Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot in den Jahren 1996 und 1997

Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot in den Jahren 1996 und 1997

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht die Anzahl und Begründung der erteilten Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot am Flughafen Tegel für die Jahre 1996 und das erste Halbjahr 1997. Der Senat schlüsselt die Flugbewegungen auf und verweist darauf, dass Sondergenehmigungen restriktiv erteilt werden, primär zur Abwicklung zwingender Regierungsgeschäfte sowie bei unvermeidbaren, fremdverschuldeten Verspätungen (etwa durch Wetter, Flugsicherungsstreiks oder technische Defekte). Eine konkrete nächtliche Ruhestörung am 14. Juli 1997 wird vom Bausenator als regulärer Flug des Nachtluftpostnetzes der Deutschen Bundespost deklariert, für den eine generelle Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2517

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2517
der Abgeordneten Rita Keil
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot in den Jahren 1996 und 1997

Ich frage den Senat:
1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot für „Dienstgeschäfte im Bundesinteresse“ wurden im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 (bitte getrennt auflisten) mit welcher Begründung erteilt?
2. Wie viele Starts und Landungen sind in den unter 1. genannten Zeiträumen als „Regierungsflüge“ vom Flughafen Tegel zwischen 23.00 und 24.00 Uhr und wie viele zwischen 24.00 und 6.00 Uhr erfolgt?
3. Handelt das Bundesministerium für Verteidigung noch immer nach der Vereinbarung, den Flughafen Tegel zwischen 23.00 und 6.00 Uhr grundsätzlich nicht in Einsatzplanungen einzubeziehen, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 260 vom 18. Februar 1996 (Drs 13/534) dargelegt, falls nein, durch welche Regelung wurde sie ersetzt?
4. Wie viele Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot wurden neben Post-, Rettungs- und Regierungsflügen in den unter 1. genannten Zeiträumen erteilt, welches waren die Gründe?
5. Aus welchem Grunde wurden am 14. Juli 1997 durch ein in Tegel gestartetes Flugzeug, das gegen 23.20 Uhr die Stadtmitte überflog, die Bewohner(innen) im Bereich der Einflugschneise des Flughafens in ihrer Nachtruhe gestört?
6. Wer hat wann und warum die Genehmigung für den Start erteilt?

Berlin, den 23. Juli 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2517
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
1996 wurden 21, im 1. Halbjahr 1997 6 Ausnahmegenehmigungen erteilt, weil aus unvorhergesehenen Gründen zwingende Dienstgeschäfte der Bundesregierung ohne Ausnahmegenehmigung nicht hätten erledigt werden können.

Zu 2.:
1996 wurden am Flughafen Tegel 9 Starts und 2 Landungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 3 Starts und 3 Landungen zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr von der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums durchgeführt.
Im 1. Halbjahr 1997 fanden 2 Starts und 2 Landungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 1 Start zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr statt.

Zu 3.:
Ja

Zu 4.:
1996 wurden 372 Einzelausnahmegenehmigungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 30 Ausnahmegenehmigungen zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr erteilt.
Im 1. Halbjahr 1997 wurden 169 Einzelausnahmegenehmigungen zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie 8 Einzelausnahmegenehmigungen zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr erteilt.
Ausnahmegenehmigungen werden bei unvermeidbaren Verspätungen, die der Luftfahrzeughalter nicht zu vertreten hat, erteilt.
Kriterien sind:
− flugsicherungsbedingte Verspätungen auf internationalen Luftstraßen oder Verzögerungen durch eingeschränkte Tätigkeit von Flugsicherungsdiensten (z. B. Fluglotsenstreiks),
− meteorologische Gründe,
− technische Störungen,
− aus Sicherheitsgründen eingetretene Verzögerungen (z. B. bei Bombendrohungen),
− Katastrophen oder politische Unruhen, die dringende Hilfsflüge erforderlich machten.
Ausnahmegenehmigungen sind erforderlich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Vermeidung erheblicher Störungen des betrieblichen Ablaufs des Luftverkehrs auf Berliner Flughäfen.

Zu 5. und 6.:
Bei dem Start am 14. Juli 1997 handelte es sich um das Nachtpostflugzeug, für das eine generelle Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, um den Anschluß der Region an das Nachtluftpostnetz der Deutschen Bundespost zu gewährleisten.

Berlin, den 9. September 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt