Barrierefreie Bus- und Tramhaltestellen, aus Senat

23.03.2026

Frage 1:

Wie viele #Bushaltestellen wurden seit Beantwortung der schriftlichen Anfrage Drucksache 19/ 17555 (Frage 9) nach den im #Nahverkehrsplan festgelegten Kriterien #barrierefrei umgebaut? Bitte nach Bezirk und Haltestellen getrennt ausweisen.

  1. Falls Haltestellen nur einige der im Nahverkehrsplan festgelegten Kriterien erfüllen: Welche sind das? Bitte nach Bezirk und Haltestellen getrennt ausweisen.
    1. Welche Gründe liegen vor, dass diese Haltestellen noch nicht alle im Nahverkehrsplan festgelegten Kriterien erfüllen?

Antwort zu 1a und 1b:

Folgende Tabelle beinhaltet die Anzahl der umgebauten Richtungsbushaltestellen der Bezirksämter im Zeitraum Dezember 2023 bis heute und die Anmerkungen der Bezirksämter:

BezirkAnzahl RichtungsbushaltestellenBerücksichtigung Kriterien NVP
Charlottenburg-Wilmersdorf4ja
Friedrichshain-KreuzbergKeine Rückmeldung
Lichtenberg3?**
Marzahn-Hellersdorf10teilweise
Mitte2ja
Neukölln2?**
Pankow0
Reinickendorf0
Spandau17ja
Steglitz-Zehlendorf0
Treptow-Köpenick4teilweise
Tempelhof-Schöneberg26*?**

*Angabe bezieht sich auf „ die letzten Jahre“

** Eine gesonderte Prüfung ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt darüber hinaus mit:

„ Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfüllen folgende Haltestellen derzeit nur teilweise die im Nahverkehrsplan festgelegten Kriterien:

  • Hellersdorfer Straße / Cecilienstraße
  • Lemkestraße / Lübecker Straße
  • Riesaer Straße / L-Lewin-Straße
  • Oberfeldstraße / Kornmandelweg

Hauptgrund ist der Nichteinbau des Kasseler Sonderbords (22 cm). Durch die gegenüber den üblichen Sonderbordhöhen von 16 cm deutlich größere Höhe erhöht sich das Gefälle, wodurch Längs- bzw. Querneigungen von über 4 % entstehen können. Zudem konnte die neue Höhe an vielen Grundstücksgrenzen nicht in angemessener Weise an die angrenzenden Grundstücke angebunden werden. Dies war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Darüber hinaus wären für die angrenzenden Grundstückseigentümer erhebliche Einschränkungen beim Zugang zu ihren Grundstücken entstanden.

Ein weiterer Punkt liegt in der Lage der Bushaltestellen begründet. Sofern der Bus den Kasseler Sonderbord mit 22 cm Höhe nicht gerade anfahren konnte, war ein schadfreies Anfahren des Bordsteins nicht immer möglich. Aus diesem Grund wurde dieser Bordstein an Bushaltestellen, die sich in der Nähe von Kurvenbereichen befinden, nicht eingebaut.“

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt darüber hinaus mit:

„ 1. Haltestellen Baumschulenstraße / Köpenicker Landstraße

Im Rahmen von Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) am Regenkanal zwischen Köpenicker Landstraße und Neue Krugallee wurden die Haltestellen mit Kasseler Sonderbord und Auffindestreifen ausgeführt. Bei der Ausführung waren die örtlichen Zwangspunkt für eine gesicherte Entwässerung aller Verkehrsflächen sowie der vorhandene Baumbestand zu beachten, sodass nicht alle Kriterien laut Nahverkehrsplan umgesetzt werden konnten. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick finanzierte die Maßnahme aus eigenen Mitteln.

  • Haltestellen Wegedornstraße / Semmelweisstraße

Die barrierefreie Herstellung erfolgte gemäß Vorschriften im Zuge einer Fahrbahnsanierung. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick finanzierte die Maßnahme aus eigenen Mitteln.“

Frage 2:

In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/ 16250 (Frage 3) wurden neun #Tramhaltestellen benannt, die bis 2026 barrierefrei gestaltet werden sollten.

  1. Entsprechen diese Angaben ebenfalls den im Nahverkehrsplan genannten Kriterien? Wenn nein: Warum nicht, und welche Kriterien wurden stattdessen herangezogen?
    1. Wurden die in Drucksache 19/ 16250 Planungsziele erreicht bzw. wie ist der Umsetzungsstand bei den genannten Haltestellen? Bitte getrennt nach Bezirken und Haltestellen ausweisen.
    1. Wenn die Ziele nicht erreicht wurden: Welche Gründe liegen hierfür vor?
    1. Wie ist der Umsetzungsstand der Barrierefreiheit bei den weiteren in der o. g. Drucksache benannten Haltestellen?

Antwort zu 2a bis 2d:

In der Drucksache 19/ 16250 sind neun Maßnahmen gelistet, die nach damaligem Stand und mit dem Hinweis, dass Verschiebungen möglich sind, vorrausichtlich bis 2026 realisiert werden sollten. Diese Maßnahmen umfassen nicht neun Haltestellen, sondern insgesamt 44 Richtungshaltestellen. Die aufgeführten Maßnahmen gehen in der Regel einher mit weiteren Gleiserneuerungsmaßnahmen und Straßenumbauerfordernissen, wodurch es häufig aufgrund der Komplexität zu längeren Abstimmungsprozesse kommt. Alle Beteiligten sind bemüht, die Kriterien der Barrierefreiheit des NVP vollständig beim Haltestellenausbau umzusetzen.

Aufgrund technischer und örtlicher Gegebenheiten ist dieses jedoch nicht immer uneingeschränkt möglich.

Die BVG teilt ergänzend mit:

„ Neben den im Nahverkehrsplan genannten Kriterien wird zudem der Zustand der Straßenbahngleisanlagen bei der Terminplanung und Umsetzung der Vorhaben für den barrierefreien Ausbau berücksichtigt.

VorhabenAnzahl Richtungs- haltestellenBezirkvsl. Umsetzung   Stand 03.2026    Stand 07.2023Grund der Abweichung
„Königsplatz“ / Brückenstraße2TRE-KÖ Pabgeschlossen2023 
2TRE-KÖ P20302026Baustellenzufahrt für ein Hochbauprojekt im Bereich der künftigen barrierefreien Haltestellen Bauliche Umsetzung in Kombination mit Grundinstandsetzung Treskowbrücke (Gleise [ BVG] und Brücke [ SenMVKU V])
2TRE-KÖ Pin Abstimmung aufgrund Abhängigkeit Lange Brücke2026Die bauliche Umsetzung steht in zeitlicher Abhängigkeit zum Ersatzneubau Lange Brücke (OT Köpenick) und Grundinstandsetzung Treskowbrücke (O T Oberschöneweide). Betrieblicher Hintergrund: mind. eine der beiden Straßenbahnstrecken Schöneweide—Köpenick muss in Betrieb bleiben, damit KÖ P kein Inselnetz wird.
Kastanienallee2MIT20262025Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante
Schönhauser Allee6PAN2030–20332025Die bauliche Umsetzung erfolgt in Etappen im Zusammenhang mit dem Brückenersatzneubau Eisenbahnüberführung Schönhauser Allee
Rosenthaler Straße2MIT20302027Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante und zugleich Einhaltung der Prozesse der Berliner LHO zur Erlangung der Fördermittel und die damit verbundenen Dauern der Sonderfinanzierung
1MITzurückgestellt2027Derzeit sind noch Abstimmungen zur zukünftigen verkehrlichen Gestaltung des Bereichs rund um den Hackeschen Markt notwendig.
Altstadt Köpenick3TRE-KÖ P20272027im Zeitplan
1TRE-KÖ Pzurückgestellt2027Aufgrund fehlender Personalkapazitäten wurde das Teil-Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.
Bleicheroder Straße4PAN20292026Verzögerung aufgrund zwischenzeitlich fehlender Personalkapazitäten.
Kopernikus-, Wühlischstraße5FRI-KRE20292027Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante
Bahnhofstraße/ Nord2TRE-KÖ P20292028Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante
Grünauer Straße10TRE-KÖ P20292029im Zeitplan
Invaliden-/ Brunnenstraße4MIT20302025Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante und zugleich Einhaltung der Prozesse der Berliner LHO zur Erlangung der Fördermittel und die damit verbundenen Dauern der Sonderfinanzierung
S Friedrichshagen4TRE-KÖ P20302028Fehlende Personalkapazitäten verzögerten den Vorhabenbeginn. Dies wirkt sich zeitlich linear auf das Umsetzungsende aus.
Siegfriedstraße/ Nord10LIC20302025Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante. Bauliche Umsetzung zeitlich mit anderen Vorhaben im Bezirk Lichtenberg abgestimmt, um die Erreichbarkeit des Betriebshofs Lichtenberg zu gewährleisten.
Vorhaben                       Anzahl               Bezirk            vsl. Umsetzung                                  Grund der Abweichung Richtungs- Stand 03.2026        Stand 07.2023 haltestellen
Herzbergstraße/ West      4                        LIC                 2030                      2027                      Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante. Bauliche Umsetzung zeitlich mit anderen Vorhaben im Bezirk Lichtenberg abgestimmt, um die Erreichbarkeit des Betriebshofs Lichtenberg zu gewährleisten.
Bernauer Straße7                        MIT                 2030                      2029                      Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante
2                        PAN                zurückgestellt         2029                      Aufgrund fehlender Personalkapazitäten wurde das Teil-Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.
1                        PAN                2030                      2027                      Verzögerung während der Planung zur Ermittlung der Vorzugsvariante
Loeperplatz                      2                        LIC                 2031                      2031                      im Zeitplan
Hultschiner Damm           2                        MAR-HEL        2032                       2030                   1                        TRE-KÖ P        2032                       2030Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf initialisiert eine Machbarkeitsuntersuchung zur Umgestaltung des Hultschiner Damms, u. a. nach den Vorgaben des Mob G BE und der AV Geh- und Radwege. Da die Auswirkungen auf die Trasse der Straßenbahn derzeit nicht bekannt sind, wird der BA Strab daher vorerst zurückgestellt.
 
Wilhelminenhof-,               5                        TRE-KÖ P       in Abstimmung        2024/ 2026             Die bauliche Umsetzung steht in zeitlicher Ostendstraße                                                                  aufgrund                                             Abhängigkeit zum Ersatzneubau Lange Abhängigkeit                                       Brücke (OT Köpenick) und Lange Brücke                                     Grundinstandsetzung Treskowbrücke (O T Oberschöneweide). Betrieblicher Hintergrund: mind. eine der beiden Straßenbahnstrecken Schöneweide—Köpenick muss in Betrieb bleiben, damit KÖ P kein Inselnetz wird.
Seelenbinderstraße           4                        TRE-KÖ P        zurückgestellt          2025                      Aufgrund fehlender Personalkapazitäten wurde das Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.
Pankow/ Kirche                2                        PAN                zurückgestellt          2028                      Aufgrund fehlender Personalkapazitäten wurde das Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.
Oranienburger                  5                        MIT                 zurückgestellt          2032                      Aufgrund fehlender Personalkapazitäten Straße                                                                                                                                    wurde das Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.
GS Am Kupfergraben        2                        MIT                 zurückgestellt          2032                      Aufgrund fehlender Personalkapazitäten wurde das Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.
U Naturkundemuseum       2                        MIT                 zurückgestellt          2032                      Aufgrund fehlender Personalkapazitäten (Chausseestr.)                                                                                                                         wurde das Vorhaben zurückgestellt. Eine genaue Terminierung ist derzeit nicht durchführbar.

Frage 3:

Welcher Zeitplan für die Herstellung von #Barriererefreiheit bei weiteren Bus- und #Tramhaltestellen liegt dem Senat vor?

Antwort zu 3:

#Straßenbahnhaltestellen, die noch barrierefrei auszubauen sind und noch nicht unter Antwort 2 benannt wurden, liegen insbesondere an Streckenabschnitten, die noch grundhaft instandgesetzt oder streckenhaft saniert werden müssen und in diesem Zusammenhang barrierefrei ausgebaut werden.

Über die bereits unter Antwort 2 genannten Haltestellen hinausgehend liegen der Senatsverwaltung keine aktuell belastbaren Erkenntnisse zum Zeitplan des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestellen vor.

Frage 3a:

Bitte beschreiben Sie den Prozess der barrierefreien Umgestaltung der Haltestellen inklusive der Schritte, die von den Bezirken vorzunehmen sind.

Antwort zu 3a:

Die BVG teilt zum Prozess des barrierefreien Ausbaus von Straßenbahnhaltestellen mit:

„ Die Umsetzung des barrierefreien Haltestellenausbaus erfolgt gemäß den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die insgesamt neun Phasen umfassen. Die Leistungsphasen 1 bis 5 decken die Planung ab, während die Leistungsphasen 6 bis 9 u. a. die Bauvorbereitung und die bauliche Ausführung betreffen.

Beim barrierefreien Ausbau von Straßenbahn-Haltestellen werden die Bezirke bereits in den frühen Planungsphasen durch die BVG eingebunden. Sie benennen relevante Bezirksvorhaben, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen und haben die Möglichkeit, die Ermittlung der Vorzugslösungen für die künftigen Haltestellen mitzugestalten. Dies umfasst beispielsweise Kommentare zu Auswirkungen wie Baumfällungen und die Unterstützung bei

Kompensationsmaßnahmen. Während der Bauausführung sind die Bezirke zudem in die Ermittlung von Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie in die Erteilung von Baumfällgenehmigungen und Sondernutzungen eingebunden.

Beim barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen übernehmen die Bezirke die genannten Schritte, während die BVG die Umsetzbarkeit prüft und unterstützt. Dabei werden die Anforderungen an Barrierefreiheit hinsichtlich Platzangebot und Anfahrbarkeit der Bushaltestellen gemäß Nahverkehrsplans Berlin 2019–2023, Anlage 6, berücksichtigt.“

Bezüglich des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass sich die Gegebenheiten vor Ort häufig stark unterscheiden können und somit der Ablauf über den HOAI-Planungsprozess hinausgehend nur grob skizziert werden kann. In der Regel erfolgt durch die Straßenbaulastträger, die Bezirke, eine Vergabe der Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro. Selten werden Umbauten von bezirkseigenem Personal geplant. Das Ingenieurbüro erstellt die Bauplanungsunterlagen (BPU) für die einzelnen Haltestellen.

Ergänzend werden durch die Bezirke die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Hierbei greifen die Bezirke regelmäßig auf die gesonderte Finanzierungsmöglichkeit durch SIWA Mittel der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zurück.

In diesem Fall werden die erstellten BPU von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen geprüft. Nach Bestätigung der BPU erteilt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine Finanzierungszusage für den barrierefreien Ausbau der betreffenden Bushaltestelle. Daraufhin erfolgen die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen durch die Bezirke. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens kann durch die Bezirke mit der baulichen Umsetzung der Haltestellen begonnen werden.

Frage 3b:

An welchen Stellen sieht der Senat die Möglichkeit zur #Effizienzsteigerung?

Antwort zu 3b:

Effizienzsteigernd kann die Zusammenführung von Zuständigkeiten und der zweckgebundene Einsatz der dafür notwendigen Ressourcen wie Finanzmittel und Personal wirken. Als nicht in der erwünschten Form beschleunigend hat sich in den letzten Jahren die Etatisierung von Fördermitteln des Landes für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen in der Hauptverwaltung herausgestellt. Dies führt mitunter zu komplexen Bearbeitungsprozessen durch die verschiedenen zu beteiligenden Verwaltungen.

Um den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen zu beschleunigen, versucht die BVG – soweit möglich – Projekte zu bündeln. Darüber hinaus findet bei der BVG bzgl. der Arbeitsstrukturen aktuell ein Umstrukturierungsprozess statt.

Frage 3c:

Auf welchen Musterbauplänen basiert die Umgestaltung?

Antwort zu 3c:

Ausschlaggebend für den barrierefreien Ausbau von Bus- und Straßenbahnhaltestellen ist der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023, sowie die zugehörige Anlage 6 für Bushaltestellen, welche entsprechende Muster enthält. Darüber hinaus hat jede Planung die aktuell gültigen Richtlinien zu berücksichtigen und ist insbesondere an die jeweiligen räumlichen Strukturen anzupassen.

Berlin, den 20.03.2026 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de