Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel II

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel II

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Oktober, November und Dezember 2000 in den Zeiträumen von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht dieser Monate, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, der Möglichkeit des Senats, die Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Tegel Betroffenen zu ermitteln, der Annahme, dass schätzungsweise 390 000 Menschen in der Umgebung des Flughafens Tegel durch nächtlichen Lärm von 55 dB(A) und mehr betroffen sind, und der Bewertung der Steigerung der Nachtflugbewegungen auf dem Flughafen Tegel gegenüber dem Vorjahr um ca. 20 Prozent (allein im Juli um 35 Prozent) sowie den Möglichkeiten für eine strikte Durchsetzung des Nachtflugverbots. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelten Nachtflugbewegungen für Oktober bis Dezember 2000 tabellarisch dar und listet die Spitzennächte dieser Monate mit den zugehörigen Daten und der Zahl der Starts bzw. Landungen auf, erklärt zu Frage 4, dass Ermittlungen zu der Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel bisher nicht vorgenommen worden seien, da das geltende Gesetz zum Schutz vor Fluglärm ein solches Kriterium nicht kenne, weitergehende Ermittlungen seien daher rechtlich nicht geboten, ob solche Ermittlungen noch vorgenommen würden, hänge von der Novellierung des Fluglärmgesetzes und vom Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ab, das davon ausgehe, dass der Flughafen Berlin-Tegel Ende 2007 geschlossen werde, teilt zu Frage 5 mit, dass nein, da der Bereich nicht ermittelt wurde, in dem 55 dB(A) und mehr an nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen auftreten, könne der Senat diese Schätzung der Zahl von betroffenen Personen nicht teilen, und führt zu Frage 6 aus, dass der Senat im Einvernehmen mit dem Bund Nachtflugbeschränkungen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr für den Flughafen Berlin-Tegel ausgesprochen habe und grundsätzlich die Möglichkeit habe, diese auch durchzusetzen, zur Frage einer restriktiveren Handhabung bei Verspätungen werde auf die Ausführungen des Senats vom 1. März 2000 zur Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 40 vom 8. Dezember 1999 verwiesen, der Senat bedauere im Übrigen die Entwicklung im vergangenen Jahr, die durch die anhaltende Verspätungssituation im gesamten europäischen Luftverkehr auf Grund der Engpässe in verschiedenen Flugsicherungssystemen entstanden sei, die Leistungsdefizite der Flugsicherung, die sich nach wie vor an den Landesgrenzen orientiere, ergäben sich aus der unterschiedlichen Effizienz der einzelnen Flugsicherungszentralen und den dadurch bedingten zahlreichen Schnittstellenproblemen, hinzu gekommen sei eine Neustrukturierung des Luftraums über Deutschland ab Frühsommer 2000, die Anlaufprobleme gebracht habe, sich aber längerfristig positiv auf die Kapazitätsentwicklung auswirken werde, inzwischen seien verschiedene europäische Aktionsprogramme und Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Flugsicherung und der europäischen Luftraumplanung angelaufen, die hoffentlich auch zu einer Verbesserung der Verspätungssituation beitragen würden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1545 (Kleine Anfrage Nr. 1545)

Kleine Anfrage Nr. 14/1545 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel (II)

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Oktober, November, Dezember 2000 in der Zeit von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr durchgeführt?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht der Monate Oktober, November, Dezember 2000 durchgeführt?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

  4. Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Tegel Betroffenen zu ermitteln?

  5. Teilt der Senat die Annahme, dass schätzungsweise 390 000 Menschen in der Umgebung des Flughafens Tegel durch nächtlichen Lärm von 55 dB(A) und mehr betroffen sind, wenn nicht, warum nicht?

  6. Wie bewertet der Senat die Steigerung der Nachtflugbewegungen auf dem Flughafen Tegel gegenüber dem Vorjahr um ca. 20 Prozent (allein im Juli um 35 Prozent), und sieht der Senat Möglichkeiten für eine strikte Durchsetzung des Nachtflugverbots, wenn ja, welche?

Berlin, den 19. Februar 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1545

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat zu den Fragen 1. bis 3. folgende Angaben übermittelt:

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Berlin-Tegel in den Monaten Oktober bis Dezember 2000:

Monat

Starts

Landungen22:00 bis 23:5900:00 bis 05:5922:00 bis 23:5900:00 bis 05:59Oktober 2000961240250November 2000106431248Dezember 200088924348

Spitzennächte der Monate Oktober-Dezember 2000

Starts
22.00 bis 5:59Landungen
22.00 bis 5:59Fr. 27.10./Sa. 28.10.10 Di. 17.10./Mi. 18.10.19Do. 16.11./Fr. 17.11.7 So. 29.10./Mo. 30.10.19Fr. 1.12./Sa. 2.12.6 So. 5.11./Mo. 6.11.17Di. 5.12./Mi. 6.12.6 Mi. 8.11./Do. 9.11.17Fr. 8.12./Sa. 9.12.6 Do. 30.11./Fr. 1.12.17Fr. 15.12./Sa. 16.12.6 Fr. 1.12./Sa. 2.12.18Mo. 18.12./Di.19.12.6

Zu 4.:

Ermittlungen zu der Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel sind bisher nicht vorgenommen worden, da das geltende Gesetz zum Schutz vor Fluglärm ein solches Kriterium nicht kennt. Weitergehende Ermittlungen sind daher rechtlich nicht geboten.

Ob solche Ermittlungen noch vorgenommen werden, hängt von der Novellierung des Fluglärmgesetzes und vom Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ab, das davon ausgeht, dass der Flughafen Berlin-Tegel Ende 2007 geschlossen wird.

Zu 5.:

Nein. Da der Bereich nicht ermittelt wurde, in dem 55 dB(A) und mehr an nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen auftreten, kann der Senat diese Schätzung der Zahl von betroffenen Personen nicht teilen.

Zu 6.:

Der Senat hat im Einvernehmen mit dem Bund Nachtflugbeschränkungen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr für den Flughafen Berlin-Tegel ausgesprochen und hat grundsätzlich die Möglichkeit diese auch durchzusetzen. Zur Frage einer restriktiveren Handhabung bei Verspätungen wird auf die Ausführungen des Senats vom 1. März 2000 zur Frage 4. Ihrer Kleinen Anfrage Nr. 40 vom 8. Dezember 1999 verwiesen.

Der Senat bedauert im übrigen die Entwicklung im vergangenen Jahr, die durch die anhaltende Verspätungssituation im gesamten europäischen Luftverkehr auf Grund der Engpässe in verschiedenen Flugsicherungssystemen entstanden ist. Die Leistungsdefizite der Flugsicherung, die sich nach wie vor an den Landesgrenzen orientiert, ergeben sich aus der unterschiedlichen Effizienz der einzelnen Flugsicherungszentralen und den dadurch bedingten zahlreichen Schnittstellenproblemen. Hinzu kam eine Neustrukturierung des Luftraums über Deutschland ab Frühsommer 2000, die Anlaufprobleme brachte, sich aber längerfristig positiv auf die Kapazitätsentwicklung auswirken wird.

Inzwischen sind verschiedene europäische Aktionsprogramme und Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Flugsicherung und der europäischen Luftraumplanung angelaufen, die hoffentlich auch zu einer Verbesserung der Verspätungssituation beitragen werden.

Berlin, den 27. März 2001

Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

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Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Schoenefeld I und II

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Schoenefeld I und II

Ereignis

Die Kleinen Anfragen Nr. 1543 und 1544 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befassen sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Schönefeld in den Monaten Mai bis September 2000 (Nr. 1543) sowie Oktober, November und Dezember 2000 (Nr. 1544) in den Zeiträumen von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht dieser Monate, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, und – für Nr. 1544 – der Möglichkeit des Senats, die Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Schönefeld Betroffenen zu ermitteln. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, legt in ihrer gemeinsamen Antwort die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelten Nachtflugbewegungen tabellarisch dar (Starts und Landungen jeweils in den Zeiträumen 22.00–23.59 Uhr und 00.00–05.59 Uhr für Mai bis Dezember 2000) und listet die Spitzennächte der Monate Mai bis Dezember 2000 mit den zugehörigen Daten und der Zahl der Starts bzw. Landungen auf, und erklärt zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 1544, dass entsprechende Berechnungen nicht vorlägen, im Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld jedoch vom Antragsteller durch ein Gutachten ein Nachtbelastungsgebiet mit Außenpegeln von 6 × 75 dB(A) für verschiedene Szenarien berechnet worden sei, das Rückschlüsse auf die Innenraumpegel – je nach Schalldämmung der Fenster – zulasse, nach dem Stand von 1997 seien dadurch 2 190 Einwohner betroffen, für die Endausbaustufe 20XX (mit einer zusätzlichen Start- und Landebahn) 12 290 Einwohner.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1543 und 14/1544 (Kleine Anfragen Nr. 1543 und 1544)

Kleine Anfrage Nr. 14/1543 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Schönefeld (I)

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Schönefeld in den Monaten Mai bis September 2000 in der Zeit von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr durchgeführt?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht der Monate Mai bis September 2000 durchgeführt?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

Berlin, den 19. Februar 2001

Kleine Anfrage Nr. 14/1544 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Schönefeld (II)

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Schönefeld in den Monaten Oktober, November, Dezember 2000 in der Zeit von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr durchgeführt?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht der Monate Oktober, November, Dezember 2000 durchgeführt?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

  4. Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Schönefeld Betroffenen zu ermitteln?

Berlin, den 19. Februar 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1543 und 1544

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat zu den Fragen 1. bis 3. folgende Angaben übermittelt:

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld in den Monaten Mai bis Dezember 2000:

Monat

Starts

Landungen22:00–23:5900:00–05:5922:00–23:5900:00–05:59Mai99226127273Juni91233110265Juli111263130288August102286130330September95256114296Oktober106231124250November888557161Dezember736644117

Spitzennächte der Monate Mai bis Dezember 2000:

StartsLandungenMi. 3.5./Do. 4.5. . . . . 15So. 14.5./Mo. 15.5. . . . 21Fr. 9.6./Sa. 10.6. . . . . 18So. 25.6./Mo. 26.6. . . . 19Fr. 21.7./Sa. 22.7. . . . . 23Do. 20.7./Fr. 21.7. . . . . 22Fr. 18.8./Sa. 19.8. . . . . 26Fr. 18.8./Sa. 19.8. . . . . . 24So. 3.9./Mo. 4.9. . . . . 24So. 3.9./Mo. 4.9. . . . . . 24Fr. 27.10./Sa. 28.10. . . . 18So. 22.10./Mo. 23.10. . . 17Do. 2.11./Fr. 3.11. . . . 12Sa. 4.11./So. 5.11. . . . 14Fr. 1.12./Sa. 2.12. . . . . 7Do. 7.12./Fr. 8.12. . . . 10Mi. 13.12./Do. 14.12. . . . 7Fr. 22.12./Sa. 23.12. . . . 7

Zu 4. der Kleinen Anfrage Nr. 1544:

Entsprechende Berechnungen liegen nicht vor.

Im Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ist vom Antragsteller jedoch durch ein Gutachten ein Nachtbelastungsgebiet mit Außenpegeln von 6 × 75 dB(A) für verschiedene Szenarien berechnet worden, das Rückschlüsse auf die Innenraumpegel – je nach Schalldämmung der Fenster – zulässt. Nach dem Stand von 1997 sind dadurch 2 190 Einwohner betroffen, für die Endausbaustufe 20 XX (mit einer zusätzlichen Start- und Landebahn) 12 290 Einwohner.

Berlin, den 21. März 2001

Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Fluglaerm durch startende und landende Maschinen vom und zum Flughafen Tegel

Fluglaerm durch startende und landende Maschinen vom und zum Flughafen Tegel

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Almut Mommert (CDU) befasst sich mit der Höhe des äquivalenten Dauerschallpegels für Fluglärm im Bereich der am weitesten nach Osten liegenden Gebäude der Wasserstadt Oberhavel, dem höchsten Schallpegel beim Startüberflug am östlichen Rand des Wohngebietes und beim Landeanflug von Westen am Westrand des Falkenhagener Feldes, der Zahl der Startüberflüge an einem Wochentag bei Westwind und der Frage, ob der Fluglärm der vom Flughafen Tegel aus startenden Maschinen seit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Flughafens für den zivilen Luftverkehr (1. September 1975) deutlich niedriger geworden ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Mitteilung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF), wonach zur Beschreibung der aktuellen Fluglärmsituation an den in der Anfrage genannten Punkten näherungsweise Messwerte der Stationen 41 (Recklinghauser Straße, Falkenhagener Feld) und 44 (Lüdenscheider Straße, ca. 250 m östlich der nordöstlichen Ecke des Wohngebietes Wasserstadt, Daum- Ecke Pulvermühlenstraße) der Fluglärmmessanlage verwendet werden könnten, wobei Daten aus dem Jahr 2000 und zum Vergleich Daten aus 1993 betrachtet würden, und legt tabellarisch die für beide Jahre gemessenen äquivalenten Dauerschallpegel sowie die Häufigkeit der Einzelpegel (Maximalschallpegel) für die Pegelklassen zwischen 65 und 95 dB(A) dar: MSt 1 (1993) Leq 56,9 dB(A) und MSt 1 (2000) Leq 54,0 dB(A) (die alte MSt 1 befand sich ca. 500 m westlich und ca. 700 m nördlich der jetzigen Station 41, bei gleichzeitiger Messung an der Station 1 würde man um ca. 1 bis 2 dB geringere Pegel messen als an Station 41), MSt 4 (1993) Leq 60,5 dB(A) und MSt 44 (2000) Leq 57,2 dB(A), und führt aus, dass die Anzahl der Flugbewegungen 1993 bei 93 213 und 2000 bei 134 322 gelegen habe, dass trotz einer Steigerung des Verkehrs (nach Zahl der Flugbewegungen) um ca. 41 % in den letzten 8 Jahren die Lärmbelastung abgenommen habe, beim äquivalenten Dauerschallpegel betrage der Rückgang ca. 3 dB, die Zahl der Einzelpegel über 85 dB(A) sei im Bereich der Wasserstadt auf ca. 16 % zurückgegangen, im Falkenhagener Feld auf ca. 21 %, und Ursache für den Rückgang der Lärmbelastung sei in erster Linie der veränderte Flottenmix, während 1990 noch ca. 67 % der TXL anfliegenden Flugzeuge ein Lärmzertifikat nach Kap. 2 hatten, sei dieser Anteil aktuell auf unter 1 % gesunken; der Senat schließe sich diesen Schlussfolgerungen an und weise darauf hin, dass es sich bei dem geringen Anteil von Kap. 2-Flugzeugen, die zurzeit noch Berlin-Tegel anfliegen, ausschließlich um Staatsluftfahrzeuge handele, die nach den ICAO-Regelungen keiner Ausnahmegenehmigung bedürften.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1435 (Kleine Anfrage Nr. 1435)

Kleine Anfrage Nr. 14/1435 der Abgeordneten Almut Mommert (CDU) über: Fluglärm durch startende und landende Maschinen vom/zum Flughafen Tegel

Ich frage den Senat:

  1. Wie hoch ist zurzeit der äquivalente Dauerschallpegel für Fluglärm im Bereich der am weitesten nach Osten liegenden Gebäude der Wasserstadt Oberhavel?

  2. Wie hoch ist der höchste Schallpegel a) beim Startüberflug am östlichen Rand des Wohngebietes, b) beim Landeanflug von Westen am Westrand des Falkenhagener Feldes?

  3. Wie viele Startüberflüge gibt es zurzeit an einem Wochentag bei Westwind?

  4. Ist der Fluglärm der vom Flughafen Tegel aus startenden Maschinen seit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Flughafens für den zivilen Luftverkehr (1. September 1975) deutlich niedriger geworden?

Berlin, den 17. Januar 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1435

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 4.:

Die Lärmbelastung in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wird durch die Fluglärmmessanlagen dokumentiert, die die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) betreibt. Die BBF hat zu den übermittelten Fragen folgendes mitgeteilt:

„Zur Beschreibung der aktuellen Fluglärmsituation an den in der Anfrage genannten Punkten können näherungsweise Messwerte der Stationen 41 und 44 der Fluglärmmessanlage verwendet werden:

MSt. 41 Recklinghauser Straße Falkenhagener Feld

MSt. 44 Lüdenscheider Straße

ca. 250 m östlich der nordöstlichen Ecke des Wohngebietes Wasserstadt (Daum- Ecke Pulvermühlenstraße). Messwerte entsprechen angenähert dem Punkt maximaler Belastung in der Wasserstadt.

Es werden die Daten aus dem Jahr 2000 betrachtet und zum Vergleich Daten aus 1993.

Im letzteren Fall befanden sich die Messstationen zum Teil an anderen Orten.

Unmittelbar vergleichbar mit den Daten der jetzigen Station 44 sind die Werte der am gleichen Ort gewesenen alten Station 4.

Die alte MSt. 1 befand sich ca. 500 m westlich und ca. 700 m nördlich der jetzigen Station 41. Ein direkter Vergleich dieser beiden Messreihen ist daher nur bedingt möglich. Aus der Lage beider Messpunkte lässt sich jedoch ableiten, dass man bei gleichzeitiger Messung an der Station 1 um ca. 1 bis 2 dB geringere Pegel messen würde als an Station 41.

In der Tabelle sind die für beide Jahre gemessenen äquivalenten Dauerschallpegel sowie die Häufigkeit der Einzelpegel (Maximalschallpegel) für die Pegelklassen zwischen 65 und 95 dB (A) zusammengestellt.

Anzahl Messwerte/Jahr im Pegelbereich (dB [A])MSt (Jahr)Leq dB (A)65 bis 7070 bis 7575 bis 8080 bis 8585 bis 9090 bis 951 (1993)56,911 70018 6003 2907501541241 (2000)54,016 60022 0006 30043025104 (1993)60,52 3003 90011 9002 6406004344 (2000)57,210 60020 80015 8001 0909211

Zum Vergleich: Die Anzahl der Flugbewegungen lag 1993 bei 93 213 und 2000 bei 134 322.

Folgende Aussagen lassen sich ableiten:

● Trotz einer Steigerung des Verkehrs (nach Zahl der Flugbewegungen) um ca. 41 % hat in den letzten 8 Jahren die Lärmbelastung abgenommen. Beim äquivalenten Dauerschallpegel beträgt der Rückgang ca. 3 dB.

● Die Zahl der Einzelpegel über 85 dB (A) ist im Bereich der Wasserstadt auf ca. 16 % zurückgegangen, im Falkenhagener Feld auf ca. 21 %.

● Ursache für den Rückgang der Lärmbelastung ist in erster Linie der veränderte Flottenmix. Während 1990 noch ca. 67 % der TXL anfliegenden Flugzeuge ein Lärmzertifikat nach Kap. 2 hatten, ist dieser Anteil aktuell auf unter 1 % gesunken.“

Der Senat schließt sich diesen Schlussfolgerungen an und weist darauf hin, dass es sich bei dem geringen Anteil von Kap. 2-Flugzeugen, die zurzeit noch Berlin-Tegel anfliegen, ausschließlich um Staatsluftfahrzeuge handelt, die nach den ICAO-Regelungen keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Berlin, den 7. März 2001

Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis September 2000

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis September 2000

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai bis September 2000 in den Zeiträumen von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht dieser Monate, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, der Zahl der Menschen in den Einflugschneisen von Tegel, die von nächtlichen Spitzenpegeln in den Innenräumen von 55 dB(A) und mehr betroffen sind, und der Frage, warum der Senat, da er die Beibehaltung des Nachtflugverkehrs für unverzichtbar halte, für den Flughafen Tegel kein gesondertes Nachtlärmschutzgebiet mit der Konsequenz ausweise, dass die Betreibergesellschaft Lärmschutzfenster mit Belüftung in die Schlafräume der betroffenen Menschen einbauen müsste. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelten Nachtflugbewegungen tabellarisch dar (Starts und Landungen jeweils in den Zeiträumen 22.00–23.59 Uhr und 00.00–05.59 Uhr für Mai bis September 2000), führt die jeweiligen Spitzennächte mit den zugehörigen Daten und der Zahl der Starts bzw. Landungen auf, erklärt, dass zu Frage 4 weder der BFG noch dem Senat Messungen oder Berechnungen vorlägen, und führt zu Frage 5 aus, dass nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) keine gesonderte Nachtschutzzone auszuweisen sei, Nachtflüge würden bei der Ermittlung des Lärmschutzbereichs mit dem Faktor 5 gewichtet und in die Berechnung des Lärmschutzbereichs mit einbezogen, der daraufhin ermittelte Lärmschutzbereich des Flughafens Berlin-Tegel sei insgesamt mit schalldämmenden Fenstern ausgerüstet worden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1264 (Kleine Anfrage Nr. 1264)

Kleine Anfrage Nr. 14/1264 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September 2000 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 23.59 Uhr und von 0.00 Uhr bis 5.59 Uhr durchgeführt?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden jeweils in der Spitzennacht der Monate Mai, Juni, Juli, August, September 2000 durchgeführt?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

  4. Wie viele Menschen sind in den Einflugschneisen von Tegel von nächtlichen Spitzenpegeln (bei gekippten Fenstern) in den Innenräumen von 55 dB(A) und mehr betroffen?

  5. Warum weist der Senat, da er die Beibehaltung des Nachtflugverkehrs für unverzichtbar hält, für den Flughafen Tegel kein gesondertes Nachtlärmschutzgebiet mit der Konsequenz aus, dass die Betreibergesellschaft Lärmschutzfenster mit Belüftung in die Schlafräume der betroffenen Menschen einbauen müsste?

Berlin, den 22. November 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1264

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat zu den Fragen 1 bis 3 folgende Angaben übermittelt:

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Berlin-Tegel in den Monaten Mai bis September 2000

Monat

Starts

Landungen22:00–23:5900:00–05:5922:00–23:5900:00–05:59Mai 2000981341150Juni 20001071436447Juli 20001421642049August 2000128435650September 2000117643051
StartDatum22:00-5:59Di./Mi. 02./03. Mai 200010Fr./Sa. 30.06./01. Juli 20007Di./Mi. 25./26. Juli 200010Di./Mi. 15./16. August 20007Fr./Sa. 22./23. September 20008
LandungenDatum22:00-5:59Fr./Sa. 12./13. Mai 200025Mi./Do. 21./22. Juni 200019Fr./Sa. 07./08. Juli 200023So./Mo. 06./07. August 200018So./Mo. 03./04. September 200021

Zu 4.:

Dazu liegen weder der BFG noch dem Senat Messungen oder Berechnungen vor.

Zu 5.:

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) ist keine gesonderte Nachtschutzzone auszuweisen. Nachtflüge werden bei der Ermittlung des Lärmschutzbereichs mit dem Faktor 5 gewichtet und in die Berechnung des Lärmschutzbereichs mit einbezogen. Der daraufhin ermittelte Lärmschutzbereich des Flughafens Berlin-Tegel ist insgesamt mit schalldämmenden Fenstern ausgerüstet worden.

Berlin, den 18. Dezember 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Zusaetzliche Laermbelastung durch veraenderte Nutzung von Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel

Zusaetzliche Laermbelastung durch veraenderte Nutzung von Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Kausch (CDU) befasst sich mit der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass es seit geraumer Zeit zu einer veränderten Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel gekommen ist, den Gründen für diese veränderte Nutzung, der Dauer dieses Zustands, der Übereinstimmung der veränderten Praxis bei der Start- und Landebahnnutzung mit den geltenden Rechtsvorschriften und erfüllten Genehmigungen, der Information der betroffenen Anwohner, insbesondere im Bereich südlich des Kurt-Schumacher-Platzes (sog. „Englisches Viertel“), durch den Senat oder die Betreibergesellschaft des Flughafens Tegel über die erhebliche zusätzliche Lärmbelastung und der Prüfung des Senats, ob, wie in der Vergangenheit geschehen, Maßnahmen zur Minderung der erheblichen Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner getroffen werden können oder ob solche Maßnahmen bereits getroffen wurden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass ja, dass die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die für die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen Berlin-Tegel und die Belegung der Start- und Landebahnen zuständig sei, mitgeteilt habe, dass sich eine veränderte Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Berlin-Tegel zur Zeit aus den Bauarbeiten zur Erneuerung des Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Ostseite der nördlichen Start- und Landebahn ergebe, bei Betriebsrichtung Ost-West werde deshalb von den Luftfahrzeugführern bei Landungen überwiegend das parallele ILS zur südlichen Start- und Landebahn genutzt, Starts würden vermehrt von der nördlichen Start- und Landebahn durchgeführt, bei Betriebsrichtung West-Ost dürfte es nur in wenigen Fällen zu einer geänderten Nutzung gekommen sein, dass der Zustand nach Angabe der DFS voraussichtlich bis zum 27. Dezember 2000 andauern werde, dem Tag der Inbetriebnahme des erneuerten ILS an der nördlichen Start- und Landebahn, dass ja, beide Start- und Landebahnen seien uneingeschränkt zum Verkehr zugelassen, und dass da es sich nur um eine vorübergehende Änderung in der Art der Nutzung der Start- und Landebahnen handle und ansonsten auch beide Start- und Landebahnen für den Verkehr zur Verfügung stünden und je nach Verkehrslage auch genutzt werden würden, sei von einer Veröffentlichung abgesehen worden, und dass Maßnahmen beim Flugbetrieb zur Minderung der Lärmbelastung nicht möglich seien, bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel würden in dem nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I, S. 282) festgelegten Lärmschutzbereich durchgeführt, dabei werde von einer langfristigen Prognose des Flugverkehrs und einer Benutzung beider Start- und Landebahnen ausgegangen, kurzfristige und vorübergehende Veränderungen bei der Benutzung der Start- und Landebahnen könnten nicht Maßstab für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sein.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1249 (Kleine Anfrage Nr. 1249)

Kleine Anfrage Nr. 14/1249 des Abgeordneten Heiner Kausch (CDU) über: Zusätzliche Lärmbelastung durch veränderte Nutzung von Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass es seit geraumer Zeit zu einer veränderten Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel gekommen ist?

  2. Welche Gründe gibt es für diese veränderte Nutzung?

  3. Wie lange wird dieser Zustand anhalten?

  4. Wird die veränderte Praxis bei der Start- und Landebenenutzung in Übereinstimmung aller geltenden Rechtsvorschriften und erfüllten Genehmigungen praktiziert?

  5. Wurden die betroffenen Anwohner, insbesondere im Bereich südlich des Kurt-Schumacher-Platzes (sog. „Englisches Viertel“), durch den Senat oder die Betreibergesellschaft des Flughafens Tegel über die erhebliche zusätzliche Lärmbelastung informiert?

  6. Prüft der Senat, ob, wie in der Vergangenheit geschehen, Maßnahmen zur Minderung der erheblichen Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner getroffen werden können, oder wurden solche Maßnahmen bereits getroffen?

Berlin, den 20. November 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1249

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja.

Zu 2.:

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die für die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen Berlin-Tegel und die Belegung der Start- und Landebahnen zuständig ist, hat dazu mitgeteilt, dass sich eine veränderte Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Berlin-Tegel zur Zeit aus den Bauarbeiten zur Erneuerung des Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Ostseite der nördlichen Start- und Landebahn ergibt.

Bei Betriebsrichtung Ost-West wird deshalb von den Luftfahrzeugführern bei Landungen überwiegend das parallele ILS zur südlichen Start- und Landebahn genutzt. Starts werden vermehrt von der nördlichen Start- und Landebahn durchgeführt.

Bei Betriebsrichtung West-Ost dürfte es nur in wenigen Fällen zu einer geänderten Nutzung gekommen sein.

Zu 3.:

Der Zustand wird nach Angabe der DFS voraussichtlich bis zum 27. Dezember 2000 andauern, dem Tag der Inbetriebnahme des erneuerten ILS an der nördlichen Start- und Landebahn.

Zu 4.:

Ja. Beide Start- und Landebahnen sind uneingeschränkt zum Verkehr zugelassen.

Zu 5.:

Da es sich nur um eine vorübergehende Änderung in der Art der Nutzung der Start- und Landebahnen handelt und ansonsten auch beide Start- und Landebahnen für den Verkehr zur Verfügung stehen und je nach Verkehrslage auch genutzt werden, wurde von einer Veröffentlichung abgesehen.

Zu 6.:

Maßnahmen beim Flugbetrieb zur Minderung der Lärmbelastung sind nicht möglich. Bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wurden in dem nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I, S. 282) festgelegten Lärmschutzbereich durchgeführt. Dabei wurde von einer langfristigen Prognose des Flugverkehrs und einer Benutzung beider Start- und Landebahnen ausgegangen. Kurzfristige und vorübergehende Veränderungen bei der Benutzung der Start- und Landebahnen können nicht Maßstab für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sein.

