Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel II
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Oktober, November und Dezember 2000 in den Zeiträumen von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr, den Starts und Landungen in der jeweiligen Spitzennacht dieser Monate, den Wochentagen, an denen diese Spitzenbelastungen auftraten, der Möglichkeit des Senats, die Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Tegel Betroffenen zu ermitteln, der Annahme, dass schätzungsweise 390 000 Menschen in der Umgebung des Flughafens Tegel durch nächtlichen Lärm von 55 dB(A) und mehr betroffen sind, und der Bewertung der Steigerung der Nachtflugbewegungen auf dem Flughafen Tegel gegenüber dem Vorjahr um ca. 20 Prozent (allein im Juli um 35 Prozent) sowie den Möglichkeiten für eine strikte Durchsetzung des Nachtflugverbots. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, legt in ihrer Antwort die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelten Nachtflugbewegungen für Oktober bis Dezember 2000 tabellarisch dar und listet die Spitzennächte dieser Monate mit den zugehörigen Daten und der Zahl der Starts bzw. Landungen auf, erklärt zu Frage 4, dass Ermittlungen zu der Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel bisher nicht vorgenommen worden seien, da das geltende Gesetz zum Schutz vor Fluglärm ein solches Kriterium nicht kenne, weitergehende Ermittlungen seien daher rechtlich nicht geboten, ob solche Ermittlungen noch vorgenommen würden, hänge von der Novellierung des Fluglärmgesetzes und vom Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ab, das davon ausgehe, dass der Flughafen Berlin-Tegel Ende 2007 geschlossen werde, teilt zu Frage 5 mit, dass nein, da der Bereich nicht ermittelt wurde, in dem 55 dB(A) und mehr an nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen auftreten, könne der Senat diese Schätzung der Zahl von betroffenen Personen nicht teilen, und führt zu Frage 6 aus, dass der Senat im Einvernehmen mit dem Bund Nachtflugbeschränkungen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr für den Flughafen Berlin-Tegel ausgesprochen habe und grundsätzlich die Möglichkeit habe, diese auch durchzusetzen, zur Frage einer restriktiveren Handhabung bei Verspätungen werde auf die Ausführungen des Senats vom 1. März 2000 zur Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 40 vom 8. Dezember 1999 verwiesen, der Senat bedauere im Übrigen die Entwicklung im vergangenen Jahr, die durch die anhaltende Verspätungssituation im gesamten europäischen Luftverkehr auf Grund der Engpässe in verschiedenen Flugsicherungssystemen entstanden sei, die Leistungsdefizite der Flugsicherung, die sich nach wie vor an den Landesgrenzen orientiere, ergäben sich aus der unterschiedlichen Effizienz der einzelnen Flugsicherungszentralen und den dadurch bedingten zahlreichen Schnittstellenproblemen, hinzu gekommen sei eine Neustrukturierung des Luftraums über Deutschland ab Frühsommer 2000, die Anlaufprobleme gebracht habe, sich aber längerfristig positiv auf die Kapazitätsentwicklung auswirken werde, inzwischen seien verschiedene europäische Aktionsprogramme und Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Flugsicherung und der europäischen Luftraumplanung angelaufen, die hoffentlich auch zu einer Verbesserung der Verspätungssituation beitragen würden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1545 (Kleine Anfrage Nr. 1545)
Kleine Anfrage Nr. 14/1545 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel (II)
Ich frage den Senat:
- Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Oktober, November, Dezember 2000 in der Zeit von 22.00 bis 23.59 Uhr und von 0.00 bis 5.59 Uhr durchgeführt?
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Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht der Monate Oktober, November, Dezember 2000 durchgeführt?
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An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?
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Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Tegel Betroffenen zu ermitteln?
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Teilt der Senat die Annahme, dass schätzungsweise 390 000 Menschen in der Umgebung des Flughafens Tegel durch nächtlichen Lärm von 55 dB(A) und mehr betroffen sind, wenn nicht, warum nicht?
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Wie bewertet der Senat die Steigerung der Nachtflugbewegungen auf dem Flughafen Tegel gegenüber dem Vorjahr um ca. 20 Prozent (allein im Juli um 35 Prozent), und sieht der Senat Möglichkeiten für eine strikte Durchsetzung des Nachtflugverbots, wenn ja, welche?
Berlin, den 19. Februar 2001
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1545
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat zu den Fragen 1. bis 3. folgende Angaben übermittelt:
Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Berlin-Tegel in den Monaten Oktober bis Dezember 2000:
| Monat | Starts | Landungen22:00 bis 23:5900:00 bis 05:5922:00 bis 23:5900:00 bis 05:59Oktober 2000961240250November 2000106431248Dezember 200088924348 |
Spitzennächte der Monate Oktober-Dezember 2000
Zu 4.:
Ermittlungen zu der Zahl der von nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen von 55 dB(A) und mehr in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel sind bisher nicht vorgenommen worden, da das geltende Gesetz zum Schutz vor Fluglärm ein solches Kriterium nicht kennt. Weitergehende Ermittlungen sind daher rechtlich nicht geboten.
Ob solche Ermittlungen noch vorgenommen werden, hängt von der Novellierung des Fluglärmgesetzes und vom Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ab, das davon ausgeht, dass der Flughafen Berlin-Tegel Ende 2007 geschlossen wird.
Zu 5.:
Nein. Da der Bereich nicht ermittelt wurde, in dem 55 dB(A) und mehr an nächtlichen Spitzenpegeln in Innenräumen auftreten, kann der Senat diese Schätzung der Zahl von betroffenen Personen nicht teilen.
Zu 6.:
Der Senat hat im Einvernehmen mit dem Bund Nachtflugbeschränkungen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr für den Flughafen Berlin-Tegel ausgesprochen und hat grundsätzlich die Möglichkeit diese auch durchzusetzen. Zur Frage einer restriktiveren Handhabung bei Verspätungen wird auf die Ausführungen des Senats vom 1. März 2000 zur Frage 4. Ihrer Kleinen Anfrage Nr. 40 vom 8. Dezember 1999 verwiesen.
Der Senat bedauert im übrigen die Entwicklung im vergangenen Jahr, die durch die anhaltende Verspätungssituation im gesamten europäischen Luftverkehr auf Grund der Engpässe in verschiedenen Flugsicherungssystemen entstanden ist. Die Leistungsdefizite der Flugsicherung, die sich nach wie vor an den Landesgrenzen orientiert, ergeben sich aus der unterschiedlichen Effizienz der einzelnen Flugsicherungszentralen und den dadurch bedingten zahlreichen Schnittstellenproblemen. Hinzu kam eine Neustrukturierung des Luftraums über Deutschland ab Frühsommer 2000, die Anlaufprobleme brachte, sich aber längerfristig positiv auf die Kapazitätsentwicklung auswirken wird.
Inzwischen sind verschiedene europäische Aktionsprogramme und Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Flugsicherung und der europäischen Luftraumplanung angelaufen, die hoffentlich auch zu einer Verbesserung der Verspätungssituation beitragen werden.
Berlin, den 27. März 2001
Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt