Neue Namensgebungen von U-Bahnhoefen in Berlin

Neue Namensgebungen von U-Bahnhoefen in Berlin

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit potenziellen Umbenennungen Berliner U-Bahnhöfe und hinterfragt Gerüchte über kommerzielle Namensänderungen durch Investorengruppen (wie eine Umbenennung der Station Johannisthaler Chaussee in „Gropius-Passagen“). Der Bausenator stellt klar, dass Namensänderungen ausschließlich im Ermessen der Eigentümerin BVG liegen und entsprechende Anträge Dritter weder der BVG noch dem Senat vorliegen. Einzige geplante Maßnahme für das Frühjahr 1998 ist die Rückbenennung der Station „Petersburger Straße“ in „Frankfurter Tor“, um einem entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses nachzukommen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2984

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2984
des Abgeordneten Jürgen Kriebel (SPD)
über neue Namensgebungen von U-Bahnhöfen
in Berlin

Ich frage den Senat:
1. Beabsichtigt die BVG bzw. der Senat von Berlin, Umbenennungen von U-Bahnhöfen vorzunehmen? Wenn ja, welche Bahnhöfe sind davon betroffen, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?
2. Treffen Berichte zu, daß auch der U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee (U 7) nach dem Willen einer Investorengruppe in „Gropius-Passagen“ bzw. der Hermannplatz in „Karstadtplatz“ umbenannt werden soll? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um auch der breiten Bevölkerung von Berlin die Möglichkeit von Namensänderungen bei U-Bahnhöfen zu eröffnen?
3. Beabsichtigt die BVG, künftig auch ganze Straßenbahn- bzw. U-Bahnzüge mit einer neuen Namensnennung – z. B. Burger-King-Express – zu firmieren?

Berlin, den 13. November 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2984
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Ja. Der U-Bahnhof Petersburger Straße wird im Frühjahr 1998 von der BVG in Frankfurter Tor zurückbenannt, um einem Beschluß des Abgeordnetenhauses von Berlin zu entsprechen.

Zu 2.:
Namensänderungen von Berliner U-Bahnhöfen erfolgen ausschließlich durch den Eigentümer – die BVG – und niemand anderen, so daß Voraussetzungen dafür, wann oder wie Dritte einen U-Bahnhofsnamen ändern können, nicht existieren. Nach Pressemitteilungen soll eine Investorengruppe den Wunsch geäußert haben, daß die BVG den Bahnhof „Johannisthaler Chaussee“ in „Gropius-Passagen“ umbenennen möge. Ein solcher Wunsch ist jedoch weder an die BVG, noch an den Senat herangetragen worden. Gleiches gilt für den Namen des Bahnhofs Hermannplatz.

Zu 3.:
Die BVG beabsichtigt nicht, ganze Straßenbahn- bzw. U-Bahnzüge mit einer Namensnennung zu versehen. Auch die U-Bahnlinien werden weiterhin ihre Ziffern behalten.

Berlin, den 11. Dezember 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt