Zusaetzliche Laermbelastung durch veraenderte Nutzung von Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Kausch (CDU) befasst sich mit der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass es seit geraumer Zeit zu einer veränderten Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel gekommen ist, den Gründen für diese veränderte Nutzung, der Dauer dieses Zustands, der Übereinstimmung der veränderten Praxis bei der Start- und Landebahnnutzung mit den geltenden Rechtsvorschriften und erfüllten Genehmigungen, der Information der betroffenen Anwohner, insbesondere im Bereich südlich des Kurt-Schumacher-Platzes (sog. „Englisches Viertel“), durch den Senat oder die Betreibergesellschaft des Flughafens Tegel über die erhebliche zusätzliche Lärmbelastung und der Prüfung des Senats, ob, wie in der Vergangenheit geschehen, Maßnahmen zur Minderung der erheblichen Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner getroffen werden können oder ob solche Maßnahmen bereits getroffen wurden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass ja, dass die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die für die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen Berlin-Tegel und die Belegung der Start- und Landebahnen zuständig sei, mitgeteilt habe, dass sich eine veränderte Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Berlin-Tegel zur Zeit aus den Bauarbeiten zur Erneuerung des Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Ostseite der nördlichen Start- und Landebahn ergebe, bei Betriebsrichtung Ost-West werde deshalb von den Luftfahrzeugführern bei Landungen überwiegend das parallele ILS zur südlichen Start- und Landebahn genutzt, Starts würden vermehrt von der nördlichen Start- und Landebahn durchgeführt, bei Betriebsrichtung West-Ost dürfte es nur in wenigen Fällen zu einer geänderten Nutzung gekommen sein, dass der Zustand nach Angabe der DFS voraussichtlich bis zum 27. Dezember 2000 andauern werde, dem Tag der Inbetriebnahme des erneuerten ILS an der nördlichen Start- und Landebahn, dass ja, beide Start- und Landebahnen seien uneingeschränkt zum Verkehr zugelassen, und dass da es sich nur um eine vorübergehende Änderung in der Art der Nutzung der Start- und Landebahnen handle und ansonsten auch beide Start- und Landebahnen für den Verkehr zur Verfügung stünden und je nach Verkehrslage auch genutzt werden würden, sei von einer Veröffentlichung abgesehen worden, und dass Maßnahmen beim Flugbetrieb zur Minderung der Lärmbelastung nicht möglich seien, bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel würden in dem nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I, S. 282) festgelegten Lärmschutzbereich durchgeführt, dabei werde von einer langfristigen Prognose des Flugverkehrs und einer Benutzung beider Start- und Landebahnen ausgegangen, kurzfristige und vorübergehende Veränderungen bei der Benutzung der Start- und Landebahnen könnten nicht Maßstab für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sein.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1249 (Kleine Anfrage Nr. 1249)
Kleine Anfrage Nr. 14/1249 des Abgeordneten Heiner Kausch (CDU) über: Zusätzliche Lärmbelastung durch veränderte Nutzung von Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel
Ich frage den Senat:
- Ist dem Senat bekannt, dass es seit geraumer Zeit zu einer veränderten Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Tegel gekommen ist?
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Welche Gründe gibt es für diese veränderte Nutzung?
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Wie lange wird dieser Zustand anhalten?
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Wird die veränderte Praxis bei der Start- und Landebenenutzung in Übereinstimmung aller geltenden Rechtsvorschriften und erfüllten Genehmigungen praktiziert?
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Wurden die betroffenen Anwohner, insbesondere im Bereich südlich des Kurt-Schumacher-Platzes (sog. „Englisches Viertel“), durch den Senat oder die Betreibergesellschaft des Flughafens Tegel über die erhebliche zusätzliche Lärmbelastung informiert?
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Prüft der Senat, ob, wie in der Vergangenheit geschehen, Maßnahmen zur Minderung der erheblichen Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner getroffen werden können, oder wurden solche Maßnahmen bereits getroffen?
Berlin, den 20. November 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1249
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die für die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen Berlin-Tegel und die Belegung der Start- und Landebahnen zuständig ist, hat dazu mitgeteilt, dass sich eine veränderte Nutzung der Start- und Landebahnen auf dem Flughafen Berlin-Tegel zur Zeit aus den Bauarbeiten zur Erneuerung des Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Ostseite der nördlichen Start- und Landebahn ergibt.
Bei Betriebsrichtung Ost-West wird deshalb von den Luftfahrzeugführern bei Landungen überwiegend das parallele ILS zur südlichen Start- und Landebahn genutzt. Starts werden vermehrt von der nördlichen Start- und Landebahn durchgeführt.
Bei Betriebsrichtung West-Ost dürfte es nur in wenigen Fällen zu einer geänderten Nutzung gekommen sein.
Zu 3.:
Der Zustand wird nach Angabe der DFS voraussichtlich bis zum 27. Dezember 2000 andauern, dem Tag der Inbetriebnahme des erneuerten ILS an der nördlichen Start- und Landebahn.
Zu 4.:
Ja. Beide Start- und Landebahnen sind uneingeschränkt zum Verkehr zugelassen.
Zu 5.:
Da es sich nur um eine vorübergehende Änderung in der Art der Nutzung der Start- und Landebahnen handelt und ansonsten auch beide Start- und Landebahnen für den Verkehr zur Verfügung stehen und je nach Verkehrslage auch genutzt werden, wurde von einer Veröffentlichung abgesehen.
Zu 6.:
Maßnahmen beim Flugbetrieb zur Minderung der Lärmbelastung sind nicht möglich. Bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wurden in dem nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I, S. 282) festgelegten Lärmschutzbereich durchgeführt. Dabei wurde von einer langfristigen Prognose des Flugverkehrs und einer Benutzung beider Start- und Landebahnen ausgegangen. Kurzfristige und vorübergehende Veränderungen bei der Benutzung der Start- und Landebahnen können nicht Maßstab für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sein.
Berlin, den 14. Dezember 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt