17.06.2026
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26195.pdf
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das “ #Grüne #Band Berlin” führt mit dem Berliner #Mauerweg über 15 km von der Innenstadt bis zum Naherholungsgebiet Berliner Barnim.
Auf Pankower Gebiet wurden im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für den #Straßenbau zwei längere Abschnitte des Grünen Bandes als naturnahe Grünflächen mit einem erneuerten, 4m breiten Mauerweg fertiggestellt. In einem ähnlichen Vorhaben sollen nun 9 Teilflächen des LSG 52 „ Ehemaliger #Mauerstreifen“ im Grünen Band zwischen der #Behmstraße und der #Panke als #Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe durch den #Neubau der #Dresdner Bahn saniert werden. Auf diesen Flächen sind die Abschnitte des Mauerwegs verlaufen gleichzeitig Bestandteile des Berliner Radverkehrsnetzes gemäß #Radverkehrsplan.
Frage 1:
In S19-25626, Antwort auf Frage 3 heißt es: „ Der Mauerweg ist ein Erinnerungsweg. Er ist kein gewidmeter Radweg.“ Wie sollen sich Radfahrende in den Teilflächen 1-4 auf den anzulegenden Abschnitten des Radverkehrsnetzes (gemäß Radverkehrsplan) zukünftig fortbewegen?
Antwort zu 1:
Die entsprechenden Abschnitte des Mauerwegs sind Bestandteil des Berliner Radverkehrsnetzes. Der Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt I (PFA I) des Projektes Dresdner Bahn (Az. 511ppa/ 002-436) ist durch die DB InfraGO umzusetzen. Der Beschluss sieht für Teile der Flächen keine verkehrsrechtliche Widmung vor, weshalb die DB InfraGO auf ihren Flächen die Anlage von Fußwegen plant. Gleichwohl ist es Ziel des Landes Berlin, die Ziele des Radverkehrsplans umzusetzen. Genauere Abstimmungen dazu müssen noch erfolgen.
An den ausreichend breiten Stellen kann ggf. eine parallele Führung von Rad- und Fußverkehr erfolgen.
Für die Nutzung der durch die DB InfraGO zu errichtenden Wege durch Radfahrinnen und Radfahrer äußert sich die DB InfraGO wie folgt: „ Mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht entsprechend § 1 StVO.“
Frage 2:
Wann wird die zuständige Senats-Fachabteilung für Fuß- und Radverkehr eingebunden, damit zukünftige Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr durch eine entsprechende Dimensionierung und Gestaltung der Wege vermieden werden (hoher Nutzungsdruck durch Erholungssuche sowie Verbindungsfunktion dieser Abschnitte des Radverkehrsnetzes gemäß Radverkehrsplan von 2021)?
Antwort zu 2:
Die DB InfraGO als Bauherrin antwortet darauf wie folgt:
„ Die Maßnahmen auf den Teilflächen 1 bis 4 einschließlich der Dimensionierung der Wege erfolgen auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA I des Projektes Dresdner Bahn (Az. 511ppa/ 002-436). Dieses Verfahren lief unter ordnungsgemäßer Einbindung des Landes Berlin in den Jahren 1997 bis 2017.“
Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.
Frage 3:
Welche Wegeverbindungen werden nach derzeitigem Planungsstand von Grün Berlin auf den Teilflächen 1-4 angelegt (bitte tabellarisch für jede Teilfläche und jede Wegeverbindung auflisten: Breite, Bauart, Gestaltung zur Konfliktvermeidung zwischen Fuß- und Radverkehr )?
Antwort zu 3:
Die DB InfraGO als Bauherrin antwortet darauf wie folgt:
„ Die Grün Berlin GmbH ist durch die DB InfraGO AG mit dem Projektmanagement zur Umsetzung der trassenfernen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beauftragt. Die Maßnahmen wurden am 22.05.2017 unter dem Az. 511ppa/ 002-436 planfestgestellt und sind in Bestandskraft erwachsen.
| Teilfläche | Breite gemäß PFB (Angaben in m) | Bauart gemäß Vorgabe Bezirksa mt |
| TF1 | 1,5 | Wassergebundene Wegedecke Patentweg |
| TF2 | Weg: 4,5 Restl. Flächen unter der Brücke | Kleinsteinpflaster Großsteinpflaster |
| TF3 | Nebenweg: 4,0 Verbindungswege: 1,5-2,5 Bestandsweg (Berliner Mauerweg): Breite verbleibt | Glorit inkl. Schottertreifen (1 m) Wassergebundene Wegedecke Asphalt |
| TF4 | Hauptwege: 4,0 Nebenwege: 1,0-2,0 | Glorit inkl. Schotterstreifen (1 m) Wassergebundene Wegedecke |
(Quelle: DB InfraGO)“
Berlin, den 13.06.2026
In Vertretung Andreas Kraus Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de