Bahnhöfe: Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Co Viele Berliner Bahnhöfe sind nicht dicht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/gesundbrunnen-potsdamer-platz-und-co-viele-berliner-bahnhoefe-sind-nicht-dicht/12872984.html

In viele #Stationen bei Bahn und BVG dringt #Wasser. Betroffen sind auch ganz neue Anlagen, die Gründe sind nicht immer klar. Am Sonntag #bröckelte am U-Bahnhof Blissestraße Putz von der Decke.

Steter #Tropfen höhlt den #Bahnsteig. Von Berlins unterirdischen Bahnhöfen haben zahlreiche einen Deckenschaden. Durch Risse oder beschädigte Fugen dringt Wasser ein und lässt den Putz abplatzen. Am Sonntagvormittag „regneten“ im U-Bahnhof Blissestraße an der U 7 in Wilmersdorf im Zwischengeschoss Putzbrocken von der Decke; vermutlich, weil Feuchtigkeit eingedrungen war. Die BVG will den Schaden an der Decke am Montag beseitigen. Der Bahnhof war 1971 eröffnet worden.

Doch Probleme gibt es auch bei neueren Anlagen. Im erst seit 2006 bestehenden Regionalbahnhof Potsdamer Platz, der zeitgleich mit dem Hauptbahnhof und dem Nord-Süd-Tunnel gebaut worden war, gibt es gleich mehrere undichte Stellen. Seit Jahren bekommt die Bahn die Lecks nicht in den Griff.

Das Wasser tropft in die Verteilerhalle, aber auch auf die Bahnsteige. Besonders stark rieselt es neben zwei Treppen, an denen es wenig Platz zur Bahnsteigkante gibt. Wer hier vorbei muss und nicht aufpasst, wird nass. Während es regnet – und auch danach, weil das eingedrungene Wasser nicht so schnell verschwindet.

Absperrungen werden aufgestellt

Wenn’s besonders schlimm wird, stellt die Bahn inzwischen sogar Absperrungen auf. Am Sonntag gab’s zumindest auch einige, die sich darüber sicher freuten: Zwei Tauben labten sich aus den Pfützen auf dem Bahnsteig. Auch die Fuge beim Übergang zwischen …

Straßenverkehr: Sperrungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr #gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Regionalverkehr: Ersatzverkehr und Teilung der Linie RE 1 Magdeburg – Berlin – Frankfurt (Oder) vom 18. Dezember, 22 Uhr, bis 21. Dezember, 2 Uhr Fahrplanänderungen für die Züge der Linie RE 1

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/10528306/Ersatzverkehr_Teilung_der_RE1.html?start=0&itemsPerPage=10

Wegen #Brückenbauarbeiten in Berlin #Ostkreuz werden vom 18. Dezember, 22 Uhr, bis 21. Dezember, 2 Uhr, #Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RE1 erforderlich.

Alle Züge der Linie RE 1 werden zwischen Berlin Ostbahnhof und Erkner geteilt. Ein Zugteil fährt zwischen Magdeburg/Brandenburg und Berlin Ostbahnhof. Der andere Zugteil fährt zwischen Erkner und Frankfurt (Oder). Als Ersatz zwischen Berlin Ostbahnhof und Erkner nutzen Reisende die S-Bahn mit Umsteigen in Berlin Ostkreuz.

Am 21. Dezember wird für den Zug ab Erkner um 1.09 Uhr bis Berlin Zoologischer Garten ein Ersatzverkehr mit Bussen gefahren. Auf Grund der längeren Fahrzeiten wird erst ein späterer Zugtakt der Linie RE 1 in Erkner bzw. in Berlin Ostbahnhof erreicht.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.