Tietzenweg wird Fahrradstraße – 1. Abschnitt wird markiert Baubeginn am 10.11.2025, aus Bezirk

31.10.2025

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1611975.php

Nach den Arbeiten der Berliner #Wasserbetriebe (#BWB) wird im #Tietzenweg im Abschnitt zwischen Unter den #Eichen und Gardeschützenweg im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes zu-nächst die #Fahrbahndecke unter Vollsperrung saniert.

Daran anschließend werden in Zusammenarbeit mit der Senatsverkehrsverwaltung und der #infraVelo GmbH #Markierungen und #Beschilderungen zur Ausweisung einer #Fahrradstraße ausgeführt.

Verkehrsstadtrat Urban Aykal: „Ich freue mich, dass es uns in guter Zusammenarbeit gelungen ist, in diesem Jahr noch eine weitere Fahrradstraße einzurichten. Wir haben vor, in 2026 den nächsten Abschnitt des Tietzenweges von #Gardeschützenweg bis #Augustastraße als Fahrradstraße anzuordnen. An dieser Stelle werden wir prüfen, ob die Frästechnik anwendbar ist. Der Tietzenweg ist aufgrund des Kopfsteinpflasters eine Herausforderung. In jedem Fall haben wir das Ziel, dass in den kommenden ein bis zwei Jahren der gesamten Tietzenweg zu einer Fahrradstraße werden soll, zum einen als Alternative zur Drakestraße, zum anderen mit der weiteren Entwicklung der Fabeckstraße als Fahrradstraße als eine direkte Fahrradverbindung über die Freie Universität zur City West.“

Für die Dauer der Asphalt- und Markierungsarbeiten in der Fahrbahn ist die Vollsperrung des Tietzenweges erforderlich. Die Gehwege sind bis auf partielle Reparaturarbeiten von dieser Baumaßnahme nicht betroffen.

Die Arbeiten sollen bis Ende November abgeschlossen sein.

Die betroffenen Anwohner wurden vorab im Auftrag der InfaVelo durch Anwohnerinformationen informiert.

Wir bitten für die Einschränkungen während der Bauzeit um Verständnis.Wissenswertes zu den Regeln in der Fahrradstraße:

  • Radfahrende haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren
  • Kraftfahrzeuge sind als Anlieger zugelassen
  • für alle gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von maximal 30 km/h
  • Müllfahrzeuge, Rettungswagen und Feuerwehr haben jederzeit Zufahrt.