Berlin, den 14. Dezember 2000

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Viel Laerm um Fluglaerm

Viel Laerm um Fluglaerm

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Lärmgutachten, die in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Großflughafen BBI durch wen an wen in Auftrag gegeben wurden, den Gutachten, die in das Planfeststellungsverfahren einbezogen wurden, den Erfassungs- und Beurteilungsverfahren, die Grundlage für die in das Planfeststellungsverfahren eingegangenen Fluglärmuntersuchungen sind, der Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Lärmforschung sowie der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit in diesen Gutachten und Untersuchungen, den Auswirkungen von Lärm, insbesondere Fluglärm und Nachtfluglärm, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als besonders problematisch ansehen, den Maßnahmen, die die genannten Senatsverwaltungen als unbedingt erforderliche Mindestmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem geplanten Großflughafen ansehen, den Folgen, die die genannten Senatsverwaltungen bei Nichtberücksichtigung der unter 6 genannten Mindestmaßnahmen sehen, und der Berücksichtigung der Vorgaben aus der in Kürze zu erwartenden Novelle des Fluglärmgesetzes bei den bisherigen Untersuchungen und bei noch in Auftrag zu gebenden Untersuchungen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Frank Bielka, führt in ihrer Antwort tabellarisch die von der Vorhabensträgerin bzw. Antragstellerin in Auftrag gegebenen Gutachten auf (Grundlagen für die Lärmgutachten: BeSB/AVIO-Plan; Fluglärmgutachten nach AzB: Hamann Consult; Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Gesamtlärmbelastung: Hamann Consult; Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Isolinien äquivalenter Dauerschallpegel und Immissionsanalyse an ausgewählten Punkten: Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt; Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Ausweisung von Lärmgefährdungs- und Nachtbelastungsgebieten: Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt; Einfluss bodengebundener Operationen von Flugzeugen auf die Gesamtlärmbelastung: Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt; Gutachten über Lärmauswirkungen durch Bodenverkehr: Hamann Consult; Lärmphysik, technische Flughafenanlagen Gutachten über das Ausmaß der Geräusche technischer Anlagen auf dem Flughafen: Hamann Consult; Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen des Fluglärms auf die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens Schönefeld: Prof. Dr. Dr. Jansen; Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen der flughafenbedingten Geräusche auf die Bevölkerung: Prof. Dr. Dr. Jansen; Gutachten über die Lärmauswirkungen durch Baulärm: Hamann Consult), erklärt, dass alle unter 1. genannten Gutachten in den Planfeststellungsantrag einbezogen worden seien und im Rahmen der öffentlichen Auslegung an den bekannt gegebenen Orten eingesehen werden konnten, dass Grundlagen der Fluglärmuntersuchungen unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer sowie Luftverkehrsbelange u. a. seien: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), zuletzt geändert am 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106), Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (AzB) vom 30. März 1971, GMBI 26, Ausgabe A, S. 162–227 (1975 – Der Bundesminister des Innern), Ergänzung der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen – AzB – vom 27. Februar 1975, Bonn, 20. Februar 1984 (Der Bundesminister des Innern), sowie modifizierte „AzB 95″ (noch nicht per Gesetz verbindlich), Zahl der Flugbewegungen (Istzustand, Prognose), Verteilung der An- und Abflugrichtungen je nach Windrichtung und Äquivalenzparameter bei der Ermittlung der Lästigkeit des Fluglärms, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf den Menschen in den 80er und 90er Jahren in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten epidemiologisch untersucht worden seien, neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung in der Studie des Umweltbundesamtes „Fluglärmwirkung“ vom Juni 2000 dargestellt seien, einen einheitlichen Standpunkt zu Auswirkungen des Fluglärms gebe es bei der Lärmwirkungsforschung jedoch nicht, dass der Senat zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Anwohner, insbesondere durch nächtlichen Fluglärm und im Zusammenhang mit Kommunikations- und Leistungsstörungen bei Schulkindern, bereits im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 13/4457 vom 15. Dezember 1998 und Nr. 13/1996 vom 7. April 1997 Stellung bezogen habe, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die vom geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg bei bestimmten Geräuschpegeln ausgehende Lärmbelastung durch Lärmminderung außen zu innen weitgehend vermieden werden könnten, für die gesundheitliche Bewertung des Lärms seien Innengeräuschpegel entscheidend, da sich der Mensch überwiegend im Innenbereich aufhalte, würden Innenraumpegel durch die lärmbedingten Auswirkungen des Großflughafens überschritten, seien passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Schalldämmung von Außenteilen und/oder ein dem entsprechendes Schalldämmmaß der Fenster, notwendig, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für die betroffenen Räume seien vorzusehen, um die hygienisch gebotenen Luftwechselraten zu gewährleisten, dass die Folgen der Nichtberücksichtigung der unter 6. genannten Mindestmaßnahmen in der Antwort zur Frage 5 dargelegt seien, und dass in den bisherigen Untersuchungen die Vorschläge zur Novellierung des Fluglärmgesetzes nicht berücksichtigt worden seien, inwieweit noch Untersuchungen unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Novellierung vorzunehmen seien, liege – wenn die Novellierung eine solche Möglichkeit vorsehen sollte – in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1104 (Kleine Anfrage Nr. 1104)

Kleine Anfrage Nr. 14/1104 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Viel Lärm um Fluglärm?

Ich frage den Senat:

  1. Welche Lärmgutachten wurden in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Großflughafen BBI durch wen an wen in Auftrag gegeben?

  2. Welche Gutachten wurden in das Planfeststellungsverfahren einbezogen?

  3. Welche Erfassungs- und Beurteilungsverfahren sind Grundlage für die in das Planfeststellungsverfahren eingegangenen Fluglärmuntersuchungen?

  4. Inwieweit sind in diesen Gutachten und Untersuchungen die neuesten Erkenntnisse der Lärmforschung sowie der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit berücksichtigt worden?

  5. Welche Auswirkungen von Lärm, insbesondere Fluglärm und Nachtfluglärm, sehen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als besonders problematisch an?

  6. Welche Maßnahmen sehen die genannten Senatsverwaltungen als unbedingt erforderliche Mindestmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem geplanten Großflughafen an?

  7. Welche Folgen sehen die genannten Senatsverwaltungen bei Nichtberücksichtigung der unter 6 genannten Mindestmaßnahmen?

  8. Inwieweit wurden bei den bisherigen Untersuchungen und werden bei noch in Auftrag zu gebenden Untersuchungen die Vorgaben aus der in Kürze zu erwartenden Novelle des Fluglärmgesetzes berücksichtigt?

Berlin, den 18. September 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1104

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

In Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurden von der Vorhabensträgerin bzw. Antragstellerin folgende Gutachten zum Thema Lärm in Auftrag gegeben:

Bezeichnung des Gutachtens Auftragnehmer

Grundlagen für die Lärmgutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BeSB/AVIO-Plan Fluglärmgutachten nach AzB (Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamann Consult

Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Gesamtlärmbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamann Consult

Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Isolinien äquivalenter Dauerschallpegel und Immissionsanalyse an ausgewählten Punkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt

Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Ausweisung von Lärmgefährdungs- und Nachtbelastungsgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt

Einfluss bodengebundener Operationen von Flugzeugen auf die Gesamtlärmbelastung . . . Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt

Gutachten über Lärmauswirkungen durch Bodenverkehr . . . Hamann Consult

Lärmphysik, technische Flughafenanlagen Gutachten über das Ausmaß der Geräusche technischer Anlagen auf dem Flughafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamann Consult

Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen des Fluglärms auf die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens Schönefeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prof. Dr. Dr. Jansen

Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen der flughafenbedingten Geräusche auf die Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prof. Dr. Dr. Jansen

Gutachten über die Lärmauswirkungen durch Baulärm . . . . . . Hamann Consult

Zu 2.:

Alle unter 1. genannten Gutachten wurden in den Planfeststellungsantrag einbezogen und konnten im Rahmen der öffentlichen Auslegung an den bekannt gegebenen Orten eingesehen werden.

Zu 3.:

Grundlagen der Fluglärmuntersuchungen unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer sowie Luftverkehrsbelange sind u. a.:

— Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), zuletzt geändert am 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106)

— Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (AzB) vom 30. März 1971. GMBI 26, Ausgabe A, S. 162 – 227 (1975 – Der Bundesminister des Innern)

— Ergänzung der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen – AzB – vom 27. Februar 1975. Bonn, 20. Februar 1984 (Der Bundesminister des Innern), sowie modifizierte „AzB 95“ (noch nicht per Gesetz verbindlich)

— Zahl der Flugbewegungen (Istzustand, Prognose)

— Verteilung der An- und Abflugrichtungen je nach Windrichtung

— Äquivalenzparameter bei der Ermittlung der Lästigkeit des Fluglärms

Zu 4.:

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf den Menschen wurden in den 80er und 90er Jahren in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten epidemiologisch untersucht. Neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sind in der Studie des Umweltbundesamtes „Fluglärmwirkung“ vom Juni 2000 dargestellt. Einen einheitlichen Standpunkt zu Auswirkungen des Fluglärms gibt es bei der Lärmwirkungsforschung jedoch nicht.

Zu 5.:

Der Senat hat zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Anwohner, insbesondere durch nächtlichen Fluglärm und im Zusammenhang mit Kommunikations- und Leistungsstörungen bei Schulkindern, bereits im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 13/4457 vom 15. Dezember 1998 und Nr. 13/1996 vom 7. April 1997 Stellung bezogen.

Zu 6.:

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die vom geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg bei bestimmten Geräuschpegeln ausgehende Lärmbelastung können durch Lärmminderung außen zu innen weitgehend vermieden werden. Für die gesundheitliche Bewertung des Lärms sind Innengeräuschpegel entscheidend, da sich der Mensch überwiegend im Innenbereich aufhält.

Werden Innenraumpegel durch die lärmbedingten Auswirkungen des Großflughafens überschritten, sind passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Schalldämmung von Außenteilen und/oder ein dem entsprechendes Schalldämmmaß der Fenster, notwendig. Schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für die betroffenen Räume sind vorzusehen, um die hygienisch gebotenen Luftwechselraten zu gewährleisten.

Zu 7.:

Die Folgen der Nichtberücksichtigung der unter 6. genannten Mindestmaßnahmen sind in der Antwort zur Frage 5 dargelegt.

Zu 8.:

In den bisherigen Untersuchungen sind die Vorschläge zur Novellierung des Fluglärmgesetzes nicht berücksichtigt.

Inwieweit noch Untersuchungen unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Novellierung vorzunehmen sind, liegt – wenn die Novellierung eine solche Möglichkeit vorsehen sollte – in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde.

Berlin, den 14. November 2000

In Vertretung Frank Bielka Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt