Viel Laerm um Fluglaerm
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Lärmgutachten, die in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Großflughafen BBI durch wen an wen in Auftrag gegeben wurden, den Gutachten, die in das Planfeststellungsverfahren einbezogen wurden, den Erfassungs- und Beurteilungsverfahren, die Grundlage für die in das Planfeststellungsverfahren eingegangenen Fluglärmuntersuchungen sind, der Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der Lärmforschung sowie der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit in diesen Gutachten und Untersuchungen, den Auswirkungen von Lärm, insbesondere Fluglärm und Nachtfluglärm, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als besonders problematisch ansehen, den Maßnahmen, die die genannten Senatsverwaltungen als unbedingt erforderliche Mindestmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem geplanten Großflughafen ansehen, den Folgen, die die genannten Senatsverwaltungen bei Nichtberücksichtigung der unter 6 genannten Mindestmaßnahmen sehen, und der Berücksichtigung der Vorgaben aus der in Kürze zu erwartenden Novelle des Fluglärmgesetzes bei den bisherigen Untersuchungen und bei noch in Auftrag zu gebenden Untersuchungen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Frank Bielka, führt in ihrer Antwort tabellarisch die von der Vorhabensträgerin bzw. Antragstellerin in Auftrag gegebenen Gutachten auf (Grundlagen für die Lärmgutachten: BeSB/AVIO-Plan; Fluglärmgutachten nach AzB: Hamann Consult; Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Gesamtlärmbelastung: Hamann Consult; Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Isolinien äquivalenter Dauerschallpegel und Immissionsanalyse an ausgewählten Punkten: Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt; Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Ausweisung von Lärmgefährdungs- und Nachtbelastungsgebieten: Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt; Einfluss bodengebundener Operationen von Flugzeugen auf die Gesamtlärmbelastung: Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt; Gutachten über Lärmauswirkungen durch Bodenverkehr: Hamann Consult; Lärmphysik, technische Flughafenanlagen Gutachten über das Ausmaß der Geräusche technischer Anlagen auf dem Flughafen: Hamann Consult; Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen des Fluglärms auf die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens Schönefeld: Prof. Dr. Dr. Jansen; Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen der flughafenbedingten Geräusche auf die Bevölkerung: Prof. Dr. Dr. Jansen; Gutachten über die Lärmauswirkungen durch Baulärm: Hamann Consult), erklärt, dass alle unter 1. genannten Gutachten in den Planfeststellungsantrag einbezogen worden seien und im Rahmen der öffentlichen Auslegung an den bekannt gegebenen Orten eingesehen werden konnten, dass Grundlagen der Fluglärmuntersuchungen unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer sowie Luftverkehrsbelange u. a. seien: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), zuletzt geändert am 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106), Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (AzB) vom 30. März 1971, GMBI 26, Ausgabe A, S. 162–227 (1975 – Der Bundesminister des Innern), Ergänzung der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen – AzB – vom 27. Februar 1975, Bonn, 20. Februar 1984 (Der Bundesminister des Innern), sowie modifizierte „AzB 95″ (noch nicht per Gesetz verbindlich), Zahl der Flugbewegungen (Istzustand, Prognose), Verteilung der An- und Abflugrichtungen je nach Windrichtung und Äquivalenzparameter bei der Ermittlung der Lästigkeit des Fluglärms, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf den Menschen in den 80er und 90er Jahren in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten epidemiologisch untersucht worden seien, neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung in der Studie des Umweltbundesamtes „Fluglärmwirkung“ vom Juni 2000 dargestellt seien, einen einheitlichen Standpunkt zu Auswirkungen des Fluglärms gebe es bei der Lärmwirkungsforschung jedoch nicht, dass der Senat zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Anwohner, insbesondere durch nächtlichen Fluglärm und im Zusammenhang mit Kommunikations- und Leistungsstörungen bei Schulkindern, bereits im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 13/4457 vom 15. Dezember 1998 und Nr. 13/1996 vom 7. April 1997 Stellung bezogen habe, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die vom geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg bei bestimmten Geräuschpegeln ausgehende Lärmbelastung durch Lärmminderung außen zu innen weitgehend vermieden werden könnten, für die gesundheitliche Bewertung des Lärms seien Innengeräuschpegel entscheidend, da sich der Mensch überwiegend im Innenbereich aufhalte, würden Innenraumpegel durch die lärmbedingten Auswirkungen des Großflughafens überschritten, seien passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Schalldämmung von Außenteilen und/oder ein dem entsprechendes Schalldämmmaß der Fenster, notwendig, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für die betroffenen Räume seien vorzusehen, um die hygienisch gebotenen Luftwechselraten zu gewährleisten, dass die Folgen der Nichtberücksichtigung der unter 6. genannten Mindestmaßnahmen in der Antwort zur Frage 5 dargelegt seien, und dass in den bisherigen Untersuchungen die Vorschläge zur Novellierung des Fluglärmgesetzes nicht berücksichtigt worden seien, inwieweit noch Untersuchungen unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Novellierung vorzunehmen seien, liege – wenn die Novellierung eine solche Möglichkeit vorsehen sollte – in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1104 (Kleine Anfrage Nr. 1104)
Kleine Anfrage Nr. 14/1104 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Viel Lärm um Fluglärm?
Ich frage den Senat:
- Welche Lärmgutachten wurden in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Großflughafen BBI durch wen an wen in Auftrag gegeben?
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Welche Gutachten wurden in das Planfeststellungsverfahren einbezogen?
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Welche Erfassungs- und Beurteilungsverfahren sind Grundlage für die in das Planfeststellungsverfahren eingegangenen Fluglärmuntersuchungen?
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Inwieweit sind in diesen Gutachten und Untersuchungen die neuesten Erkenntnisse der Lärmforschung sowie der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit berücksichtigt worden?
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Welche Auswirkungen von Lärm, insbesondere Fluglärm und Nachtfluglärm, sehen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als besonders problematisch an?
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Welche Maßnahmen sehen die genannten Senatsverwaltungen als unbedingt erforderliche Mindestmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem geplanten Großflughafen an?
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Welche Folgen sehen die genannten Senatsverwaltungen bei Nichtberücksichtigung der unter 6 genannten Mindestmaßnahmen?
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Inwieweit wurden bei den bisherigen Untersuchungen und werden bei noch in Auftrag zu gebenden Untersuchungen die Vorgaben aus der in Kürze zu erwartenden Novelle des Fluglärmgesetzes berücksichtigt?
Berlin, den 18. September 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1104
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurden von der Vorhabensträgerin bzw. Antragstellerin folgende Gutachten zum Thema Lärm in Auftrag gegeben:
Bezeichnung des Gutachtens Auftragnehmer
Grundlagen für die Lärmgutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BeSB/AVIO-Plan Fluglärmgutachten nach AzB (Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamann Consult
Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Gesamtlärmbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamann Consult
Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Isolinien äquivalenter Dauerschallpegel und Immissionsanalyse an ausgewählten Punkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt
Geräuschbelastung in der Umgebung des Flughafens Ausweisung von Lärmgefährdungs- und Nachtbelastungsgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt
Einfluss bodengebundener Operationen von Flugzeugen auf die Gesamtlärmbelastung . . . Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt
Gutachten über Lärmauswirkungen durch Bodenverkehr . . . Hamann Consult
Lärmphysik, technische Flughafenanlagen Gutachten über das Ausmaß der Geräusche technischer Anlagen auf dem Flughafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamann Consult
Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen des Fluglärms auf die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens Schönefeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prof. Dr. Dr. Jansen
Medizinisches Gutachten über die Auswirkungen der flughafenbedingten Geräusche auf die Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prof. Dr. Dr. Jansen
Gutachten über die Lärmauswirkungen durch Baulärm . . . . . . Hamann Consult
Zu 2.:
Alle unter 1. genannten Gutachten wurden in den Planfeststellungsantrag einbezogen und konnten im Rahmen der öffentlichen Auslegung an den bekannt gegebenen Orten eingesehen werden.
Zu 3.:
Grundlagen der Fluglärmuntersuchungen unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer sowie Luftverkehrsbelange sind u. a.:
— Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), zuletzt geändert am 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106)
— Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (AzB) vom 30. März 1971. GMBI 26, Ausgabe A, S. 162 – 227 (1975 – Der Bundesminister des Innern)
— Ergänzung der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen – AzB – vom 27. Februar 1975. Bonn, 20. Februar 1984 (Der Bundesminister des Innern), sowie modifizierte „AzB 95“ (noch nicht per Gesetz verbindlich)
— Zahl der Flugbewegungen (Istzustand, Prognose)
— Verteilung der An- und Abflugrichtungen je nach Windrichtung
— Äquivalenzparameter bei der Ermittlung der Lästigkeit des Fluglärms
Zu 4.:
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm auf den Menschen wurden in den 80er und 90er Jahren in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten epidemiologisch untersucht. Neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sind in der Studie des Umweltbundesamtes „Fluglärmwirkung“ vom Juni 2000 dargestellt. Einen einheitlichen Standpunkt zu Auswirkungen des Fluglärms gibt es bei der Lärmwirkungsforschung jedoch nicht.
Zu 5.:
Der Senat hat zu den Auswirkungen von Fluglärm auf Anwohner, insbesondere durch nächtlichen Fluglärm und im Zusammenhang mit Kommunikations- und Leistungsstörungen bei Schulkindern, bereits im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 13/4457 vom 15. Dezember 1998 und Nr. 13/1996 vom 7. April 1997 Stellung bezogen.
Zu 6.:
Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die vom geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg bei bestimmten Geräuschpegeln ausgehende Lärmbelastung können durch Lärmminderung außen zu innen weitgehend vermieden werden. Für die gesundheitliche Bewertung des Lärms sind Innengeräuschpegel entscheidend, da sich der Mensch überwiegend im Innenbereich aufhält.
Werden Innenraumpegel durch die lärmbedingten Auswirkungen des Großflughafens überschritten, sind passive Schallschutzmaßnahmen, z. B. Schalldämmung von Außenteilen und/oder ein dem entsprechendes Schalldämmmaß der Fenster, notwendig. Schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für die betroffenen Räume sind vorzusehen, um die hygienisch gebotenen Luftwechselraten zu gewährleisten.
Zu 7.:
Die Folgen der Nichtberücksichtigung der unter 6. genannten Mindestmaßnahmen sind in der Antwort zur Frage 5 dargelegt.
Zu 8.:
In den bisherigen Untersuchungen sind die Vorschläge zur Novellierung des Fluglärmgesetzes nicht berücksichtigt.
Inwieweit noch Untersuchungen unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Novellierung vorzunehmen sind, liegt – wenn die Novellierung eine solche Möglichkeit vorsehen sollte – in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde.
Berlin, den 14. November 2000
In Vertretung Frank Bielka Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt