Töricht wer den Röhricht im Stich lässt – Uferschutz in Berlin, aus Senat

19.08.2026

Frage 1:

Welche Maßnahmen des Uferschutzes werden derzeit an welchen #Gewässern in Berlin umgesetzt und welche sind für die kommenden Jahre geplant? Bitte folgendes vermerken:

  1. #Gewässer (auch am Gewässer lokalisieren)
    1. Art der MaßnahmePlanungs- oder Umsetzungsstand der MaßnahmeGeplanter Abschluss der Maßnahme Grund für den Bedarf der Maßnahme Erhoffte Ziele der Maßnahme Kosten der Maßnahme (bitte ebenso vermerken, wo Mittel im Haushalt etatisiert sind)
    1. Falls vorhanden: Problem bei der Umsetzung/Planung der Maßnahme, hier kurz Sachverhalt schildern

Antwort zu 1 a) bis g):

Im Folgenden werden konkrete Maßnahmen aufgeführt, deren Schwerpunkt #Uferbefestigungen (#Uferschutz) sind.

GewässerUferkmkmArtPlanungs- oder Umsetzungs- standgeplanter AbschlussGrund für den BedarfErh offt e Ziel eKosten [TEUR] Kapitel Titel
HOWrechts0,00,2B, DAusführung2026Einsturzgefahr, Verkehrs- sicherungs- pflichtDS2.800 0740/ 52103
  0,30,3D, R  DS
  2,82,9A, V  PS
 links4,95,4B, D  DS
 links7,27,4B, D, R  DS
MgSrechts0,50,6B  PS
SOWrechts23,423,7B  PS
 links8,78,7V  PS
 links23,723,8B  PS
 links  
35,735,9B, D, RDS
 links  
36,736,8B, EPS
UHWrechts4,84,9B, D, S  DS
StSeelinks0,70,8B, D  PS
SOWlinks18,819,2VAusführung2026PS7.500
        0740/
 rechts19,319,5V   72830
 links20,820,8V    
SOWrechts7,58,0NAusführung2027DS31.900
        0740/
        72823
SOW 6,514,5NVorbereitung2034DS397.216
       0740/
       72849
SOW 17,822,0NVorbereitung2033DS86.000
       2980/
       72830
NSK 0,04,0NVorbereitung2032DS100.000
       2980/
       72850
Grimnitz- 0,00,3NVorbereitung2029DS4.500
graben      0740/
       52103

Gewässerbezeichnung: #Havel-Oder-Wasserstraße (#HOW); #Müggelspree (#MgS); #Spree-Oder-Wasserstraße (#SOW); #Untere-Havel-Wasserstraße (#UHW); #Stößensee (#StSee);

Maßnahmenbezeichnung: #Bewuchs entfernen (B); #Deckwerk erneuern (D); #Teil-/Rückbau (R); #Auffüllen von Sackungen (A); #Vorschüttung herstellen (V); #Entlastungsgrabung (E); #Stahlspundwand (S); #Neubau Uferbefestigung (N);

Erhoffte Ziele: #dauerhafte Sicherung (DS); #provisorische Sicherung (PS)

Übergreifend gilt zudem:

In Absprache mit den Berliner Forsten und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt verbleibt an beschatteten Ufern Totholz im Gewässer und wird gesichert. Dadurch haben sich naturnahe, sehr vielfältige Uferhabitate gebildet, die Grundlage für eine hohe Artenvielfalt der wirbellosen Fauna sind (z. B. Müggelseeufer zwischen Rahnsdorf und Friedrichshagen, Dahme Schmetterlingshorst).

Antwort zu 1 h):

Probleme bei der Umsetzung/Planung der Maßnahmen bestehen übergreifend hinsichtlich der geringen verfügbaren Personalressourcen, ungenügendem Aktenbestand, aus langzeitigem Instandsetzungsrückstand und daraus folgendem Anlagenbestand mit schwachem Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitszustand.

Frage 2:

Welche Maßnahmenarten wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt, die eine besonders große Wirkung entfaltet haben? Bitte kurz darstellen.

Antwort zu 2:

In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen umgesetzt,

  • mit denen der Einsturz von Uferbefestigungen auf rund 1,5 Kilometer Länge verhindert wurde. Dazu wurden unplanmäßige Einwirkungen (z. B. Bäume) entfernt, Erddruckentlastungen vorgenommen und Sofortsicherungen aus Spundwänden und geotextilen Sicherungen sowie Absperrungen errichtet.
  • mit denen neue Uferbefestigungen als Ersatzneubauten hergestellt oder alte Uferbefestigungen saniert wurden (rund 0,5 Kilometer). Dazu wurden Spundwände, Bohrpfahlwände, Düsenstrahlinjektionskörper, Verankerungen hergestellt.

Mit den durchgeführten Maßnahmen wurde erreicht, dass Personen- und Sachschäden ausgeblieben sind.

Frage 3:

Was ist der Stand des Berliner #Röhrichtschutzprogramms und wie geht es mit dem Programm weiter?

  1. Wie hoch sind die Mittel, die hierfür zur Verfügung stehen? Bitte seit 2020 darstellen.
  2. Wo sind diese Mittel etatisiert? (Bitte Kapitel & Titel nennen)
  3. Wie viele Personen arbeiten an diesem Programm?
  4. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz des Röhrichts werden unternommen?
  5. Laut Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt 2012 strebt Berlin an, mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme- und Havelseen wieder mit #Röhricht in einen guten Zustand zu versetzen. Hat dies geklappt? Bitte ebenso Gründe für etwaiges Nichterreichen erläutern.

Antwort zu 3 a) und 3b):

#Röhrichtschutzmaßnahmen werden aus dem Einzelplan 0750 Titel 52140 „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ finanziert, und zwar zusätzlich zu allen sonstigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den Berliner Naturschutz- und Natura2000-Gebieten einschließlich der entsprechenden Managementplanungen.

Nachfolgende Liste zeigt die Höhe des Titels seit 2020.

2026: 1.950.000 €

2025: 2.500.000 €

2024: 2.030.000 €

2023: 1.498.000 €

2022: 1.524.000 €

2021: 1.555.000 €

2020: 1.561.000 €

Die in Anbetracht der gestiegenen #Schutzgebietsflächen sowie der deutlichen Preissteigerungen deutlich knapp bemessenen Mittel erfordern eine strenge Priorisierung der Maßnahmen.

#Röhrichtschutzmaßnahmen setzen sich aus verschiedenen Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs und unterschiedlicher Dauer zusammen. Sie werden überwiegend von auch für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen in Naturschutz- und Natura2000-Gebieten beauftragten Pflegegruppen umgesetzt. Vornehmlich werden die Erhaltung der Röhrichtschutzzäune, die Entkusselung von Röhrichtbeständen sowie im fünfjährigen Turnus die Auswertung der CIR- Luftbilder zum Zustand des Röhrichts finanziert.

Das Röhrichtmonitoring wurde im Jahr 2021 für 34.707,54 € beauftragt, im Jahr 2026 sind dafür etwa 40.000 € eingeplant.

Außerdem werden bauliche Sanierungsmaßnahmen an Uferbereichen mit dem Ziel ökologischer Verbesserung durch Kapitel 0740, Titel 52117 finanziert.

2020: 200 TEUR

2021: 200 TEUR

2022: 400 TEUR

2023: 400 TEUR

2024: 400 TEUR

2025: 400 TEUR

2026: 200 TEUR

Die Ausgaben sollen ab 2028 planmäßig zusammen mit dem Abbau von Instandsetzungsrückstau an den Palisaden und anderen Befestigungen gesteigert werden. Damit muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Pflegeleistungen gemäß Titel 0750/52140 und den baulichen Leistungen gemäß Titel 0740/52117 erreicht werden.

Antwort zu 3 c):

Innerhalb der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stehen in der Abteilung II für den Röhrichtschutz geschätzt 0,05 Vollzeitäquivalente, in der Abteilung III 0,4 Vollzeitäquivalente und in der Abteilung V im Rahmen der Unterhaltung geschätzt 0,05 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.

Antwort zu 3 d):

Auf rund 25 Kilometer Länge unterhält der Senat an Bundeswasserstraßen Palisaden zum Schutz des Röhrichts. In den kommenden Jahren soll der Bestand erneuert werden, soweit unter Kapitel 0740, Titel 52117 die Finanzierung erfolgt.

Antwort zu 3 e):

Die in der Strategie formulierten Ziele zum Röhrichtschutz konnten und können aus vielschichtigen Gründen bisher nicht erreicht werden. Insbesondere nimmt die Erholungsnutzung an den Seen und ihrer Ufer seit Jahren zu, bedingt durch wachsende Einwohnerzahlen, verstärkten Wassersport-Tourismus, heiße Sommertage (Klimawandel) in Kombination mit teureren Eintrittsgelder in den Berliner Freibäder. Beobachtet wird auch eine allgemein verbreitete Haltung, sich nicht mehr an Regeln zu halten; außerdem gibt es neue Formen von Wassersport wie Standup Paddeling und E-Foiling. Partyboote und Motorboote bis 15 PS können ohne Führerschein und ohne entsprechende Kenntnisse der Regelungen und Verkehrszeichen auf dem Wasser gefahren werden. Weiterhin gibt es ein Vollzugsdefizit bei der Wasserschutzpolizei, so dass immer wieder Bootsführer größerer Motorboote sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und dann aufdrehen, wenn die Wasserschutzpolizei gerade nicht in der Nähe sein kann. Der dadurch verursachte Wellenschlag schädigt die jeweiligen Röhrichtbestände weiter erheblich.

Es ist auch möglich, dass neue Ursachen für den Röhrichtrückgang verantwortlich sind. So ist bisher nicht bekannt, in wieweit der Klimawandel mit mehr tropischen Nächten und erhöhten Wassertemperaturen mit veränderten chemischen Prozessen schädliche Einflüsse auf das Röhrichtwachstum hat.

Trotz dieser Belastungen ist es seit 1990 gerade auch durch die Maßnahmen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einer deutlichen Zunahme des Röhrichts an vielen Gewässern gekommen, wie sich aus dem Röhrichtmonitoring ergibt, in dem nach Gewässern und zwei Parametern – die mit Röhricht bestandene Uferlänge und die

flächenmäßige Bestandentwicklung sowohl der Röhrichte als auch der Schwimmblattpflanzen –

untersucht wird.

Frage 4:

In der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt 2030+ steht, dass sich der Zustand des Berliner Röhrichts nach einer Erholung aktuell wieder verschlechtert. Die Gründe dafür muss Berlin erforschen und ihnen nach Möglichkeit entgegenwirken. Hierzu frage ich:

  1. Verfolgt der Senat weiterhin das Ziel, ein Drittel der Berliner Ufer mit Röhricht in einen guten Zustand zu versetzen?
  2. Sieht der Senat ein Defizit im Wissen über den Ursprung des sich verschlechternden Zustands des Röhrichts? Falls dem so ist, welche Unklarheiten gibt es hier?
  3. In welcher Form und durch wen sollen diese Entwicklungen erforscht werden? Falls bereits Untersuchungen laufen, wer führt diese durch?

Antwort zu 4 a):

Der Senat verfolgt die Zielstellungen weiter. Die Umsetzung ist gebunden an die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der naturnahe Ufertyp für Flussseen sind vom Schilf bestandene Ufer, Schwimmblattzonen und beschattete Ufer der Weichholzaue mit Totholz im Wasser. Der Schilfbestand verhindert Ufererosion und ist wertvoller Lebensraum für die wirbellose Fauna und wassergebundene Wirbeltiere. Welche Anteile an der Gesamtuferlänge vom Schilf eingenommen werden können, hängt von natürlichen Gegebenheiten (Beschattung, Fraßfeinde…) und Nutzungsformen der Ufer ab (Wassertourismus, Badestellen…).

Antwort zu 4 b) und c):

Unklar sind auch in diesem Zusammenhang, welche Auswirkungen der Klimawandel bereits hat und weiter haben wird, insbesondere die Erhöhung der Tages- und auch der Nachttemperaturen. Den Forschungsstand hierzu hat der Senat mit Blick auf die zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung von schriftlichen Anfragen nicht ermittelt.

Vor allem am Großen Müggelsee, aber auch an allen anderen Flussseen geht das Schilf zurück. Die Ursachen sind komplex, konnten aber noch nicht detailliert aufgelöst werden. Die Nährstoff- und Sauerstoffverhältnisse haben sich nicht verändert, die Temperatur ist angestiegen und eine Vielzahl von Fraßfeinden hat sich etabliert (Nutria, Bisam, Graugänse). Der Nutzungsdruck durch Wassertourismus ist gerade im Sommer stark.

Grundlagenfaktoren zum Schilfwachstum wurden teilweise im Rahmen des Monitorings gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ermittelt (Nährstoffe, Klimaänderung, Wirbellose Fauna).

Naturschutzfachlich wurde auf Fraßfeinde und Pilze untersucht. Ein integrativer Ansatz ist Forschungsgegenstand.

Frage 5:

Der letzte Bericht zur Luftbildauswertung des Berliner Röhrichtschutzprogramms ist von 2010.1 Wie hat sich die Situation des Berliner Röhrichts seitdem verändert?

  1. Werden weiterhin Kartierungen durchgeführt und wenn ja, wo bzw. wann werden diese Ergebnisse veröffentlicht?
  2. Plant der Senat eine erneute Luftbildauswertung und falls ja, wann soll dies erfolgen?

Antwort zu 5 a):

Der letzte Bericht zur Luftbildauswertung des Berliner Röhrichtschutzprogramms ist von 2020, der vorletzte von 2015. Zwischen 2015 und 2020 sind, bezogen auf die Röhrichtfläche, einzelne Zunahmen (Tegeler See, Oberhavel, Große Grunewaldseenkette), leichte Rückgänge (Langer See, Seddinsee, Unterhavel mit Griebnitzsee, Stölpchensee, Pohlesee) und stärkere Rückgänge (Zeuthener See, Müggelsee) festzustellen. Die mit Röhricht bestandene Uferlinie hat sich verbessert am Tegeler See, Oberhavel und Seddinsee und ist an den anderen Gewässern leicht zurückgegangen. Bis auf den Zeuthener See haben sich die Schwimmblattpflanzenbestände an allen Gewässern verbessert.

Antwort zu 5 b):

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt plan, die Auswertung der CIR-Luftbilder 2025 im Haushaltsjahr 2026 auszuschreiben. Dafür sind etwa 40.000 € eingeplant.

Frage 6:

Viele Wasserstraßen in Berlin sind Bundeswasserstraßen. Welche Maßnahmen setzt der Bund für den Uferschutz an diesen Wasserstraßen um? Bitte ausführlich darstellen, wie der Senat und Bund hier zusammen agieren und auch angeben, falls der Senat sich erfolglos an den Bund gewandt hat.

a) Welche Kooperationen oder Gespräche gibt es zwischen dem Land und dem Bund? Wie unterstützt der Senat den Bund beim Uferschutz an Bundeswasserstraßen? Bitte möglichst konkret beschreiben und auch erläutern, falls es Problemfelder aus Sicht des Senats gibt.

1 SenMVKU Röhrichtschutzprogramm Berlin: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und- gruen/naturschutz/biotopschutz/roehrichtschutzprogramm/

Antwort zu 6 und 6 a):

Senat und Bund agieren eigenständig an den jeweils in der Zuständigkeit stehenden Uferabschnitten. Die Ufer an den Bundeswasserstraßen stehen je nach Abschnitt aus historischen Gründen in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Landes Berlin (Abteilung Tiefbau) oder Dritter.

Jährlich und auf Arbeitsebene werden Leistungen des Folgejahres besprochen. Die Zusammenarbeit ist komplikationsarm.

Problemfeld ist die seit Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und fünfzehn deutschen Ländern im Jahr 1921 oft nicht geklärte Zuständigkeit für einzelne Uferabschnitte. Bisher konnten etwa 25 Prozent der Ufer schriftlich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder dem Land Berlin zugeordnet werden.

Das Röhrichtschutzprogramm wurde deutlich vor Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie unter Mitwirkung der Obersten Naturschutzbehörde in den 70er Jahren initiiert und wird seitdem umgesetzt und betreut.

Zum Thema Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an Bundeswasserstraßen gibt es zwischen dem Land Berlin bzw. den Bundesländern allgemein und dem Bund Kooperationen und Gesprächsformate auf verschiedenen Ebenen.

Die Länder legen innerhalb der Flussgebietsgemeinschaften den Maßnahmenbedarf je Wasserkörper auf der Grundlage der festgestellten Belastungen, dem analysierten Gewässerzustand und den ermittelten Defiziten fest, der für die Zielerreichung nach WRRL erforderlich ist (Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm §§ 82 und 83 Wasserhaushaltsgesetz). Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes konkretisiert und verortet den Maßnahmenbedarf innerhalb der Bundeswasserstraßen und an ihren Ufern, führt die erforderlichen Genehmigungsverfahren durch und setzt diese Maßnahmen im Einvernehmen mit den Ländern nach § 4 Wasserstraßengesetz um. Dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel wurden hierzu die vorliegenden Erkenntnisse und planerischen Vorarbeiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zur Verfügung gestellt. In direkten Gesprächen und Ortsterminen werden vorgesehene und teilweise inzwischen umgesetzte Maßnahmen zwischen dem WSA Spree- Havel und der SenMVKU abgestimmt.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt beantwortet die Frage wie folgt:

„Das WSA Spree-Havel führt an den Ufern der Bundeswasserstraßen im Berliner Stadtgebiet regelmäßige Bauwerksinspektionen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift 2101 Bauwerksinspektionen durch. Daraus abgeleitete Instandsetzungsbedarfe werden priorisiert abgearbeitet. Daneben laufen größere Maßnahmen zur Ertüchtigung und Instandsetzung in Zusammenarbeit mit dem Wasserstraßenneubauamt Berlin (WNA Berlin) derzeitig in der VDE

17 Fahrrinnenanpassung UHW/SOW von Pichelsdorfer Gmünd bis zur Schleuse Charlottenburg. Am CVK (Charlottenburger Verbindungskanal) laufen derzeitig im Los 2 großflächige Instandsetzungsarbeiten durch das WNA am Landwehrkanal laufen vorbereitende Planungen für eine großflächige Grundinstandsetzung. Auch am Teltowkanal laufen bzw. sind in Planung diverse Grundinstandsetzungen durch das WSA Spree-Havel.

Nach der abgeschlossenen Grundinstandsetzung des Ufers am Schiffbauerdamm laufen derzeitig die Planungen für die Grundinstandsetzung des Ufers am Weidendamm und Kupfergraben ebenfalls durch das WNA Berlin.

Außerdem laufen diverse Maßnahmen zur Zielerreichung Wasserrahmenrichtlinie über das Blaue Band Deutschland an Havel, Müggelspree und Landwehrkanal.

Bund und Land führen Maßnahmen an den ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Uferabschnitten nach vorheriger regelmäßiger Abstimmung eigenständig durch.“

Frage 7:

Eine große Menge des Berliner Trinkwassers wird durch Uferfiltration gewonnen. Gibt es Fälle, wo die Funktionsfähigkeit einzelner Brunnen aufgrund fortschreitender Ufererosion gefährdet sind oder waren? Bitte genau lokalisieren und Situation darstellen.

  1. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden hier ergriffen?
  2. Welche Kosten fallen hier für das Land an?
  3. Welche präventiven Maßnahmen ergreift der Senat, um solche Vorgänge in Zukunft zu vermeiden oder ihnen vorzubeugen?

Antwort zu 7 a) bis c):

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) beantworten die Frage wie folgt:

„Es gibt in den Wasserwerken der BWB keine Fälle, wo einzelne Brunnen aufgrund

fortgeschrittener Ufererosion gefährdet sind oder waren.“

Frage 8:

Einige Parkanlagen und die dazugehörigen Gewässerufer (bspw. Schlachtensee & Krumme Lanke2) werden bzw. sollen klimasensibel umgebaut werden. Wie wird ein Ausgleich zwischen dem klimasensiblen Umbau, dem Schutz der Gewässer und der Naherholungsfunktion der Gewässer bspw. als Badeort gewährleistet? Bitte ausführen.

Antwort zu 8:

Durch die Anlage von Schichtholzhecken und Schutzstreifen soll das ungeregelte Betreten und zerstören von Vegetationsbereichen unterbunden werden. Diese Elemente haben natürlich

2 BA Steglitz-Zehlendorf Pressemitteilung vom 26.01.2026: https://www.berlin.de/ba-steglitz- zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1637528.php

einen spürbaren Eingriff in das Nutzendenverhalten zur Folge, stellen aber langfristig sicher, dass die Naherholungsfunktion des Wald- und Wasserökosystems langfristig erhalten bleibt.

Frage 9:

Ufererosion wird auch durch Wellenschlag von motorisierten Booten vorangetrieben. Sieht der Senat die Möglichkeit der Absenkung der Grenze zur führerscheinfreien Nutzung von Motorbooten von 15 PS auf 5 PS als effektive Maßnahme, um die Ufer in Berlin zu schützen?

  1. Falls ja, wird sich der Senat auf Bundesebene hierfür einsetzen?
  2. Falls nein, bitte darlegen.
  3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um gegen „Raser“ auf dem Wasser vorzugehen? Wie werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen konkret durchgesetzt? Bitte Maßnahmen darlegen und auch den Erfolg oder Misserfolg umreißen.

Antwort zu 9 a) und b):

Nein, aus verkehrlichen Gesichtspunkten wird jedenfalls bis auf Weiteres seitens der Obersten Landesschifffahrtsbehörde Berlin (OLSBB) keine Veranlassung gesehen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu modifizieren.

Antwort zu 9 c):

Die OLSBB pönalisiert verkehrsrelevante Verstöße auf den Landeswasserstraßen konsequent mit der Einleitung der zugehörigen Bußgeldverfahren.

Frage 10:

Aus DS 19/26486 geht hervor, dass die sogenannten Vertical Wetlands keinen messbaren Effekt für den Fischbestand im Spandauer Schifffahrtskanal haben. Sieht der Senat oder die Wasserstraßenschifffahrtsverwaltung dennoch eine Verwendung dieser Anwendungen im Bereich des Uferschutzes und der Gewässeraufwertung? Bitte darlegen und konkrete Pläne zur weiteren Verwendung von Vertical Wetlands nennen, falls es diese gibt.

Antwort zu 10:

In Abschnitten, in denen keine höherwertigen Maßnahmen zur ökologischen Gewässeraufwertung möglich sind, stellt die Begrünung von senkrechten Uferwänden durch Vertical Wetlands eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung des Wärmeeintrags in das Gewässer, zur Erhöhung der Verdunstung sowie als Lebensraum für verschiedene Organismen und damit zur Erhöhung der Biodiversität dar. Die Verwendung wird daher in Abhängigkeit der Randbedingungen bei Uferinstandsetzungsmaßnahmen empfohlen.

Das WSA Spree-Havel beantwortet die Frage wie folgt:

„Die Quelle (DS 19/26486) sowie deren konkrete Aussage war dem WSA Spree-Havel zum Zeitpunkt der Bearbeitung leider nicht verfügbar. Entgegen dieser genannten Quelle der Anfrage (DS 19/26764) liegt dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eine Evaluierung der Vertical Wetlands aus dem Jahr 2025 des Leibnitz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei vor, die zu einer gegenteiligen Einschätzung hinsichtlich des Effektes auf den Fischbestand kommt.

Zunächst ist festzustellen, dass die in der Anfrage genannten Vertical Wetlands als Pilotanlage im Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSK) eingebaut wurden. Und genau vor diesem Hintergrund ist auch der Effekt/Einfluss der Anlage von 40 Metern Länge auf den Fischbestand im BSK mit einer Gesamtlänge 12,20 km Länge einzuschätzen. Die Evaluierungsergebnisse belegen dennoch die ökologische Funktionalität für Fische (Laichablage, Unterstand) und Wasservögel. Die Vertical Wetlands stellen aber lediglich Minimalhabitate in Form ökologischer Trittsteine dar. Die Strahlwirkung von sogenannten ökologischen Inseln/Trittsteinen wird generell flussaufwärts- und -abwärts mit ca. 250-300 Meter beziffert. In diesem Sinne sind auch die Pläne zur weiteren Verwendung der Vertical Wetlands einzuordnen. In räumlich stark eingeengten innerstädtischen Gewässerkorridoren sind die Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung erheblich eingeschränkt. Technisch-biologische Bauweisen/ Lösungen, die hier den maximal möglichen ökologischen Effekt erzielen würden, sind oft aufgrund äußerer Restriktionen (Flächenverfügbarkeit, schifffahrtliche Belange) nicht umsetzbar. Aus diesem Grund sieht das WSA Spree-Havel die Vertical Wetlands in Ergänzung zu ökologischen Uferrevitalisierungen und dem Anlegen von Flachwasserzonen als weiteren Baustein, die hydromorphologischen Qualitätskomponenten gem. WRRL an den Bundeswasserstraßen zu verbessern.“

Frage 11:

Werden andere Maßnahmen wie bspw. schwimmende Inseln oder Maßnahmen der Diversifizierung der Struktur- und Tiefenvielfalt der Gewässerböden angestrebt oder bereits durchgeführt? Bitte darlegen.

Antwort zu 11:

Es werden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Struktur- und Tiefenvielfalt der Gewässer (Sohle und Ufer) angestrebt und durchgeführt, von denen im Folgenden einige beispielsweise genannt werden:

In den Fließgewässern 2. Ordnung (insbesondere Panke, Tegeler Fließ, Wuhle, Erpe) befinden sich zahlreiche strukturverbessernde Maßnahmen in Planung und Umsetzung (Panke). (Land Berlin)

In Spree, Havel, Charlottenburger-Verbindungs- und Landwehrkanal werden wellengeschützte Flachwasserzonen hergestellt. (Bund)

Im Maselakekanal befinden sich zwei Inseln (Wetland Structures) in Erprobung, die neben einem vegetationsreichen Flachwasserbereich darunterliegende Habitate bieten. Im kommenden Jahr werden diese auch im Landwehrkanal eingesetzt. Weitere Standorte werden angestrebt.

Berlin, den 14.08.2026 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26764.pdf