08.07.2026
Frage 1:
Welchen aktuellen #Bauwerkszustand weist die #Stubenrauchbrücke am #Tempelhofer Hafen nach der letzten Haupt- bzw. Einfachen Prüfung auf und welche wesentlichen #Schadensbilder wurden dabei festgestellt?
Antwort zu 1:
Die Stubenrauchbrücke am Tempelhofer Hafen hat zwei Überbauten (Teilbauwerke). Das Teilbauwerk A mit #innenliegendem #U-Bahnhof weist nach der letzten Bauwerksprüfung eine Zustandsnote von 2,8 – ausreichender Zustand – auf, das Teilbauwerk B eine Zustandsnote von 2,9 – ausreichender Zustand.
Als Schäden sind #Abplatzungen am Beton mit freiliegender Bewehrung, #Durchfeuchtungen und stellenweise Risse mit Ausblühungen mit Aussinterungen genannt. Des Weiteren bestehen
Mängel am Fahrbahnbelag und am Schrammbord.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen umfasst die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/ 25895 genannte
„ #Betoninstandsetzung, Instandsetzung der Bauwerksfugen und #Abdichtungserneuerung der Fahr- und Gehbahn“ der Stubenrauchbrücke im Einzelnen?
Antwort zu 2:
Im Zuge der Tunnelsanierung des U-Bahnhofs Ullsteinstraße soll auch das Brückenbauwerk instandgesetzt werden. Bei den Arbeiten werden folgende Leistungen ausgeführt.
- Erneuerung der Abdichtung und Fahrbahnasphaltbeläge
- Aus-/ Einbau der Fahrbahnübergangskonstruktion
- Betoninstandsetzungsarbeiten (Hohlkasten innen und außen)
- Instandsetzung der Bauwerksfugen
Frage 3:
Aus welchen Gründen ist die Ausführung dieser Maßnahmen erst für das Jahr 2028 vorgesehen?
Antwort zu 3:
Die parallele Ausführung der Instandsetzungsarbeiten am U-Bahntunnel und der Brücke bedürfen eines erheblichen Planungs- und Koordinierungsvorlaufes. Des Weiteren werden Baumaßnahmen nach Kapazität und Ressourcen eingeplant.
Frage 4:
Welcher konkrete Zeitplan ist für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung der Maßnahmen vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Planung ist mit ca. 12 Monaten (Vorplanung, Entwurfsplanung, Baustoffuntersuchungen, Sachkundige Planung für Betoninstandsetzung, Abstimmungen zum Verkehrskonzept und U- Bahnbetrieb) veranschlagt. Für die Ausschreibung und Vergabe ist ein Zeitraum von ca. 5 Monaten anzusetzen.
Zur Dauer der Bauausführung ist noch keine verbindliche Aussage möglich, da die Bauzeit im Wesentlichen vom Verkehrskonzept auf der Straße abhängig ist und der Betriebsführung der U- Bahn (Arbeiten in den Betriebspausen der U6).
Frage 5:
Mit welchen Gesamtkosten wird derzeit für die Sanierung der Stubenrauchbrücke gerechnet und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Teilmaßnahmen?
Antwort zu 5:
Die Gesamtkosten können aufgrund des derzeitigen Planungsstand nur grob mit ca. 1,0 Mio.€ geschätzt werden. Hinzu kämen die noch nicht genau abschätzbaren Kosten für die Verkehrssicherung je nach Verkehrskonzept.
Frage 6:
Welche Kostenansätze lagen den in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/ 25895 genannten Kosten von rund 1 Mio. Euro zugrunde und sind zwischenzeitlich Kostenfortschreibungen erfolgt?
Antwort zu 6:
Die Kosten werden auf Grundlage von Erfahrungswerten gleichartiger Bauleistungen und überschläglichen Mengenermittlungen grob eingeschätzt. Eine Kostenfortschreibung seit der vorhergehenden Anfrage vor 8 Wochen erfolgte nicht.
Frage 7:
Welche Abstimmungen bestehen zwischen dem Land Berlin, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der BVG sowie sonstigen Beteiligten hinsichtlich der Planung und Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen an der Stubenrauchbrücke?
Antwort zu 7:
Die BVG plant gegenwärtig die Instandsetzung der #Tunnelabdichtung im Bereich des U- Bahnhofes #Ullsteinstraße in Berlin-Tempelhof. Das Land Berlin beabsichtigt im Rahmen der BVG-Maßnahmen die Stubenrauchbrücke instand zu setzen. Ziel der Abstimmungen sind die Erörterung der Rahmenbedingungen für eine #gemeinsame Baumaßnahme.
Hinweis: In der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der BVG vom 26.07.1967 / 08.08.1967 wird die Unterhaltung der Stubenrauchbrücke Bauteil „ A“ geregelt. Die Stubenrauchbrücke Teilbauwerk B der WSV mit Fahrtrichtung stadtauswärts ist nicht betroffen.
Frage 8:
In der als Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/ 25895 beigefügten Übersicht der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden für die „ Stubenrauchbrücke Teil B“ weitere Maßnahmen sowie Investitionsbedarfe ausgewiesen. Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich hierbei jeweils?
Antwort zu 8:
Die WSV teilt mit:
„ Für die Stubenrauchbrücke Teil B ist ein #Ersatzneubau vorgesehen. Eine Grundinstandsetzung ist aufgrund der vorhandenen Schäden, insbesondere dem fehlendem Ankündigungsverhalten ausgeschlossen. Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls eines Mitarbeiters (seit >1 Jahr) und neuer Priorisierung anderer Maßnahmen (Vorziehen Siemensbrücke) sieht die zeitliche Planung der Stubenrauchbrücke, Teil B wie folgt aus (Änderung zu o.g. Übersicht!):
2028-2029: Grundlagenermittlung
2029-2030: Vorplanung mit Variantenuntersuchung. Diese wird mit allen Beteiligten abgestimmt (WSA Spree Havel, Land Berlin, BVG, Leitungsbetreiber).
2030-2031: Ausführungsplanung
2031-2032: Ausschreibung 2032-2034: Bauausführung“
Frage 9:
Auf welche Höhe belaufen sich die von der Wasserstraßen- und #Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die Stubenrauchbrücke Teil B aktuell veranschlagten Investitions- und Unterhaltungskosten und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Haushaltsjahre?
Antwort zu 9:
Die WSV teilt mit:
„ Derzeit sind für den Ersatzneubau noch keine Investitions- und Unterhaltungskosten veranschlagt. Dies erfolgt mit Beginn der Grundlagenermittlung.“
Frage 10:
Welche Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und welche Maßnahmen des Landes Berlin betreffen dieselben Bauwerksteile der Stubenrauchbrücke und wie werden diese planerisch und zeitlich miteinander koordiniert?
Antwort zu 10:
Die Instandsetzungsarbeiten an der Stubenrauchbrücke Teilbauwerk A sollen vor Baubeginn Teilbauwerk B abgeschlossen sein.
Die WSV teilt mit:
„ Eine Abstimmung erfolgt mit Beginn der Grundlagenermittlung/ Vorplanung.“
Frage 11:
Welche baulichen Anlagen des U-Bahnhofs Ullsteinstraße sind konstruktiv Bestandteil der Stubenrauchbrücke bzw. von deren Tragwerk oder Hohlkastenbauwerk?
Antwort zu 11:
Der U-Bahnhof besteht aus einem nördlich der Brücke im Erdreich liegen Tunnel und dem im #Hohlkasten der Brücke über den Teltowkanal liegenden #Bahnhofsteil. Über beide Teile erstrecken sich die Betriebsanlagen des Bahnhofs mit Bahnsteigen, Verkleidungen und Anlagentechnik.
Frage 12:
Welche Schäden am U-Bahnhof Ullsteinstraße wurden seit dem Jahr 2020 festgestellt und welche Maßnahmen wurden seitdem jeweils durchgeführt?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt mit:
„ Seit dem Jahr 2020 wurden am U-Bahnhof Ullsteinstraße (U6) insbesondere Schäden an der oberhalb des Bahnhofs verlaufenden Straßen- und Deckenkonstruktion festgestellt. Ursache hierfür sind vor allem die dauerhafte Belastung durch den Straßenverkehr auf dem Tempelhofer Damm sowie eindringende Feuchtigkeit über undichte Fugen im Übergangsbereich zwischen Straßenkörper und U-Bahn-Bauwerk.
Im Einzelnen wurden seit 2020 folgende Schadensbilder dokumentiert:
- Undichtigkeiten in den Bauwerksfugen
- Korrosionserscheinungen an der Bewehrung infolge der Feuchtigkeitseinwirkung
- Rissbildungen und Abplatzungen im Beton der Deckenkonstruktion
- allgemeine alters- und belastungsbedingte Verschleißerscheinungen an der Bauwerksdecke
Auf Grundlage der festgestellten Schäden erfolgten umfangreiche bautechnische Untersuchungen zur Schadensursache und zum Umfang der Beeinträchtigungen.
Im Anschluss wurden umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Deckenkonstruktion durchgeführt. Diese umfassten insbesondere die Freilegung der betroffenen Bauteile von der Straßenoberseite, die Instandsetzung bzw. Erneuerung der Bauwerksfugen, die Beseitigung geschädigten Betons, die Sanierung korrodierter Bewehrungsteile sowie den Wiederaufbau der Betondeckschichten zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit.
Die Arbeiten erfolgen bzw. erfolgten abschnittsweise unter Aufrechterhaltung des Betriebs und unter Einsatz temporärer Sicherungs- und Abstützmaßnahmen.“
Frage 13:
Welche Investitionen hat die BVG seit dem Jahr 2020 am U-Bahnhof Ullsteinstraße vorgenommen (bitte nach Jahren, Maßnahmen und Kosten aufschlüsseln)?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt mit:
„ Seit 2020 hat die BVG am U-Bahnhof Ullsteinstraße verschiedene Investitionen zur Instandhaltung, Schadensbeseitigung und baulichen Sanierung vorgenommen.
2020
- Beseitigung eines Rattenbefalls im Aufzugtriebwerkraum:
- Erneuerung Deckenputz
- Entfernung und Erneuerung von losem Beton Kosten von rund 6.500 €
2021
- Reinigungsarbeiten im Bereich der Bauwerksfugen
- Instandsetzung der Decke im Ausgangsbereich Kosten von rund 9.000 €
2022
- Komplettsanierung der Sanitäranlage
- Erstellung statischer Berechnungen
- Planungsleistungen / Bauüberwachung
- Sofortmaßnahmen an den Bauwerksfugen
- Verkehrssicherungsmaßnahmen Kosten von rund 226.000 €
Laufend
- Sanierung der Bauwerksfugen
- Nachträge (NT1)
- Nachträge (NT2)
Kosten von rund 2.240.000“
Frage 14:
Welche weiteren Investitionen, Sanierungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- oder Verschönerungsmaßnahmen plant die BVG für den U-Bahnhof Ullsteinstraße (bitte nach Maßnahme, Zeitplan und Kosten aufschlüsseln)?
Frage 16:
Ist vorgesehen, die Sanierung der Stubenrauchbrücke mit einer umfassenden baulichen oder gestalterischen Aufwertung des U-Bahnhofs Ullsteinstraße zu verbinden und wenn ja, in welchem Umfang?
Antwort zu 14 und 16:
Die BVG teilt mit:
„ Geplant ist eine vollumfassende Grundinstandsetzung, bestehend aus folgenden Maßnahmen:
- Sanierung der Ausgangsanlagen inkl. neugestalteter Ausgangsüberdachung.
- Vollumfängliche Betoninstandsetzung aller Ausgänge, Tunneldecke und Hintergleiswände
- Statische Ertüchtigung der Bahnsteigplatte inkl. Abbruch
- Architektonisch anspruchsvolle Gestaltung des gesamten Bahnhofs inkl. Hintergleiswände
- Fugensanierung der Tunneldecke
- Sanierung und Modernisierung technischer Anlagen
- Ertüchtigung der Nebenräume auf aktuellem technischem Stand
Ein Zeitplan wird derzeit erarbeitet. Dieser ist aber abhängig von der Sanierung der Stubenrauchbrücke, der derzeitigen und zukünftigen Fugensanierung der gesamten Fahrbahn.“
Frage 15:
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den derzeitigen baulichen und optischen Zustand des U-Bahnhofs Ullsteinstraße bis zum Beginn der Brückensanierung zu verbessern?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt mit:
„ Bis zur Beendigung der derzeitigen Fugensanierung gibt es keine optische Verbesserung. Die offenen Stellen in der Decke müssen für die Fugensanierung zugänglich bleiben. Anschließend wird nur ein Provisorium verbaut bis zur eigentlichen Grundinstandsetzung. Weitere
Maßnahmen sind nicht vorgesehen.“
Frage 17:
Welche Auswirkungen werden die geplanten Maßnahmen an der Stubenrauchbrücke auf den Betrieb der U-Bahn-Linie #U6, den #Straßenverkehr auf dem Tempelhofer Damm (B96), den Fuß- und Radverkehr sowie die #Schifffahrt auf dem #Teltowkanal haben?
Frage 18:
Welche verkehrlichen Einschränkungen werden nach heutigem Planungsstand während der Bauzeit voraussichtlich erforderlich sein?
Antwort zu 17 und 18:
Die BVG teilt mit:
„ Nach aktuellem Planungsstand erfolgen die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten überwiegend in den Nachtstunden bzw. in den betrieblichen Betriebspausen, sodass der #Regelbetrieb der U6 grundsätzlich aufrechterhalten werden kann.
Die erforderliche statische Ertüchtigung des Bahnsteigs soll abschnittsweise erfolgen. Dabei ist vorgesehen, die Bauarbeiten abschnittsweise durchzuführen und den Betrieb jeweils auf einer Bahnsteigseite aufrechtzuerhalten. In der Folge halten die Züge an der gesperrten Bahnsteigseite nicht, können den Bereich jedoch weiterhin durchfahren.
Die Verkehrsführung wird derzeit in Abstimmung mit der SenMVKU geplant. Eine verbindliche Festlegung erfolgt im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung nach Beauftragung der bauausführenden Firma.
Nach aktuellem Stand ist vorgesehen:
- Kfz-Verkehr stadteinwärts einspurig mit Führung westlich der Baustelle (ca. 3,25 m Spurbreite)
- Radverkehr westlich der Baustelle (ca. 1,40 m Breite)
- Fußverkehr östlich der Baustelle (ca. 2,50 m Gehwegbreite).“
Berlin, den 03.07.2026 In Vertretung
Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26416.pdf