08.07.2026
Frage 1:
Wie viele #Beschwerden von Anwohnenden sind in den letzten 12 Monaten auf Grund von erhöhter #Lärmimmission durch den Betrieb der #U-Bahn auf dem #Hochbahnviadukt zwischen U-Bahnhof #Prinzenstraße und U-Bahnhof #Kottbusser Tor bei der BVG eingegangen?
Antwort zu 1:
Antwort der BVG:
„ Im Zeitraum der letzten 12 Monate sind im Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn im Abschnitt zwischen U Prinzenstraße und U Warschauer Straße insgesamt 35 Kundenhinweise zu erhöhter Lärmimmission eingegangen.“
Frage 2:
Wie viele solcher Beschwerden sind in den letzten 12 Monaten für den Abschnitt zwischen U-Bahnhof Kottbusser Tor und Oberbaumbrücke eingegangen?
Antwort zu 2:
Antwort der BVG:
„ Im Zeitraum der letzten 12 Monate sind im Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn im Abschnitt zwischen U Kottbusser Tor und Oberbaumbrücke insgesamt 12 Kundenhinweise zu erhöhter Lärmimmission eingegangen.“
Frage 3:
Gab es #Klagen von Anwohnenden auf Grund von erhöhter Lärmimmission, die mit Zahlungen von Schmerzensgeld beschieden wurden? Wenn ja, mit welchen rechtlichen Folgen?
Antwort zu 3:
Gegenüber dem Senat gab es keine Klagen aufgrund erhöhter Lärmimmission verursacht durch die Hochbahn der U-Bahnlinien U1/ U3, die mit Zahlungen von Schmerzensgeld beschieden wurden. Auch gegenüber der BVG wurden keine Klagen erhoben.
Frage 4:
Wann, wo und mit welchem Ergebnis wurden #Lärmmessungen im Bereich des Hochbahnviadukts zwischen U- Bahnhof Prinzenstraße und Oberbaumbrücke durchgeführt?
Frage 5:
Sind weitere Lärmmessungen und/ oder anderweitige Untersuchungen zur Feststellung der Lärmimmissionsbelastung in den kommenden 12 Monaten in diesem Bereich geplant? Wenn ja, welche Art von Messung, wann und an welchen konkreten Standorten?
Antwort zu 4 und 5:
Antwort der BVG:
„ Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die BVG führt turnusmäßig zustandsbezogene Überprüfungen der Infrastruktur durch, in deren Rahmen auch das akustische Verhalten der Strecke bewertet wird.“
Frage 6:
Wie erklärt sich der Senat die von den Anwohnenden beschriebene #angestiegene Lärmbelastung durch den Betrieb der U-Bahn auf dem Hochbahnviadukt in den letzten 12 Monaten?
Antwort zu 6:
Bei der örtlichen Begutachtung des Problems von den Mitarbeitenden der BVG wurde eine vermehrte Bildung von #Riffeln und vereinzelte eingefahrene #Schienenstöße festgestellt. Die #Unebenheiten auf der Schiene und daraus folgender unruhiger Radlauf des Zuges führen zu einer erhöhten #Geräuschentwicklung.
Frage 7:
Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten 12 Monaten unternommen, um die Lärmbelastung am Hochbahnviadukt wieder zu mindern? Durch welches Unternehmen wurden diese Maßnahmen umgesetzt? Konnte eine Reduktion der Lärmbelastung durch diese Maßnahmen festgestellt werden? Wenn ja, in welcher Höhe und an welchem Standort?
Frage 8:
Plant der Senat Maßnahmen, um die von den Anwohnenden beschriebene Lärmbelastung zu mindern? Wenn ja, welche Art von Maßnahmen sollen durch welche Unternehmen und zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden?
Antwort zu 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet:
Die Mitarbeitenden der #Immissionsschutzbehörde sind mit der BVG regelmäßig im Austausch bezüglich der Maßnahmen im Bereich der #Hochbahn der U-Bahnlinie U1 und U3.
Von der BVG wird zurzeit die Umsetzung folgender Maßnahmen geprüft:
- Einbau von #Schienenstegdämpfern
- Einsatz weiterer stationärer #Schmieranlagen zur Minderung des Kurvenquietschens
- anlassunabhängiges #Glattschleifen der Schienenoberfläche mit dem Schleifzug verstärkt in den Sommermonaten
- Auffüllen der Brückenfelder mit #Schotter.
Hierzu besteht jedoch noch keine abschließende Planung, so dass der mögliche Zeitpunkt der Umsetzung nicht benannt werden kann. Die Umsetzung mancher Maßnahmen erfordert spürbare Eingriffe in den U-Bahnbetrieb und ist daher nur mittel- bis langfristig möglich.
Frage 9:
Welche Grenzwerte werden als Zielwert bei Verkehrslärm durch oberirdisch fahrende U-Bahnen angestrebt?
Frage 10:
Gibt es andere Kompensationsmöglichkeiten zur Minderung der Nachteile durch Lärmimmissionen und zur Sicherung des Schallschutzes?
Antwort zu 9 und 10:
Für die Antwort wird auf die Antworten auf die die Schriftliche Anfrage Nr. 17/ 19432 verwiesen.
Frage 11:
Stimmt es, dass die BVG nur einen #Schleifzug besitzt? Falls ja, warum besitzt die BVG nur einen Schleifzug und wie wird entschieden wo der eingesetzt wird?
Frage 12:
Stimmt es, dass dieser aktuelle kaputt ist bzw. kaputt war? Falls ja, wann wird er wieder einsatzbereit sein?
Antwort zu 11 und 12:
Antwort der BVG:
„ Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet:
Die BVG verfügt über zwei Schleifzüge. Aufgrund technischer Einschränkungen bei einem Fahrzeug konnte zuletzt nur ein Schleifzug im operativen Betrieb eingesetzt werden. Der nicht eingesetzte Zug wird derzeit umfassend instandgesetzt und ist Anfang Juli wieder einsatzfähig.“
Frage 13:
Wann wird das Schleifen der Schienen auf der Strecke der U1/ U3 und spezifisch zwischen U-Bahnhof Prinzenstraße und U-Bahnhof Kottbusser Tor nachgeholt?
Antwort zu 13:
Antwort der BVG:
„ Die BVG führt regelmäßig zustandsbezogene Überprüfungen der Infrastruktur durch, in deren Rahmen auch das akustische Verhalten der Strecke bewertet wird. Grundsätzlich werden zur Minderung der Geräuschentwicklung Maßnahmen wie Schienenreinigung und Schienenschleifen eingesetzt. Der betroffene Streckenabschnitt wird in die laufende Instandhaltungsplanung einbezogen.“
Frage 14:
Warum ist die Strecke zwischen U-Bahnhof Prinzenstraße und U-Bahnhof Kottbusser Tor immer wieder fehlerhaft, was zu Lärmproblemen führt?
Antwort zu 14:
Antwort der BVG:
„ Im betreffenden Streckenabschnitt ist aus konstruktiven und betrieblichen Gründen eine vom #Standardoberbau abweichende Oberbauform ohne Schotterbettung verbaut. Aufgrund ihrer konstruktiven Eigenschaften kann diese Bauweise das Schwingungs- und #Geräuschverhalten des Bauwerks beeinflussen und somit Auswirkungen auf die Schallemissionen haben.
Darüber hinaus weist der betreffende Streckenabschnitt mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende #Gleisbögen auf. Die Streckenführung kann so zu erhöhten Fahr- und #Kurvengeräuschen beitragen.“
Frage 15:
Falls eine oder mehrere Bezirksverwaltungen bei der Beantwortung involviert waren, welche Frist wurde zur Beantwortung der Fragen gesetzt?
Antwort zu 15:
Es wurde bei der Bearbeitung keine Bezirksverwaltung um Stellungnahme gebeten.
Berlin, den 06.07.2026 In Vertretung
Andreas Kraus Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26422.pdf