Tourismus und Ausflüge auf dem Wasser für alle?, aus Senat

22.12.2025

1.  Wie viele #Reedereien gibt es in Berlin, die #Schifffahrten für die #Bevölkerung und Tourist*innen anbieten?   2.  Wie viele Schiffe haben diese insgesamt und wie viele sind davon #barrierefrei? Bitte nach Reedereien und unter Angabe der zugrundeliegenden Definition von #Barrierefreiheit auflisten.

Zu 1. und 2.:

Der Senat hat keine Daten über die Anzahl der kommerziellen #Ausflugsschiffe auf Berliner Gewässern, da diese nicht erhoben werden. Es wird von etwa 100 #Fahrgastschiffen auf den Berliner Gewässern ausgegangen (siehe hierzu die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen 19/ 12295, Frage 6, und 19/ 23293, Fragen 2 und 4).

Einige der Berliner Reedereien bieten #barrierearme bzw. #barrierefreundliche #Schiffsmodelle für #mobilitätseingeschränkte Personen an; die Definition der behinderungsgerechten Standards müsste bei den jeweiligen Unternehmen erfragt werden.

Wie viele #Schiffsanleger für #Schiffsausflüge hat Berlin? In wessen Eigentum befinden sich diese (bitte einzeln unter Angabe der Adresse angeben)?

Zu 3.:

Eine allgemeine Übersicht der Anlegestellen für die #Fahrgastschifffahrt findet sich auf den Internetseiten des Hauptstadtportals

(http s:/ / www.b erlin.d e/ to urismus/ d a mp ferfa hrten/ a nleg estellen/ a -z/ , https:/ / www.berlin.de/ tourismus/ dampferfahrten/ anlegestellen/ ).

2

Die Pachtverträge für Anleger an Bundeswasserstraßen wurden ohne Beteiligung des Landes Berlin durch den Bund als Eigentümer ausgestellt. Im Zusammenhang mit der geplanten Neuordnung verschafft sich der Senat derzeit einen Überblick über die wichtigsten Anleger.

  • Werden landeseigene und/ oder im Besitz der öffentlichen Hand befindliche Anleger an Reedereien vermietet? Falls ja, welche (bitte einzeln unter Angabe der Adresse angeben) und welche Kriterien müssen die Reedereien bei den Anlegern/ Anlegestellen erfüllen, die mit der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für

alle Menschen (Barrierefreiheit) in Zusammenhang stehen?

  • Wie viele Anleger im Eigentum der öffentlichen Hand in Berlin sind barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar im Sinne des § 4 LGBG (bitte einzeln unter Angabe der Adresse auflisten)?

Zu 4. und 5.:

Siehe Antwort zu Frage 3.

  • Wurde die barrierefreie Umgestaltung/ Ertüchtigung von nicht barrierefreien Anlegern in den Aktions- und Maßnahmenplan des Landes Berlin aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?

Zu 6.:

Der Senat ist noch im Stadium der Aufarbeitung und Sammlung verfügbarer Informationen insbesondere des Wasser- und Schifffahrtsamtes (Bund). Der Prozess ist noch nicht

abgeschlossen, so dass Planungen für künftige Aktionen und Maßnahmen noch nicht begonnen werden können.

  • Welche angemessenen Vorkehrungen hält das Land Berlin an eigenen Anlegestellen bereit, um ggf. fehlende Barrierefreiheit zu kompensieren?

Zu 7.:

Der Senat verfügt nicht über eigene Anlegestellen, vgl. Antwort zu Frage 3.

Berlin, den 19.12.2025 In Vertretung

Michael B i e l

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

www.berlin.de