Fahrpersonal und den Kund*innen vermieden. Genutzt wird dafür die #NFC-Technologie. Die Abkürzung steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation). Diese Technik ist bereits in den allermeisten EC- und Kreditkarten integriert und an dem Symbol mit vier geschwungenen Strichen zu erkennen.

Als weiteres neues Bezahlmedium plant die BVG außerdem eine Guthabenkarte ein, die individuell mit Geldbeträgen aufgeladen werden kann.

Neben der Kontaktreduzierung erwartet die BVG als positiven Effekt auch eine Zeitersparnis. Der Fahrscheinerwerb an jeder Haltestelle wird voraussichtlich sehr viel schneller erfolgen, die Abfahrt damit zügiger. Wie groß ein möglicher Effekt auf die Pünktlichkeit im Alltag ist, muss der Pilotversuch zeigen. Für die dauerhafte Einführung des kontaktlosen Vertriebs im Bus wird die BVG einen Tarifantrag bei der Tarifgenehmigungsbehörde stellen.

Mit Sicherheit gut unterwegs

Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten gleich zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 zum Schutz von Fahrpersonal und Fahrgästen den Ticketverkauf im Bus eingestellt, die erste Tür geschlossen und den Fahrerbereich zunächst provisorisch mit Folien abgetrennt. Seitdem wurden rund 1.400 Busse mit Trennscheiben für den Fahrerarbeitsplatz ausgerüstet. Die BVG investierte hierfür rund 2,1 Millionen Euro, die Vielzahl der in Berlin eingesetzten Busmodelle machten Beschaffung und Einbau der Trennscheiben sehr aufwändig.

Zur guten Durchlüftung und der Abschirmung durch Trennscheiben kommt weiter der positive Effekt der Maskenpflicht: Seit April 2020 müssen Fahrgäste im Berliner Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen, seit März dieses Jahres sind dabei FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Maskendisziplin ist seit Monaten konstant hoch und liegt täglich im Bereich von 97 bis 99 Prozent.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bus: Zuverlässigkeit einzelner Bustypen der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist die #Fahrzeugverfügbarkeit der einzelnen #Bustypen im Jahr 2013 gewesen? Bitte nach Bustypen, #Einsatzvolumen, Alter der #Fahrzeuge auf-schlüsseln! Antwort zu 1.: Die #BVG AöR teilt hierzu mit: „Die für den Kunden relevante ‚Fahrzeugverfügbarkeit‘ wird über die im Verkehrsvertrag vereinbarte Zuverlässigkeit, in der die Quote der Fahrzeugverfügbarkeit enthalten ist, gemessen. Die Zuverlässigkeit betrug für das Jahr 2013 99,7 %. Eine Unterteilung nach verschiedenen Bustypen wird hierbei nicht vorgenommen. Das Durchschnittsalter der Busflotte der BVG beträgt rd. 8 Jahre.“ Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Reparatur? (Bitte nach Bustypen aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die rd. 1.300 Busse hatte die BVG in 2013 für Wartung und Instandhaltung Sach- und Personalkosten in Höhe von zusammen rd. 57 Mio. EUR.“ Frage 3: Sind Qualitätsunterschiede zwischen den Herstellern festzustellen, wenn ja welche? Gibt es außer-halb der gesetzlichen Verpflichtungen Änderungen für bestimmte Bustypen hinsichtlich der Wartungsintervalle? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Qualitätsunterschiede liegen z. B. in den Maßnahmen zur Korrosionsvermeidung, in der Verarbeitungsqualität eini-ger Materialien oder in der Dimensionierung von Bautei-len oder Komponenten. Wartungsintervalle werden immer dann angepasst, wenn Erkenntnisse aus dem Betrieb bzw. neue gesetzliche Vorgaben dieses notwendig machen.“ Frage 4: Inwiefern werden vor beziehungsweise wäh-rend einer Ausschreibung Erfahrungsberichte anderer Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeugen berücksich-tigt? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Soweit das Fahrzeug bereits am Markt verfügbar ist, werden mit nationalen und internationalen Betreibern Interviews bezüglich deren Erfahrungen und Einsatzszenarien durch-geführt. Nach Möglichkeit werden auch Besichtigungen zumindest bauartähnlicher Fahrzeuge vor Ort durchge-führt oder auch bauartähnliche Fahrzeuge für einen mehrwöchigen Zeitraum bei der BVG im Linieneinsatz getestet (Leihfahrzeuge anderer Betreiber oder Vorführ-fahrzeuge der Hersteller).“ Frage 5: Wie werden die Fahrzeugverfügbarkeit, so-wie die Kosten für Wartung und Reparatur bei einer Aus-schreibung berücksichtigt, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge anzuschaffen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Berücksichtigung dieser Parameter erfolgt über eine Be-wertungsmatrix, die in ein Punkteranking der Anbieter mündet. Neben den Anschaffungskosten werden u. a. Werkzeugkosten, Wartungskosten, umweltrelevante Wer-te sowie Verbrauchswerte berücksichtigt.“ Frage 6: Nach welchen weiteren Kriterien wird eine Ausschreibung entschieden und wie sind diese gewichtet? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wird die Bewertungsmatrix genutzt, bei der die Angebote zunächst technisch und kaufmännisch geprüft werden, so dass eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Sie enthält u. a. die Kategorien 1. Preis, 2. Betriebskosten/LCC/Umwelt, 3. Technik, 4. Fahrgastfreundlichkeit / -barrierefreiheit und 5. Lieferzeit.“ Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2014)