Auswirkungen des „Ankerverbots“ auf den Berliner Wasserstraßen, aus Senat

10.07.2024

Frage 1:

Welche Kenntnisse hat der Senat über die fachliche Begründung und Zielsetzung für den Erlass der Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der #Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV) durch die #Generaldirektion #Wasserstraßen und #Schifffahrt des Bundes vom 29. April 2024, die zum 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist?

Antwort zu 1:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die in Rede stehende Verordnung insbesondere mit dem Argument begründet, dass sich Probleme mit den #Stillliegern im Wege von #schifffahrtspolizeilichen Vollzugsmaßnahmen ergaben, da keine #bootszugehörigen Ansprechpartner anzutreffen oder zu ermitteln waren. Die Lösung dieses Problems soll mit dieser Verordnung erreicht werden.

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