Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Mai bis September 2000
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai bis September 2000 in den Zeiträumen von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht dieser Monate, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, der Zahl der Menschen in den Einflugschneisen von Tegel, die von nächtlichen Spitzenpegeln in den Innenräumen von 55 dB(A) und mehr betroffen sind, und der Frage, warum der Senat, da er die Beibehaltung des Nachtflugverkehrs für unverzichtbar halte, für den Flughafen Tegel kein gesondertes Nachtlärmschutzgebiet mit der Konsequenz ausweise, dass die Betreibergesellschaft Lärmschutzfenster mit Belüftung in die Schlafräume der betroffenen Menschen einbauen müsste. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelten Nachtflugbewegungen tabellarisch dar (Starts und Landungen jeweils in den Zeiträumen 22.00–23.59 Uhr und 00.00–05.59 Uhr für Mai bis September 2000), führt die jeweiligen Spitzennächte mit den zugehörigen Daten und der Zahl der Starts bzw. Landungen auf, erklärt, dass zu Frage 4 weder der BFG noch dem Senat Messungen oder Berechnungen vorlägen, und führt zu Frage 5 aus, dass nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) keine gesonderte Nachtschutzzone auszuweisen sei, Nachtflüge würden bei der Ermittlung des Lärmschutzbereichs mit dem Faktor 5 gewichtet und in die Berechnung des Lärmschutzbereichs mit einbezogen, der daraufhin ermittelte Lärmschutzbereich des Flughafens Berlin-Tegel sei insgesamt mit schalldämmenden Fenstern ausgerüstet worden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1264 (Kleine Anfrage Nr. 1264)
Kleine Anfrage Nr. 14/1264 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel
Ich frage den Senat:
- Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September 2000 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 23.59 Uhr und von 0.00 Uhr bis 5.59 Uhr durchgeführt?
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Wie viele Starts und Landungen wurden jeweils in der Spitzennacht der Monate Mai, Juni, Juli, August, September 2000 durchgeführt?
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An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?
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Wie viele Menschen sind in den Einflugschneisen von Tegel von nächtlichen Spitzenpegeln (bei gekippten Fenstern) in den Innenräumen von 55 dB(A) und mehr betroffen?
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Warum weist der Senat, da er die Beibehaltung des Nachtflugverkehrs für unverzichtbar hält, für den Flughafen Tegel kein gesondertes Nachtlärmschutzgebiet mit der Konsequenz aus, dass die Betreibergesellschaft Lärmschutzfenster mit Belüftung in die Schlafräume der betroffenen Menschen einbauen müsste?
Berlin, den 22. November 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1264
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat zu den Fragen 1 bis 3 folgende Angaben übermittelt:
Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Berlin-Tegel in den Monaten Mai bis September 2000
| Monat | Starts | Landungen22:00–23:5900:00–05:5922:00–23:5900:00–05:59Mai 2000981341150Juni 20001071436447Juli 20001421642049August 2000128435650September 2000117643051 |
| StartDatum22:00-5:59Di./Mi. 02./03. Mai 200010Fr./Sa. 30.06./01. Juli 20007Di./Mi. 25./26. Juli 200010Di./Mi. 15./16. August 20007Fr./Sa. 22./23. September 20008 |
Zu 4.:
Dazu liegen weder der BFG noch dem Senat Messungen oder Berechnungen vor.
Zu 5.:
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) ist keine gesonderte Nachtschutzzone auszuweisen. Nachtflüge werden bei der Ermittlung des Lärmschutzbereichs mit dem Faktor 5 gewichtet und in die Berechnung des Lärmschutzbereichs mit einbezogen. Der daraufhin ermittelte Lärmschutzbereich des Flughafens Berlin-Tegel ist insgesamt mit schalldämmenden Fenstern ausgerüstet worden.
Berlin, den 18. Dezember 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt