Planungen zum Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke (VIII), aus Senat

09.01.2025

Frage 1:

Ist das Ziel, die Baumaßnahmen 2025 zu beginnen, weiterhin realistisch und wie gestaltet sich der aktuelle #Zeitplan zum #Neubau der #Schönhauser-Allee-Brücke?

Frage 2:

Bis wann wird mit einem Abschluss der Baumaßnahmen gerechnet?

Antwort zu 1 und 2:

Die  Fragen  1  und  2  werden  hinsichtlich  ihres  sachlichen  Zusammenhangs  gemeinsam beantwortet.

Der aktuelle #Rahmenterminplan der Gesamtbaumaßnahme zum Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke wird weiterhin als realistisch bewertet, welcher einen Baubeginn im Jahr 2025 und ein Bauende im Jahr 2032 vorsieht.

Frage 3:

Welche Kosten sind durch die Baumaßnahmen zu erwarten?

Antwort zu 3:

Die #Gesamtkosten für den Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke belaufen sich nach der geprüften #Vorplanungsunterlage und der damit verbundenen Kostenschätzung auf ca. 34,5 Mio. Euro. Die Maßnahme wird aus Mitteln zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW- Mittel) kofinanziert. Darüber hinaus werden Haushaltmittel des Landes Berlin und entsprechende Anteile des Kreuzungsbeteiligten Deutsche Bahn, der Berliner Verkehrsbetriebe und der verschiedenen Leitungsunternehmen aufgewendet.

Frage 4:

Welche #Ausschreibungen bezüglich des #Abrisses und Neubaus der Schönhauser-Allee-Brücke laufen aktuell, welche Ausschreibungen wurden bereits abgeschlossen und welche Ausschreibungen sollen noch erfolgen?

Antwort zu 4:

Bezüglich des Abrisses und Neubaus der Schönhauser-Allee-Brücke laufen aktuell keine Ausschreibungen. Insbesondere die Ausschreibungen zur #Projektsteuerung, zu den komplexen Planungen, zu den Vermessungsleistungen, zu den #Baugrunduntersuchungen, zu den Prüfleistungen und zu den bahnspezifischen Gewerken wurden abgeschlossen. Parallel wurden durch die  verschiedenen Leitungsunternehmen die  notwendigen Planungen beauftragt bzw. begonnen. Im Wesentlichen erfolgen auf Grundlage der genehmigten Bauplanungsunterlagen oder entsprechender Vorgaben der Projektbeteiligten beginnend ab 2025 schrittweise die Ausschreibungen zu den bauvorbereitenden Maßnahmen und zu den verschiedenen Baulosen.

Frage 5:

Ist eine übergreifende Planung bezüglich der vorhandenen baulichen Anlagen (u.a. S-Bahnhof, Gleisanlagen der Deutschen Bahn/ S-Bahn, Fußgängertunnel, Bauwerke der Deutschen Bahn und anderer Eigentümer) bereits abschließend bewertet worden und wie gestaltet sich das (Zwischen-)Ergebnis der Abstimmungen und Untersuchungen?

Antwort zu 5:

Insbesondere der Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke zeigt die zwingende Notwendigkeit zur #übergreifenden Planung von komplexen und interdisziplinären Infrastrukturvorhaben auf. Aus diesem Grund werden die erforderlichen Planungen mit den verschiedenen #Projektbeteiligten (u.a. Berliner Verkehrsbetriebe, Deutsche Bahn, Leitungsunternehmen, Anlieger-, Eigentümer- und Mieterschaft) abgestimmt, koordiniert und in den erforderlichen Teilen auf einander aufgebaut. Ein belastbares Ergebnis kann erst nach Vorlage aller genehmigten Entwurfsplanungen und Vereinbarungen getroffen werden, welche aktuell noch aufgestellt bzw. verhandelt werden.

Frage 6:

Gibt es zwischenzeitlich neuere Überlegungen bezüglich der dauerhaften Erschließung umliegender Kieze für #Rettungsfahrzeuge, beispielsweise durch eine Ertüchtigung des Greifenhagener Stegs oder der Fußgängerbrücke zwischen Dänenstraße und  Sonnenburger-/ Kopenhagener Straße?

Antwort zu 6:

Mit dem geplanten Ersatzneubau der Schönfließer Brücke im Zuge der Sonnenburger Straße und Schönfließer Straße wird eine Fuß- und Radverkehrbrücke vorgesehen, welche auch für die eingeschränkte Nutzung von Rettungsfahrzeugen bemessen wird.

Frage 7:

Welchen Sachstand hinsichtlich der #Verkehrsführung während der Bauzeit gibt es zwischenzeitlich?

Antwort zu 7:

Ein neuer und belastbarer Sachstand hinsichtlich der bauzeitlichen Verkehrsführung liegt erst mit Vorlage der genehmigten Bauplanungsunterlage im Jahr 2025 vor.

Frage 8:

Ist das Ziel, alle Verkehrsarten, insbesondere auch den Fuß- und #Radverkehr sowie den öffentlichen #Personennahverkehr aufrechtzuerhalten, realistisch? Welche konkreten Angaben über das Vorgehen und den Umleitungsverkehr und möglicher Unterbrechungen können hierfür gemacht werden?

Antwort zu 8:

Aufgrund der vorliegenden Planungen, Untersuchungen und Bauwerkszustände wird weiterhin davon ausgegangen, dass alle Verkehrsarten, insbesondere auch der Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr weitestgehend aufrechterhalten werden kann. Konkrete Angaben können erst nach Vorlage der genehmigten Bauplanungsunterlagen getroffen werden. Darüber hinaus hängen alle Planungen zur bauzeitlichen Verkehrsführung vom tatsächlichen Bauwerkszustand und den weiteren Randbedingungen beim Bauen im Bestand ab, welche zur Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auch Änderungen erforderlich machen können.

Frage 9:

Ab 2029/ 2030 soll es laut Planung eine Baugrube direkt vor dem Bauobjekt geben, welche den Zugang und somit die Erreichbarkeit zur Bibliothek und die sich dort befindenden Arztpraxen versperrt. Welche aktuellen konkreten technischen Lösungsansätze sind zur Sicherstellung der barrierefreien Erreichbarkeit vorgesehen?

Frage 10:

Wie werden die Schönhauser Allee Arcaden weiterhin erreichbar sein? Bitte um Darstellung und zeitliche Eingrenzung der Baubereiche?

Antwort zu 9 und 10:

Die Fragen 9 und 10 werden hinsichtlich ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Konkrete Angaben zur Planung und zur zeitlichen Eingrenzung der bauzeitlichen Anbindung zu den verschiedenen angrenzenden Gebäuden kann erst nach Vorlage der genehmigten Bauplanungsunterlagen erfolgen. Es kann aber auf Grundlage der vorliegenden Planungen davon ausgegangen werden, dass eine weitestgehende Erreichbarkeit der Gebäude ermöglicht werden kann.

Frage 11:

Inwiefern wird während der einzelnen Bauphasen die durchgängige Versorgung der Anlieger mit Strom, Wasser und Wärme  sichergestellt?

Antwort zu 11:

Zur bauzeitlichen Sicherstellung der verschiedenen Leitungen und der damit verbundenen Versorgung der Anlieger wird als bauvorbereitende Maßnahme eine Behelfsbrücke errichtet, welche die verschiedenen Leitungen aufnehmen kann und damit eine bedarfsbezogene Versorgung sicherstellen wird.

Frage 12:

Welche technischen Lösungen sind vorgesehen, um eine Beeinträchtigung der Saisonterrasse der Schönhauser Allee Arcaden zu verhindern??

Antwort zu 12:

Der Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke stellt eine sehr komplexe und anspruchsvolle Aufgabe dar, welche nicht ohne Einschränkungen und Beeinträchtigungen umgesetzt werden kann. Konkrete Sicherungsmaßnahmen können erst nach Vorlage der genehmigten Bauplanungsunterlage benannt werden, welche auch mit dem entsprechenden Eigentümer- und Nutzerkreis abgestimmt werden.

Frage 13:

Welche finanziellen, baulichen oder sonstigen Kompensationsmaßnahmen für die betroffenen Gewerbetreibenden sind geplant?

Antwort zu 13:

Aktuell  laufen  die  notwendigen  Abstimmungen  auf  Grundlage  der  jeweils  vorliegenden Planungsstände, so dass aktuell noch keine konkrete Angabe getroffen werden kann.

Frage 14:

Gibt   es  seit   meiner   letzten   Anfrage   weitere   konkrete   Angaben  bzw.  Ergebnisse   bezüglich  Informations-, Öffentlichkeits-  und  Beteiligungsformaten?

Antwort zu 14:

Es haben bereits mehrere Abstimmungs- und Informationsveranstaltungen stattgefunden, welche auf verschiedenen Formaten aufbauten. Es sind weitere Veranstaltungen, u.a. eine unmittelbare Informations- und Öffentlichkeitsveranstaltung für die Anwohnerschaft in 2025 geplant. Weitere Informationen werden auch über die projektbezogene Internetseite veröffentlicht:

http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ mob ilita et- und –

verkehr/ infra struktur/ b rueckenb a u/ schoenha user- a llee- b ruecke/

Frage 15:

Wie wird der #Beteiligungsprozess von der zuständigen Senatsverwaltung zum jetzigen Stand bewertet?

Antwort zu 15:

Der    bisherige      Beteiligungsprozess   wird    unter    Berücksichtigung    der     projektspezifischen Randbedingungen als angemessen bewertet.

Berlin, den 09.01.2025

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de