Ankerverbot auf Berliner Bundeswasserstraßen – Kontrollen und Verfahren auf dem Rummelsburger See, aus Senat

17.10.2025

Frage 1:

Wie viele Kontrollen hat die #Wasserschutzpolizei seit Inkrafttreten des Ankerverbots am 1. Juni 2024 auf dem #Rummelsburger See durchgeführt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Antwort zu 1:

Ausgenommen der #Fahrrinne besteht auf dem Rummelsburger See weder ein #Ankerverbot noch ein generelles #Verbot zum #Stillliegen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#GDWS) hatte im Jahr 2019 den Antrag für ein Ankerverbot der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz Berlin abgelehnt. Ein Ankerverbot ist auch in der „ Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der #Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung“ (7. BinSchStrO AbweichV), die am 1. Juni 2024 in Kraft trat, nicht formuliert worden.

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Auswirkungen des „Ankerverbots“ auf den Berliner Wasserstraßen, aus Senat

10.07.2024

Frage 1:

Welche Kenntnisse hat der Senat über die fachliche Begründung und Zielsetzung für den Erlass der Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der #Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV) durch die #Generaldirektion #Wasserstraßen und #Schifffahrt des Bundes vom 29. April 2024, die zum 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist?

Antwort zu 1:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die in Rede stehende Verordnung insbesondere mit dem Argument begründet, dass sich Probleme mit den #Stillliegern im Wege von #schifffahrtspolizeilichen Vollzugsmaßnahmen ergaben, da keine #bootszugehörigen Ansprechpartner anzutreffen oder zu ermitteln waren. Die Lösung dieses Problems soll mit dieser Verordnung erreicht werden.

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